Das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte EEG-Verordnungspaket ist am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet worden. In dem Entwurf sind unter anderem Regelungen für eine erweiterte Flächenkulisse für Agro-Photovoltaik-Anlagen sowie Spezifizierungen der Speicheranforderungen in den Innovationsausschreibungen enthalten. Zudem sieht er eine Verlängerung der Frist für bestehende Erneuerbaren-Anlagen für die Nachmeldung im Marktstammdatenregister vor. Ebenfalls Teil des Verordnungspakets ist die EEG-Umlagenbefreiung für grünen Wasserstoff. Dazu wird in der Verordnung definiert, was grüner Wasserstoff ist.
„Wir schaffen klare und pragmatische Anforderungen an grünen Wasserstoff. Damit sichern wir einen schnellen Markthochlauf dieser Zukunftstechnologie ab und setzen ein wichtiges Ziel der Nationalen Wasserstoffstrategie um“, erklärte CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. So müsse für eine EEG-Umlagebefreiung der Strom zur Herstellung zu 100 Prozent aus Erneuerbaren-Anlagen gedeckt werden.
Viel Kritik bezüglich Definition von grünem Wasserstoff
Bei Greenpeace Energy sieht man dennoch dringenden Nachbesserungsbedarf, damit „grüner Wasserstoff auch grün bleibt“. „Laut Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sollen Elektrolyseure in bis zu 6000 Stunden im Jahr Wasserstoff aus Strom produzieren dürfen, der dann als ‚grün‘ eingestuft wird“, erklärte Marcel Keiffenheim, Leiter Politik bei Greenpeace Energy. „Tatsächlich wird der Strombedarf von Elektrolyseuren bei einer solch hohen Stundenzahl zu oft hauptsächlich durch fossile Kraftwerke gedeckt, weil Strom aus Wind und Sonne über eine solch hohe Stundenzahl nicht ausreichend verfügbar ist. Der so produzierte Wasserstoff ist also de facto nicht grün.“ Statt 6000 Volllaststunden schlägt Greenpeace Energy die Begrenzung von 3000 Volllaststunden jährlich vor. „Dann werden die Betriebszeiten der Elektrolyseure an das tatsächliche Dargebot erneuerbarer Energien angepasst, also an die Stunden im Jahr, in dem der größte Teil des Stromangebots aus Wind- und Solarenergie stammt. Auf diese Weise produzierter Wasserstoff ist dann auch wirklich grün“, so Keiffenheim.
Der Hauptgeschäftsführer der Stadtwerke München, Florian Bieberbach fordert dagegen eine technologieneutrale Definition von grünem Wasserstoff. Er kritisiert die engen Rahmenbedingungen. „Die Erzeugung von Wasserstoff und im Speziellen von grünem Wasserstoff ist derzeit nicht wettbewerbsfähig gegenüber fossilen Energieträgern. Sie bedarf neben einer ausreichenden Förderung und den richtigen Rahmenbedingungen vor allem auch eines erheblichen Mehrausbaus erneuerbarer Energien, über die bestehenden Ausbauziele hinaus“, erklärte Bieberbach. Zudem würden andere Technologien als der in elektrochemischem Prozess hergestellte grüne Wasserstoff von der EEG-Umlagebefreiung ausgenommen. „Für mich ist diese enge Definition vollkommen unverständlich. Wasserstoff sollte immer dann als grün bezeichnet werden, wenn alle primären und sekundären Energieträger, die im Herstellungsprozess zugeführt oder verwendet werden, aus erneuerbaren Energien gewonnen werden“, sagte Bieberbach. Eine technologieneutrale Definition sei jedoch essenziell, um zukünftige Innovationen auf dem Wasserstoffmarkt nicht von vornherein auszuschließen.
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hatte den Entwurf in puncto grünen Wasserstoff bereits kritisiert. Er monierte das Fehlen von Nachhaltigkeitskriterien für die EEG-Umlagebegrenzung nach Paragraf 64a EEG. Dies stelle „erhebliche Wettbewerbsnachteile für die Herstellung von grünem Wasserstoff nach Paragraf 69b EEG dar“, so der BEE in seiner Stellungnahme. „Darüber hinaus entstehen durch die privilegierten Stromverbräuche für Wertschöpfungsbereiche unabhängig von der Wasserstoffherstellung in Paragraf 64a EEG erhebliche unerwünschte Mitnahmeeffekte für anderweitige Geschäftsmodelle.“
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Wer, warum auch immer 😉 , bisher skeptisch war bezüglich der neuen Wasserstoff-Euphorie im Wirtschaftsministerium, sieht sich jetzt bestätigt.
Das Greenwashing hat schon begonnen..
Nachdem absehebar war, dass grauer Wasserstoff als „Brückentechnologie“ der Gasindustrie ein Auskommen schaffen soll, finden jetzt die fossilen Stromerzeuger ebenfalls eine Anschlußverwendung als Erzeuger „grünen“ Wasserstoffs.
Mit anderen Worten, wenn es nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums geht bleibt alles beim Alten.
