Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag das „Solargesetz Berlin“ beschlossen. Damit wird es in der Hauptstadt ab 2023 eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen geben. Sie greift für alle Neubauten sowie bei wesentlichen Umbauten von Dächern im Gebäudebestand mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern, wie pv magazine bereits ausführlich kürzlich berichtete. Die Photovoltaik-Anlagen müssen dabei mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken. Alternativ sind für Wohngebäude verschiedene Mindestanforderungen definiert worden: Bei maximal zwei Wohnungen müssen Photovoltaik-Anlagen mit zwei Kilowatt installiert werden, drei Kilowatt sind es bei Wohngebäuden mit drei bis fünf Wohnungen sowie sechs Kilowatt bei sechs bis zehn Wohnungen.
Yes! Unser #Solargesetz wurde im #AGH beschlossen! Damit machen wir #Berlin zum Vorbild in Sachen #Klimaschutz & #Energiewende. ☀️💚#Solarenergie ist der Schlüssel für eine klimaneutrale Hauptstadt: Viele Dächer = viel Platz für Solaranlagen. Das werden wir jetzt nutzen! 💪🏽 https://t.co/aaKaVtartd
— Ramona Pop (@RamonaPop) June 17, 2021
Mit der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sind dabei noch einige kleine Änderungen im Solargesetz vorgenommen worden. So heißt es nun im Gesetz: „Zur Umsetzung der Solarpflicht, zur Optimierung der Photovoltaik-Anlagen auf eine möglichst vollständige Dachflächennutzung und zur Ausweitung der Solarenergienutzung auf nicht von der Solarpflicht umfasste Fälle der gebäudeintegrierten Photovoltaik schafft der Senat Angebote für Kommunikation, Beratung und Förderung sowie weitere Unterstützungsmöglichkeiten, auch durch Contracting-Lösungen.“ Dies heißt, dass die Solarpflicht für die Gebäudebesitzer auch durch Dritte erfüllt werden kann.
Bämm Nr. 2: Berlin bekommt ein weitgehendes und sozial ausgewogenes #Solargesetz. Ab 2023 müssen Solaranlagen bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden im Fall von umfassenden Dachsanierungen installiert werden. Und das kommunale Stromnetz bringt die Anlagen schnell ans Netz. https://t.co/a4l4qaHgTo
— Michael Efler (@MichaelEfler) June 17, 2021
Zudem soll es zusätzliche Förderprogramm für den Ausbau der Photovoltaik durch die Investitionsbank Berlin in Form von Investitionszuschüssen und Darlehen geben. Damit will man vor allem auch Besitzer bestehender Gebäude, bei denen keine Dachsanierung notwendig ist, für die Installation einer Photovoltaik-Anlage bewegen. Eine Doppelförderung soll aber vermieden werden, heißt es in der Beschlussempfehlung weiter.
Auch bei den Bußgeldern sind mit der Ausschussempfehlung nochmals leichte Anpassungen vorgenommen worden. Wer die Photovoltaik-Pflicht verletzt, muss demnach bis zu 5000 Euro zahlen, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt. Für Mehrfamilienhäuser gibt es demnach eine Staffelung der Geldbuße bis maximal 25.000 Euro und bei Nicht-Wohngebäuden bis zu 50.000 Euro.
Wirtschaftsenatorin Ramona Pop (Grüne) und der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Efler, zeigten sich nach der Verabschiedung des „Solargesetz Berlin“ sichtlich erfreut. Zum Auftakt der Sitzung des Abgeordnetenhauses fiel zudem der Entschluss, das Berliner Stromnetz zurückzukaufen. Es geht damit wieder in den Besitz des Landes über, wofür sich bereits 2013 etwa 600.000 wahlberechtigte Berliner in einem Bürgerentscheid ausgesprochen hatten.
