Schweiz verbessert Förderbedingungen für die Photovoltaik

Matterhorn Schweiz

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Mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen will die Schweiz Anreize setzen, mehr Photovoltaik-Anlagen zu installieren. So ist der Topf für Einmalvergütungen mit 470 Millionen Franken, umgerechnet 428 Millionen Euro, so gut gefüllt wie nie zuvor. Davon stehen 270 Millionen Franken für kleine Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt und 200 Millionen Franken für große Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung zur Verfügung. Die Einmalvergütung deckt je nach Anlagenleistung etwa 20 Prozent der Investitionskosten.

Um die Anmeldung für eine Einmalvergütung nutzerfreundlicher zu gestalten, hat das Bundesamt für Energie von der Pronovo AG ein digitales Kundenportal entwickeln lassen. Dadurch soll die Kommunikation mit den Behörden vereinfacht werden. Informationen zu diesem Thema liefert der „Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen“, den EnergieSchweiz – das Programm des Bundes für erneuerbare Energien und Energieeffizienz – erstellt hat.

Der Branchenverband Swissolar will zudem mit Unterstützung von EnergieSchweiz noch in diesem Jahr das Tool EasyAdmin auf den Markt bringen. EasyAdmin soll wesentliche Erleichterungen für Planer und Installateure beim administrativen Verkehr mit Pronovo, den Netzbetreibern und den Gemeinden bringen.

Auf der  Website des Bundesamtes für Energie steht nun eine neue Karte mit Geodaten zu den Stromproduktionsanlagen in der Schweiz bereit. Mit diesen Daten könnten Interessierte für jede Schweizer Gemeinde den Zubau von Photovoltaik-Anlagen verfolgen. So lässt sich auch analysieren, wie viel die Gemeinden vom vorhandenen Photovoltaik-Potenzial bereits nutzen.

Weniger Bürokratie, einfachere Prozesse

Darüber hinaus will die Schweiz einige rechtliche Hürden für die Photovoltaik abbauen. So soll zum 1. Juli 2021 die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben. Photovoltaik-Anlagen können damit einfacher, günstiger und schneller realisiert werden. Ebenfalls zum 1. Juli soll die Erlangung einer beschränkten Installationsbewilligung vereinfacht werden.

Der für den Herkunftsnachweis nötige Beglaubigungsprozess für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von unter 100 Kilowatt soll zum 1.1.2022 vereinfacht werden. Zu diesem Stichtag soll es auch Vereinfachungen bei der Verrechnung der Kosten für «Anlagen-Contracting» beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) geben.

Voraussichtlich im Juni wird der Bundesrat dem Parlament seine Erklärung zum Entwurf des «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes) vorlegen. Im Entwurf ist vorgesehen, die heute fixen Einmalvergütungen für große Photovoltaikanlagen neu durch Ausschreibungen festzulegen. Der Bundesrat kann dabei für solche Anlagen ohne Eigenverbrauch höhere Einmalvergütungen vorsehen. Weiter sollen im Zuge der vollständigen Strommarktöffnung virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und die Nutzung von Anschlussleitungen durch die ZEV möglich werden. Und schließlich sollen alte Photovoltaik-Anlagen einen Bestandschutz bei den Rückliefertarifen erhalten, indem der Bund für eine gewisse Zeit ihre Herkunftsnachweise kauft.

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