Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland ist im März erwartungsgemäß nochmals deutlich angezogen. Den Brutto-Zubau gibt die Bundesnetzagentur am Freitag mit 548,664 Megawatt an. Dies sind gut 200 Megawatt mehr als noch im Februar. Insgesamt sind damit im ersten Quartal neue Photovoltaik-Anlagen mehr als 1325 Megawatt im Marktstammdatenregister der Bonner Behörde neu verzeichnet worden.
440,6 der 548,7 Megawatt des Photovoltaik-Zubaus entfielen auf das Segment der Anlagen, die außerhalb der Ausschreibungen gebaut werden. Dies umfasst kleine und große Dachanlagen sowie Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt. Auf letztere entfielen jedoch nur 28,6 Megawatt, was in etwa der Gesamtleistung dieser Anlagenklasse aus den Vormonaten entspicht. Im März sind somit noch viele gewerbliche und industrielle Photovoltaik-Dachanlagen fertiggestellt worden. Zum 1. April endete die Übergangsfrist aus dem EEG 2021. Seither müssen sich Betreiber von Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt Leistung an den Ausschreibungen beteiligen, um die volle EEG-Vergütung zu erhalten. Ohne Zuschlag erhalten sie nur die Hälfte des erzeugten Solarstroms aus ihren Anlagen vergütet, den Rest müssen sie dann optimalerweise selbst verbrauchen. Immerhin knapp 90 Photovoltaik-Dachanlagen sind im Marktstammdatenregister im März eingetragen worden, die sich in dieser Anlagenklasse bewegen.
Die Zahl der Photovoltaik-Anlagen, für die ein Zuschlag aus Ausschreibungen vorliegt, summiert sich bei den Meldungen im März auf 45 mit einer Gesamtleistung von 108 Megawatt. Beim Photovoltaik-Mieterstrom herrscht weiter eher Tristesse. Im März sind 100 Photovoltaik-Anlagen für den Zuschlag neu verzeichnet worden. Sie haben eine Gesamtleistung von 2,72 Megawatt.
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte auch die neuen Vergütungssätze. Die monatliche Degression der Solarförderung bleibt bei 1,4 Prozent. Damit liegen die festen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dach- und Fassadenanlagen je nach Größe im Mai zwischen 7,69 und 5,86 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung wird der Solarstrom mit 5,28 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Ab 100 Kilowatt Leistung ist für Photovoltaik-Anlagen die Direktvermarktung verpflichtend. Die anzulegenden Werte liegen um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde als die festen Einspeisevergütungen.
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Sehr erfreulich. Der von vielen Seiten herbeigeredete, kräftige Rückgang der Zubauzahlen aufgrund der Degression der Vergütung scheint weiterhin auszubleiben.
Der Zubau könnte höher sein, wenn man zur Finanzierung, insbesondere von Kleinanlagen, nicht auf einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil angewiesen wäre. Und manches werden noch Nachläufer aus dem vorigen Jahr sein. Außerdem kommt ein Vorzieheffekt hinzu: Ab 1.4.21 gilt eine Ausschreibungspflicht für Dachanlagen ab 300kW (oder, alternativ, eine undurchsichtige maximal erlaubte Einspeisung von 50% des produzierten Stroms). Es ist anzunehmen, dass einige Projekte noch so weit als abgeschlossen gemeldet wurden, dass sie unter die alte Regelung fallen. Das wahre Ausmaß dieses Desasters wird man also erst in den April- und Maizahlen sehen.
Und der Verweis auf die Möglichkeit des Eigenverbrauchs ist eigentlich kontraproduktiv: Schon die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Eigenverbrauchsoptimierung den Reststrombedarf aus dem Netz schwerer kalkulierbar macht und damit zusätzliche Kosten im Netz erzeugt werden. Trotz der Beteuerungen dieser Sch…-Regierung, für niedrige Strompreise sorgen zu wollen, erlässt sie Regelungen, die zu unnötiger Verteuerung führen, die dann politisch den Erneuerbaren aufs Butterbrot geschmiert werden soll. Und Laschet wird jetzt sicher einen Wahlkampf mit wohlfeilen Lippenbekenntnissen für die Erneuerbaren führen, in dem er das Blaue vom Himmel verspricht, um dann nachher nichts davon zu halten. Und bei der SPD weiß man schon gar nicht, ob sich dort die alten Kohle-Gewerkschaftler durchsetzen, oder die etwas morderneren mit ökologischem Bewusstsein. Wohlfeile Lippenbekenntnisse sind auch dort die Regel.