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Die geforderten Anlagengrößen sind natürlich bescheuert. Zu groß, um ohne Genehmigung des Netzbetreibers durchlaufen zu können und zu klein um (mit den notwendigen Anpassungen im Zählerschrank im Bestand) wirtschaftlich attraktiv zu sein. Letzteres könnte der Markt regeln.
Naja, besser als nix, aber nur ein Anfang
Für meine Begriffe ist Solar „Pflicht“ ein wohl durchdachtes Geschäftsmodel der Netzbetreiber, was ja auch mit dem Folgenden Satz zum Ausdruck kommt.
„Dies heißt, dass die Solarpflicht für die Gebäudebesitzer auch durch Dritte erfüllt werden kann. „
Wer nicht will tritt die Pflicht an einen Dritten ab, und das ist dann der Netzbetreiber.
Nach der gegenwärtigen „Paradoxen“ Gesetzeslage ist das für die ursprünglich geplante Energiewende total kontraproduktiv, und verkörpert eindeutig die Energiewende der Altgedienten. Solche Wolf im Schafspelz Aktionen, waren schon immer deren Strategie, wie gerade H.J. Fell im obigen Artikel einmal mehr deutlich macht.
Aber schauen wir doch mal unter den Schafspelz.
Grundlage für die Energiewende freundlich klingende Solarpflicht, ist die berüchtigte Ermächtigungsverordnung von 2010. Siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung.
Damals wurde dem EEG Strom der „vorrangige“ Verbrauch entzogen, in dem er aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen, und zum separaten Vermarkten an die Börse verbannt wurde. Dort fällt er seit dem quasi als Überschuss an und senkt entsprechend die Preise, bis manchmal hin zu negativ. Verwendung findet EE Strom seit dem nur noch wenn die Preise zur Gewinnoptimierung der Altgedienten beitragen. Und dass diese Schnäppchen erhalten und noch ausgebaut werden, sollen Häuslebauer zu Solar auf ihrem Dach verpflichtet werden. Als Lohn dafür bekommen die nicht etwa eine anständige Einspeisevergütung, sondern müssen höhere EEG Umlage bezahlen, denn seit 2010 gilt das „Paradoxon“, je niedriger die Börsenpreise, desto höher die EEG Umlage. Das ist auch in der oben verlinkten Ermächtigungsverordnung nachzulesen.
Nein Leute Solarpflicht – zu mindestens mit der gegenwärtigen Gesetzeslage – ist nicht der Weg, da könnte die Lobbyorganisation INSM dahinter stecken.
Da ist das, was der bayerische Wirtschaftsminister Aiwanger vorschlägt schon eher die dezentrale Energiewende, mit der Wertschöpfung übers Land verteilt, wie von den Urvätern gewollt.
Siehe hier:…https://www.pv-magazine.de/2021/06/15/aiwanger-fordert-jaehrliches-foerdervolumen-von-einer-milliarde-euro-fuer-kombinierte-photovoltaik-speicher-anlagen/
Was für ein Schwachsinn mal wieder durch Regulierung das Geld der Steuerzahler zu verschwenden und die Mieten zu erhöhen oder Den Wohnungsbau zu verteuern
Durch die Installionspflicht als „Hilfe“ für die Neubauer scheint auf den ersten Blick angebracht.
Wenn diese Neueinspeiser allerdings durch die Wust an Einspeisebedingungen und begrenzten Einspeisevergütungen dazu genötigt werden, Teil des solaren Missmanagement zu werden, scheint die Verordnung sehr zweifelhaft.
Nur eine Vergütung als Festpreis für die Einspeisemenge, losgelößt von den Zwängen der Strombörse sind hier akzeptabel.
Im weiterfolgenden Schritt sollte sich die im Berliner Senat Veantwortlichen die Konsequenz Ihrer Entscheidung vor Augen führen, ohne faire tarifliche Vergütungen mit in der Verordnung mit festzuschreiben.
Hunderte von Investoren werden hilflos dem Durcheinanden des fehlendem schlüssigm Konzeptes für die PV-Einspeisung der Industrie ausgeliefert.