Es hat mehr als ein halbes Jahr gedauert, doch jetzt könnte die Photovoltaik-Pflicht im hohen Norden doch kommen. Am Dienstag verabschiedete das Kabinett in Kiel den Entwurf für das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz. Ein wesentlicher Bestandteil darin ist die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht. Darauf hatten sich die Regierungsparteien von CDU, Grünen und FDP bereits im vergangenen November verständigt. Im Entwurf vorgesehen ist, dass Photovoltaik-Anlagen auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als zehn Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden vorgeschrieben werden, wie das Umweltministerium von Schleswig-Holstein mitteilte. Zudem wird bei der Neuerrichtung größerer Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen ebenfalls der Bau einer Photovoltaik-Anlage erforderlich, sofern die Fläche dafür geeignet sei. „Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich“, erklärte Umweltminister Jan Philipp Albrecht. „Aktuelle Studien sehen ein Potenzial der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 Gigawatt vor, derzeit sind nur 1,1 Gigawatt realisiert. Dieses Potenzial wollen wir heben“, so der Grünen-Politiker weiter. Dabei nimmt sich die Landesregierung auch selbst stärker in die Pflicht. So sollen künftig Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.
Mit dem neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz will Schleswig-Holstein umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen festschreiben. Bis 2030 sollen die Emissionen demnach um mindestens 55 Prozent, bis 2040 um mindestens 70 Prozent und bis 2050 um bis zu 95 Prozent verglichen mit 1990 gesenkt werden. Sollte sich die Bundesregierung für noch schärfere Klimaziele entscheiden, werde die Landesregierung reagieren und unmittelbar weitere landespolitische Maßnahmen beschließen. „Als Landesregierung legen wir ein ambitioniertes Gesetz vor, um der Jahrhundertaufgabe Klimaschutz und kommenden Generationen noch stärker als bisher gerecht zu werden“, sagte Albrecht. „Dieses Gesetz schreibt das Drehbuch für eine gute ökonomische und ökologische Zukunft des Landes weiter.“
Doch nicht nur im Stromsektor will das Bundesland die Energiewende vorantreiben, sondern auch im Wärmebereich. Größere Kommunen sollen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet werden. So könne die Umstellung von etwa 45 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein auf eine erneuerbare Wärmeversorgung besser geplant werden, hieß es weiter. Die Landesregierung will dafür auch zusätzliche Gelder bereitstellen. Gleichzeitig soll eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung bei Bestandsgebäuden eingeführt werden. Konkret wird im Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken sind. Diese Regelung ergänzten vergleichbare Regelungen für die Wärmeversorgung im Neubau, die bereits bundesweit gelten. Für den Verkehrssektor wird die Landesregierung weit weniger konkret. In der Mitteilung nach der Verabschiedung heißt es nur, sie bekenne sich „zu innovativen Mobilitätskonzepten“.
Immer mehr Bundesländer setzen auf eine Photovoltaik-Pflicht. Hamburg, Bremen und Baden-Württemberg haben sie bereits verabschiedet, andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Berlin arbeiten derzeit noch an der Einführung.
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Wenn man auch die Wohnhäuser mit in die Solarpflicht einbezogen hätte, wäre das Potenzial um einiges größer gewesen und man sollte sich da auch nicht nur auf das Einfamilienhaus beschränken, denn auch an einem Mietshaus lassen sich die Kabel meist problemlos aussen am Haus bis in den Keller verlegen.
Mit Hilfe von Modulwechselrichtern für den Fall, dass der Platz im Keller nicht reicht, werden die Anlagen so konfektioniert, dass jede Wohnung über einen eigenen Anteil an der Anlage verfügt.
Die Anlage gehört dem Hauseigentümer bzw. der Wohnungsbaugesellschaft, die den Solarstrom an den Mieter verkauft, der so auch in den Genuss von Strom kommt, für den er nur die Hälfte dessen bezahlt, was der vom Energieversorger kostet, weil ausser der MwSt keinerlei weitere Abgaben wie Netzentgelte, CO2-Abgabe, EEG-Umlage, Konzessionsabgabe usw. anfallen.
Die Anschaffung einer Speicherbatterie bleibt jedem Mieter überlassen. Die kann er in seiner Wohnung aufstellen, über die Steckdose mit seinem Stromnetz verbinden und beim Umzug in seine neue Wohnung mitnehmen.
Bei Hochhäusern, wo der Weg zum Keller weit und das Dach alleine zu klein ist, werden zunächst Balkonanlagen vorgeschriebenen und bei späteren Sanierungen Fassadenanlagen errichtet.
Bei jeder Dachneueindeckung ist die flächendeckende Nutzung für Photovoltaik und / oder Solarthermie Pflicht.
Darüber muss man mal nachdenken, dami diese Idee keine Utopie bleibt.
Die Idee versiegelte Parkplatzflächen zu Nutzen ist nachvollziehbar und zu begrüssen.
Wirtschaftlichkeit: Wenn sich die Investition Amortisiert, wird jeder Bauher gerne die Investition tätigen. Die Baukosten werden erhöht, aber erhöhen nicht zwangsläufig die Mieten, wenn man geschickt den Solar Strom selbst verbraucht.
Bäume und Begrünung werden für den Bauherrn immer wichtiger. Bäume spenden Schatten, nehmen Wärme auf, filtern den Feinstaub und fördern das Wohlbefinden. Ein Mix aus Bäumen und Solar Carports sollte das Ziel sein. Deshalb benötigt man ein Solar Carportsystem, dass sich einfügt und mit Verschattung umgehen kann. Idealerweise greift ein Solar Carportsysten nur geringfügig in den Regenwasserkreislauf ein.
Blendung: Nachbarn möchten nicht auf eine blendende Solaranlage schauen. Das Solar Carportsystem sollte nicht nur entblendete Solarmodule verwenden, sondern idealerweise sollten Glas-Glas Solarmodule zum Einsatz kommen, da diese transluzent sind und dadurch weniger blenden.
Es wäre viel sinnvoller die Anlagen von der Bürokratie zu befreien, einfach wie in den Niederlanden, Spanien oder Polen es zulassen, daß die Zähler rückwärts laufen, dafür keine Subventionen oder Stromertragserstattung.