Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie konnten sich auch in diesem Jahr die Teilnehmer des PV-Symposiums lediglich im virtuellen Raum treffen. Trotzdem haben sie eine gemeinsame Erklärung „zur Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes“ formuliert. „Die Photovoltaiktechnologie ist eine zentrale Säule der Energiewende“, heißt es darin. „Um die politisch zugesagten Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, muss in 2030 der Ausbau auf mindestens 200 Gigawatt (von heute 55 Gigawatt) erreicht sein.“ Dies bedeute einen jährlichen Photovoltaik-Zubau von mindestens 15 Gigawatt netto. Die Erklärung appelliert an alle Parteien, den Umbau des Energiesystems mit höchster Priorität zu verfolgen und den Weg für einen dynamischen Photovoltaik-Zubau freizumachen.
Die Unterzeichner schlagen mehrere mögliche Maßnahmen vor. Zunächst müssten die regulatorischen und gesetzlichen Ausbaubegrenzungen für die Photovoltaik im EEG 2021 umgehend gestrichen werden. Zudem sei es notwendig, Flächenbeschränkungen und Restriktionen für Genehmigungsverfahren zu beseitigen. Wichtig sei auch die Schaffung wirtschaftlich tragfähiger Rahmenbedingungen, unter anderem um den Aufbau von Photovoltaik-Produktionsstätten in Deutschland und Europa zu beschleunigen und den Weiterbetrieb von Post-EEG-Anlagen zu ermöglichen. Weiterer Punkt ist die Förderung der Bürgerenergie, beispielsweise durch den Wegfall der EEG-Umlage auf Eigen- und Drittversorgung in räumlicher Nähe zur Photovoltaik-Anlage.
Darüber hinaus regen die Unterzeichner an, die Rahmenbedingungen für Investitionen in Speicher zu verbessern, unter anderem indem bidirektionale Speicher in Verbindung mit Elektromobilität abgabenfrei und Anreiz zu Investitionen in Kurzzeit- und Saison-Speicher gesetzt werden. Zudem müsse parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien der Ausbau der Netzinfrastruktur und der Anschlussmöglichkeiten erfolgen.
„Das Papier richten wir noch an die aktuelle Regierung, um keine Zeit bis zur Bundestagswahl zu verlieren“, so der fachliche Leiter des diesjährigen PV-Symposiums, Marc Köntges vom Institut für Solarenergieforschung (ISFH) in Emmerthal. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 habe den Handlungsdruck auf die Bundesregierung für eine wirksame Klima- und Energie-Gesetzgebung noch einmal erhöht. „Doch auch an die breite Öffentlichkeit und die Parteien, die sich für die kommende Legislaturperiode zur Wahl stellen, wollen wir die Botschaft senden: Die Klimaschutzziele erreichen wir nur mit einer starken Photovoltaik.“
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Ich wundere mich über die bescheidene Forderung nach 15 GW PV-Zubau pro Jahr. Das wurde schon vor 5 Jahren in der Sektorkopplungsstudie von Quaschning gefordert. Mit dem Zieljahr 2040 für 100 % EE und 400 GW PV. Inzwischen wissen wir von den Klimaforschern, das 2040 zu spät ist. Der Wissenschaftliche Beirat für globale Umweltfragen hatte schon 2009 in einem Sondergutachten das Zieljahr 2030 gefordert. Es lässt sich sogar im Kopf rechnen, dass, wenn wir 2030 400 GW brauchen, also bis dahin noch 345 GW zubauen müssen, 15 GW nicht reichen.
Es ist eine Farce, dass das Wirschaftsministerium durch die Begrenzung der Zubauvolumina durch die Ausschreibungen eine Selektion und Limitierung des Ausbaues vornimmt.
Mit welcher Berechtigung und Expertiese?
Wird es jemandem schaden, wenn genügend Recourcen vor einem festgesetzten Termin zur Stromproduktion zur Verfügung stünden?
Eine Limitierung durch symetrische jährliche Tranchen scheint hier nicht angebracht.
Bitte lasst den Markt mal mehr machen!