Warum bitte wird grüner Strom nur von der EEG-Abgabe befreit, wenn er für die Elektrolyse von Wasserstoff verwendet wird? Warum wird er nicht auch befreit, wenn er für eine Wärmepumpenheizung verwendet wird, für eine Güterzug-E-Lok, zum Laden eines Elektroautos, usw.? Was soll diese Marktverzerrung? Das ist nun wirklich das Gegenteil von „technologie-offen“.
Ja, das EEG, das Rot-Grün damals beschlossen hat, war eine ziemliche Fehlkonstruktion. Aber es wäre eine gute Chance für die CDU gewesen, zu zeigen, wie sie ihre Wirtschaftskompetenz hier einbringen kann, und das EEG zu korrigieren. Warum demonstriert sie nun so kurz vor der Wahl das komplette Gegenteil?
Vince sagt:
Ja, das EEG, das Rot-Grün damals beschlossen hat, war eine ziemliche Fehlkonstruktion.
@ Vince.
Da sind Sie nicht so ganz auf dem Laufenden.
Das EEG von Rot/Grün war in Ordnung. Erst als es 2010 von Lobbyisten der „Altgedienten“ verstümmelt wurde, ist die Fehlkonstruktion entstanden.
Schauen Sie mal hier.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
@Hans Diehl
ein toller Beitrag von Vice wird von Ihnen mal wieder für die altgediente Argumentetation der viel zitierten „Ausgleichsmechanismusverordnung“ benutzt, die zugegebenermaßen allgemeingültig Fakt sein sollte, aber leider haben Sie anstatt sich in dem aufgeworfenem Thema aktiv mit Ihrem Fachwissen und Weitsicht mit ein zu bringen für einen aderen Weg entschlossen; schade!
@ Thomas.
Da haben Sie nicht verstanden was ich zum Ausdruck bringen wollte.
Meine Antwort hat den tollen Beitrag von „Vice“ lediglich ins rechte Licht gerückt, in dem ich drauf aufmerksam gemacht habe, dass die Fehlkonstruktion nicht von Rot/Grün stammt, sondern erst später von Lobbyisten zur Fehlkonstruktion verstümmelt wurde. Warum finden Sie schade, wenn der Vice die volle Wahrheit. erfährt.
@ Thomas.
Nachtrag zu meinem Kommentar.
Ich weiß, dass ich Ihnen mit meinen altgedienten Argumentationen auf die Nerven gehe.
Sie wissen auch, das ich hier gebetsmühlenartig drauf hinweise, dass sich die bekannte EEG Änderung von 2010 wie ein roter Faden.. „nachteilig“..durch alle Bereiche der Energiewende zieht.
Nun ist der rote Faden wieder an einer Stelle angekommen, wo man richtig stellen muss.
Der Diskutant „Vice“ kritisiert zu Recht, in dem er fragt warum grüner Strom an einer Stelle von der Umlage befreit, und an anderer Stelle nicht, und nennt das eine Rot/Grüne Fehlkonstruktion.
Für den Diskutant „Vice“ und all diejenigen Leser, die hier nicht so mit der Geschichte des EEG und Stromeinspeisegesetzes vertraut sind, ist es nun mal interessant zu erfahren, dass die „Fehlkonstruktion“ gar nicht das Werk von Rot/Grün ist, sondern von denen, die es im Nachhinein so verunstaltet haben.
Ich werde auch künftig bei jeder Gelegen auf dieses „Faule Ei“ hinweisen, dass der Energiewende 2010 ins Nest gelegt wurde.
Sie haben doch sicher noch in Erinnerung, wie in einem anderen Thread der Prof. aus Kiel in Erklärungsnot geraten ist, als ich ihn mit dem Faulen Ei konfrontiert habe.
@ Hans
Alles richtig und auch berechtigt. Ein ehrlich gemeintes Danke von meiner Seite.
Jedoch möchte ich Sie bitten, auch an die Zukunft und auch die Jungen Leute, die hier mitlesen, zu denken, wie die Gestaltung des Umbaues der Energielandschaft mit gestaltet werden könnte; anstatt ständig nur in den Rückspiegel zu schauen und die nachträgliche Verkrüpelung des anfangs gut gedachten EEG immer wieder anzumahnen.
Thomas sagt:
Jedoch möchte ich Sie bitten, auch an die Zukunft und auch die Jungen Leute, die hier mitlesen, zu denken, wie die Gestaltung des Umbaues der Energielandschaft mit gestaltet werden könnte; anstatt ständig nur in den Rückspiegel zu schauen und die nachträgliche Verkrüpelung des anfangs gut gedachten EEG immer wieder anzumahnen.
@ Thomas.
Ein Umbau der Energielandschaft im Sinne der Energiewende ist nun mal ohne die EE nicht möglich. Deshalb müssen die wieder in die Bilanzkreise aufgenommen werden, von denen sie 2010 ausgeschlossen wurden. Daher mein ständiger Blick in den Rückspiegel. Für junge Leute die hier mit lesen sicher nachvollziehbar, das eine Energiewende, unter Ausschluss der Hauptakteure keine Energiewende ist.
@Hans
Einverstanden!
und Danke