Wer an Rhein und Ruhr, im Münsterland oder in Ostwestfalen künftig einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellflächen baut, bekommt ihn künftig nur noch dann genehmigt, wenn er mit Photovoltaik überdacht ist. Das sieht der Entwurf der neuen Landesordnung von Nordrhein-Westfalen vor, die von der CDU-FDP-Regierungsfraktion in den Landtag eingebraucht wurde. Das Parlament wird darüber nächste Woche beraten.
„Flächen, die in Städten ohnehin knapp sind, können so doppelt genutzt werden“, freut sich Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). Bei der zunehmenden Zahl von Elektroautos eröffne sich den Fahrern so die Chance, ihre Fahrzeuge während des Parkens mit Ökostrom beladen zu können.
Die künftige Landesbauordnung unterstützt den Photovoltaik-Ausbau noch mit einer weiteren Neuerung: Betreiber können künftig genehmigungsfrei Photovoltaik-Anlagen auf so genannten Kranstellflächen von Windrädern errichten, um so Betriebsstrom für ihre Anlagen zu erzeugen. Die geschotterten, ökologisch wertlosen Kranflächen, die für den Aufbau einer Windenergieanlage unverzichtbar sind, können ohnehin nicht anderweitig genutzt werden. Nach Schätzungen des LEE NRW wäre es möglich, auf jeder achten Kranstellfläche der landesweit rund 4.000 Windturbinen eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Bei 500 möglichen Standorten und einer angenommenen Leistung von 100 Kilowatt käme eine solare Gesamtleistung von 50 Megawatt zusammen.
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Na also, geht doch. Jedoch sollte dies für Wohnanlagen schon ab dem ersten Stellplatz gelten.
Alternativ müsste es aber auch erlaubt werden Dach- bzw. Fassadenanlagen zu errichten, oder sich an einem Solar- oder Windpark zu beteiligen, falls die Stellplätze auf der Nordseite des Gebäudesliegen, oder im Bebauungsplan eine Tiefgarage verlangt ist.