Mecklenburg-Vorpommern will 5000 Hektar Ackerland für Photovoltaik-Freiflächenanlagen freigeben

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Der Landtag in Schwerin beschloss während einer Sitzung vergangene Woche den von SPD und CDU eingebrachten Antrag „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“. Damit soll das seit 2016 geltende Landesraumentwicklungsprogramm gelockert und der Bau von Freiflächenanlagen auf Ackerland in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht werden. Im Sinne eines schnelleren Photovoltaik-Ausbaus soll die Flächenkulisse erweitert werden. Dies ist mit sogenannten Zielabweichungsverfahren möglich, für deren positive Bescheidung die Regierungskoalition nun verbindliche Kriterien vorgelegt hat. Die Obergrenze der für den Photovoltaik-Ausbau freizugebenden Ackerfläche soll bei 5000 Hektar liegen, wie Landeslandwirtschaftsminister Till Backhaus erklärte.

„Ein Landesraumentwicklungsprogramm hat in der Regel etwa zehn Jahre Gültigkeit. Unseres von 2016 wird erst in der kommenden Legislaturperiode in einem mehrstufigen Prozess mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung fortgeschrieben, das heißt, wir können es nicht kurzfristig ändern“, sagte Landesenergieminister Christian Pegel. „Da Photovoltaik aufgrund sinkender Kosten für immer mehr Landwirte und Kommunen auch ohne Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz attraktiv wird, wollen wir in der Lage sein, mehr Anträgen stattzugeben und so die für die Energiewende erforderlichen Ausbaupfade erneuerbarer Energien zu erreichen.“ Der gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium erarbeitete Kriterienkatalog sei eine Grundlage, um rechtssicher zu urteilen.

Es sind Kriterien der Kategorie A vorgesehen, die obligatorisch erfüllt sein müssen. Dazu gehören: Bebauungsplan oder Aufstellungsbeschluss wird von der Gemeinde positiv bewertet. Es liegt eine Einverständniserklärung des Landwirts vor. Der Sitz der Betreiberfirma befindet sich möglichst in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bodenwertigkeit darf maximal 40 Bodenpunkte betragen. Nach Ende der Photovoltaik-Nutzung muss die Fläche wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Die Vorgaben in den Kategorien müssen durch Maßnahmen im B-Plan sowie einem raumordnerischen Vertrag. Die Größe einer einzelnen Freiflächenanlage darf 150 Hektar nicht überschreiten, wobei die gesamte Fläche, nicht nur die reine Modulfläche zählt.

Daneben gibt es noch Auswahlkriterien der Kategorie B (siehe Liste unten). Für die einzelnen Kriterien werden dann Plus- oder auch Minuspunkte verteilt. Zielabweichungsverfahren sind möglich, wenn für ein Projekt die Gesamtpunktzahl von 100 erreicht wird, wie es aus den Ministerien heißt. Mindestens sechs Kriterien der Kategorie B müssen erfüllt sein, wobei das Kriterium „Bodenpunkte“ nicht in die Aufsummierung der Kriterien einfließe. Die Auswahlkriterien sollten sicherstellen, dass mit dem Projekt auch lokale und/oder regionale Vorteile für Kommunen und Bürger verbunden werden, sie im Sinne der Energiewende und/ oder dem Umweltschutz dienlich sind oder weitere Belange des Allgemeinwohls unterstützen, so die Minister.

Kategorie B – Auswahlkriterien

 

Punkte jeweils bis zu
fortschrittliche Kommunal- und/oder Bürgerbeteiligung20
Sitz der Betreiberfirma in der Gemeinde10
gemeindlicher Nutzen über die Gewerbesteuereinnahmen hinaus20
interkommunale Kooperation10
regionale Wertschöpfung durch Freiflächen-PVA direkt gestärkt/gesichert

(Firmenansiedlung Dritter, Arbeitsplatzschaffung)

20
Investitionen in ländlichen Räume zu Gunsten weiterem Allgemeinwohlbezug (Kulturgüter, Tourismus, Mobilität, Beräumung / Rückbau von Altlasten)20
Lage innerhalb Ländlicher Gestaltungsräume10
Fläche ökologisch nützlich

(Puffer zu Naturschutzfläche / Wasserschutzfläche)

20
Größe der FF-PVA über 100 haMinus 10
durchschnittliche Bodenpunkte der überplanten Fläche zwischen 35 und 40*Minus 20
Projekt fördert naturschutzfachliche Projekte15
geringe durchschnittliche Bodenpunkte bis 2010
Systemdienlichkeit der Energiewende

*  Nutzung von Wasserstoff

*  Einbeziehung in regionale Energiesysteme

*  anderweitige innovative Ansätze und Konzepte

 

10

20

20

Im beschlossenen Antrag der Regierungsfraktionen heißt es auch noch, dass bis zum dritten Quartal 2022 eine Bedarfsprognose für den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern von der Landesregierung erstellt werden soll.

 

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