Union und SPD wollen 4,1 Gigawatt Photovoltaik 2022 zusätzlich ausschreiben

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Es geht doch noch was in den Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. Am Donnerstag verständigten sich die Energiepolitiker der Parteien darauf, wie zusätzliche Erneuerbaren-Potenziale erschlossen werden können. Erfreulich besonders für die Photovoltaik ist die erste Einigung, die zusätzliche Ausschreibungsvolumina vorsieht. So sollen die Ausschreibungsmengen für Photovoltaik-Anlagen im kommenden Jahr von 1,9 auf 6 Gigawatt erhöht werden. Zusätzlich zwei Gigawatt sollen für die Freiflächenanlagen und ebenso für die Dachanlagen zur Verfügung stehen. Weitere 100 Megawatt des Zusatzvolumen ist für die Innovationsausschreibungen für Agro- und Floating-Photovoltaik-Anlagen bestimmt, wie es in einem Schreiben der Energiepolitiker an die Mitglieder der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen heißt, das pv magazine vorliegt.

Für Windkraft an Land ist geplant, das Ausschreibungsvolumen 2022 von 2,9 auf 4 Gigawatt zu erhöhen. Zudem soll die nicht bezuschlagte und realisierte Menge der Ausschreibungen in den Jahren 2021 und 2022 bereits im jeweiligen Folgejahr nachgeholt werden. Würden die Volumen dann erneut nicht vergeben oder realisiert, sollen sie den Mengen bei den Innovationsausschreibungen im Folgejahr zufallen, wie es in dem Schreiben heißt.

Union und SPD haben sich auch auf eine Absenkung der EEG-Umlage in den Jahren 2023 und 2024 verständigt. Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr fließen in die Absenkung. Bereits für 2021 und 2022 hat die Bundesregierung die leichte Senkung der EEG-Umlage auf 6,5 und 6,0 Cent pro Kilowattstunde mit ihrem Corona-Konjunkturpaket beschlossen. „Neben den anwachsenden Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel zeichnet sich aktuell ab, dass die zusätzlichen Mittel im Energie- und Klimafonds für die EEG-Umlage nicht vollständig benötigt werden. Durch den EEG-Abbaupfad und die nicht abgerufenen Mittel soll eine deutliche Senkung der EEG-Umlage in den Jahren 2023 und 2024 ermöglicht werden“, heißt es in dem Schreiben. Allein aus den CO2-Handelseinnahmen sei eine Senkung von etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde für 2023 vorgesehen. Die Absenkung auf unter 5 Cent pro Kilowattstunde sei daher wohl möglich.

Auch für die Speicherbranche scheinen sich noch Verbesserungen anzubahnen. Im Zuge der anstehenden EnWG-Verhandlungen wollten Union und SPD die Investitions- und Betriebsbedingungen für Stromspeicher durch Regelungen verbessern, die über die Bestimmungen im bisherigen Entwurf hinausgehen, heißt es im Schreiben an die Abgeordneten. Die EnWG-Novelle soll dann auch genutzt werden, um die Änderungen im EEG umzusetzen. Sie stünden jedoch noch unter beihilferechtlichem Vorbehalt. Die Energiepolitiker kündigten eine entsprechende Formulierungshilfe an, die am 27. April dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt werden soll.

Neben diesen weitreichenden Einigungen zu den Punkten aus dem Entschließungsantrag werden bereits bei der heutigen Bundestagssitzung noch zwei weitere Punkte beschlossen. Zum einen wird es die Gesetzesänderung im Gewerbesteuerrecht geben, womit die Einnahmen aus der Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen die Gewerbesteuerfreiheit von Wohnungsbaugesellschaften nicht gefährden. Die Einnahmen aus der Stromerzeugung oder dem Betrieb von Ladestationen dürfen jedoch nicht mehr als zehn Prozent der Einnahmen aus Vermietung übersteigen, um die Gewerbesteuerbefreiung zu erhalten. Damit wird ein wesentliches Hemmnis für die Realisierung von Photovoltaik-Mieterstrom-Anlagen beseitigt. Zum anderen wird der Bundestag die geänderte Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen zwischen Standort- und Betreiberkommunen bei Windparks beschließen. Die höheren Einnahmen für die Standortgemeinden sollen die Akzeptanz für die Windparks erhöhen.