Aber Sie haben schon recht: Trotz der massiven Steine, die der PV in den Weg gelegt werden, wird immer noch sehr viel zugebaut. Und ohne einen ebenso großen Zubau von Speicherkapazitäten, wird es zunehmend schwerer, den produzierten Strom im Netz unterzubringen. Zur Zeit wird im Sommer von der Mittagsspitze viel ins Ausland exportiert, aber auch das hat seine Grenzen. Der Speicherzubau wurde aber von beiden Koalitionsparteien gezielt vernachlässigt, um den Kohlekraftwerken ihre Daseinsberechtigung zu erhalten.
Wirklich verheerend ist die Bilanz bei der Windkraft. Da ist der Zubau von 5300MW im Jahr 2017 auf (2020) 1400 MW abgefallen, obwohl er eigentlich steigen müsste. Zwischenzeitlich (2019) war er mit 900MW sogar noch niedriger. Wegen der langen Planungszeiten wird sich der Zubau auch unter einer besseren Regierung ab Herbst 2021 nur langsam erholen können. Das ist wie mit den Coronazahlen: Wenn die Zahlen es für jedermann sichtbar zeigen, sind die Weichen schon lange vorher falsch (oder richtig) gestellt worden.
JCW sagt:
Und der Verweis auf die Möglichkeit des Eigenverbrauchs ist eigentlich kontraproduktiv: Schon die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Eigenverbrauchsoptimierung den Reststrombedarf aus dem Netz schwerer kalkulierbar macht und damit zusätzliche Kosten im Netz erzeugt werden. Trotz der Beteuerungen dieser Sch…-Regierung, für niedrige Strompreise sorgen zu wollen, erlässt sie Regelungen, die zu unnötiger Verteuerung führen, die dann politisch den Erneuerbaren aufs Butterbrot geschmiert werden soll.
@ JCW.
Eigenverbrauch Verweis…kontraproduktiv……… aber nur für diejenigen, die sich weniger mit der Materie beschäftigen..
Womit wir wieder bei den guten alten Zeiten wären, mit denen ich Ihnen hier auf die Nerven gehe.
Und Sie haben leider immer noch nicht die Zusammenhänge erkannt.
Bis 2010 waren die Erneuerbaren den Versorgern zwingend zugeteilt. Wenn die Sch… Regierung mit ihren Lobbyisten, das 2010 nicht geändert hätte, hätten die Versorger in ihren Bilanzkreisen auch keine Probleme mit dem Eigenverbrauch.
Genau das habe ich dem zuständigen Herrn Stratmann bei der Bundes Netzagentur an anderer Stelle schon mal mitgeteilt.
Hier z.B.
https://www.pv-magazine.de/2020/05/18/zukunft-der-photovoltaik-anlagen-chancen-des-prosumer-modells-der-bundesnetzagentur-fuer-den-kohleausstieg-nutzen/
Und nicht nur das, nach dem Kosten/Nutzen System das bis 2010 Anwendung fand, hätten wir heute eine EEG Umlage von „Null“ wie Sie im Folgenden nachvollziehen können.
Siehe hier:
https://www.pv-magazine.de/2021/04/26/scholz-bekraeftigt-plaene-zur-streichung-der-eeg-umlage/#comments
@Hans Diehl
Es wird nicht nützen, den Vergangene Zeite nachzujammern.
Die Frage ist, was an den bisherigen Regelungen geändert werden müßte.
Klar herraus bitte!
Welches Konzept für die Zielerreichung 2050 wird von Ihnen favorisiert?
@ Thomas.
„Klar heraus“ !!!!!!
Ganz einfach, die Erneuerbaren müssen wieder am Energiewendeprozeß teilnehmen, und dürfen nicht wie seit 2010 beschlossen, ausgegrenzt, separat am Spotmarkt der Strombörse verramscht werden.
Wenn die wieder zwingend in den Bilanzkreisen der Versorger enthalten sind, haben nicht nur die Netzbetreiber weniger Schwierigkeiten mit dem Kalkulieren vom Eigenverbrauch, wie JCW der Meinung ist, sondern wirken wegen ihrer „Null“ Grenzkosten nach dem Kosten/Nutzen Prinzip auch noch mindernd auf unseren Strompreis.
Wie das funktioniert, können Sie meinen Kommentaren zum folgenden Thema entnehmen.
Siehe hier:
https://www.pv-magazine.de/2021/04/26/scholz-bekraeftigt-plaene-zur-streichung-der-eeg-umlage/#comments
Die Koppelung von PV Anlagen an dezentrale Speicher (lokal oder inm Cluster) ist die Voraussetzung zur Netzstabilisierung.
Wenn der Eigenverbrauch weitestgehend lokal erzeugt wird, wird das Netz weniger beansprucht und dient nur zur Glättung der Verbrauchsschwankungen.
@Hans Diehl
OK. Danke. Nicht überraschend, aber die Antwort ist sehr realistisch.
Lassen Sie uns bitte folgende Eckpunkte abgleichen:
Kein EEG gemessen am Spotmarket!!!
…..und jetzt?
Mein Vorschlag:
Offenlegungspflicht und „Absegnung“ der Preisbildung der Stromversorger durch Unabhängige, vereidigte Gutachter; in Anlehnung an die Versicherungswirtschaft.
(Einkauf 5-10 c/kWh versus 32 c/kWh Verkauf)
Einspeisevorrang für Erneuerbare; PV + Wind +Bio zu festen Vergütungen!
Speichermanagement durch Stromversorger mit entsprechender fixer Vergütung.
Tarifgestaltung für die Unterstützenden Technologien für die zus.Leistungen gem. der Vereinbarungen für Minutenleistung??? Könnte teuer werden!
Umlage bei nicht zu vermeidender Ausspeisung???
Fixe Einspeisevergütungen; Jahres und Tageszeit-Unabhängig für Erneuerbare
Malus-Indikation des Stromversorgers bei nicht ausreichender Versorgung – Stromausfall!!!!!
Weitere Vorschläge?
Thomas sagt:
Mein Vorschlag:
Offenlegungspflicht und „Absegnung“ der Preisbildung der Stromversorger durch Unabhängige, vereidigte Gutachter; in Anlehnung an die Versicherungswirtschaft.
(Einkauf 5-10 c/kWh versus 32 c/kWh Verkauf)
@ Thomas.
Sehen Sie und schon sind wir wieder bei den guten alten Zeiten, mit denen ich Ihnen auf die Nerven gehe. Genau das, was Sie vorschlagen, hatten wir nämlich bis 2010. Bis 2010 wurde nach dem Kosten/Nutzen Prinzip verfahren. Dazu muss man wissen, dass es die EE selbst sind, die – nach dem Merit Order Prinzip – die Preise an der Strombörse senken.
Siehe hier:..
.https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
ganz links, noch vor der Kernenergie auf der Angebotskurve, fallen die vorrangig an, und verdrängen rechts die teuren Gebote
Die Versorger bekamen entsprechend ihrem Versorgungsvolumen einen EE Anteil zwingend zugeteilt, und den Rest ihres Bedarfes mussten sie sich konventionell beschaffen.
Wenn ein Versorger 35% relativ teuren EEG Strom zugeteilt bekam, und deswegen – Merit Order bedingt – die Preise für seine 65% Restbedarf sanken, wirkte das kompensierend auf seine Mehrkosten, sprich EEG Umlage.
Dazu hatte in einem andern Forum mal ein Diskutant ein vereinfachtes Beispiel mit fiktiven Zahlen gepostet.
Siehe hier:
1) ohne EEG-Strom: Es werden an der Börse 100 kWh zu je 0,25€/kWh gehandelt. Das macht eine Gesamtpreis von 25,00€
2) mit EEG-Strom: Es werden 15 kWh nach EEG für durchschnittlich 0,30€/kWh eingespeist und an der Börse die restlichen 85kWh für nur noch 0,20€/kWh.
Der EEG-Strom kostet 4,50€, der an der Börse 17,00€, macht zusammen 21,50€, also 3,50€ weniger als ohne EEG-Strom! Obwohl der doch teurer ist…
Die 3,50 Euro sind der Merit Order Effekt, als Nutzen.
Genau so war das mal von den Vätern der Energiewende gedacht, worauf auch die oft zitierte Kugel Eis von Trittin basiert. Im Stromeinspeisegesetz, dem EEG Vorgängergesetz, musste diese Preisbildung – wie Sie vorschlagen – von einem unabhängigen Wirtschaftsgutachter genehmigt werden. Je billiger ein Versorger seinen konventionellen Restbedarf einkaufen konnte, desto weniger „ EE Mehrkosten“ musste er umlegen. Wir hatten beim Stromeinspeisegesetz bundesweit die unterschiedlichsten Ökoumlagen, wie man das damals nannte. Mit einer niedrigen Umlage konnte ein Versorger damals Werbung machen. Der EE Strom, und somit die gesamte Energiewende war in den Markt integriert. Heute müssen Sie selbst aktiv werden und sich den Anbieter suchen der die sinkenden Börsenpreise an seine Kunden weiter gibt. Die Umlage selbst bleibt weiter hoch und steigt sogar wenn die Börsenpreise sinken. Ich hoffe ich konnte Ihnen einmal mehr deutlich machen, warum ich die gute alte Zeit so oft hier propagiere.
Fazit: Wenn das Kosten/Nutzen Prinzip so geblieben wäre, hätten wir heute eine EEG Umlage von „NULL“ Die Kugel Eis von Trittin lässt grüßen.