Reaktionen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ordnete die Entscheidung in eine Reihe mit der Einigung auf das schärfere EU-Klimaziel und der Bekräftigung der USA zu ehrgeizigen Klimazielen ein. „Und er bewegt sich doch: Diese Woche zeigt mit drei wichtigen Entscheidungen, dass wir trotz der Corona-Pandemie beim Klimaschutz vorankommen“, sagte Altmaier.

„Mit den heutigen Beschlüssen der Koalitionsfraktionen zum weiteren Ausbau und der Finanzierung der Erneuerbaren Energien herrscht endlich Klarheit, welche Fortschritte für die Energiewende in dieser Legislaturperiode noch erreicht werden können“, kommentierte SPD-Energiepolitiker Timon Gremmels. „Doch trotz der kurzfristig wirksamen Maßnahmen überwiegt am heutigen Tage die Enttäuschung und Verärgerung, dass längerfristige Weichenstellungen für eine sozial gerechte Energiewende und wirksamen Klimaschutz trotz der klaren Maßgaben im Entschließungsantrag zum EEG 2021 mit der Unionsfraktion offenbar nicht mehr zu machen sind.“

Die gute Nachricht sei, dass wir den Ausbau der Erneuerbaren nochmal beschleunigen werden – mit der einmaligen Anhebung des Photovoltaik-Ausbaus von etwa 4,5 auf mindestens 8,5 Gigawatt und auch einer Steigerung bei der Windkraft. „Mit einer weiteren Absenkung der EEG-Umlage auf unter 5 Cent sorgen wir dafür, dass erneuerbare Energie für alle bezahlbar bleibt und Elektroautos und Wärmepumpen wirtschaftlich noch attraktiver werden“, erklärte Gremmels. Beide Maßnahmen seien geeignet, der Energiewende kurzfristig wichtige Impulse verleihen. „Auf der anderen Seite müssen wir mit Bedauern feststellen, dass die Unionsfraktion trotz ihres neu entsandten Verhandlungsteams nicht gewillt gewesen ist, notwendige energiepolitische Weichenstellungen vorzunehmen, die über das Ende dieser Legislaturperiode hinausreichen.“ Die Union sei nicht imstande gewesen, ambitionierten Erneuerbaren-Ausbaupfaden bis 2030 zuzustimmen, die auch die steigenden Stromverbräuche durch Elektroautos, Wärmepumpen und erneuerbarem Wasserstoff berücksichtigt. „Noch konnte sich die Unionsfraktion dazu durchringen, die Weichen für eine vollständige Absenkung der EEG-Umlage auf null bis zum Jahr 2025 zu stellen. Damit zeigt sich einmal mehr, dass eine progressive Energiepolitik nur mit Mehrheiten diesseits der Union umzusetzen ist“, so Gremmels in Richtung des Koalitionspartners.

Bei den Grünen löst die Einigung wenig Begeisterung aus. „Was die Koalition jetzt als Durchbruch bei den festgefahrenen Verhandlungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz verkaufen will, ist nicht mehr als ein Minimum an notwendigen Korrekturen. Die Branche wartet seit über einem Jahr auf ein klares Investitionssignal für den schnelleren Ausbau von Wind- und Solarenergie“, sagte die energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden. Die Koalition komme aber nicht über das nächste Jahr hinaus. „Das erhöhte EU-Klimaziel für 2030 bleibt ebenso außen vor wie die vollmundig angekündigte Reduktion der EEG-Umlage.“ Einfache Maßnahmen blieben weiter ungeklärt und auch die EU-Richtlinie wegen bezüglich Bürgerenergie weiterhin nicht umgesetzt. „Von zusätzlichen Instrumenten wie beispielsweise einer Solarpflicht für alle Neubauten gar nicht erst zu reden“, so Verlinden weiter.

Die FDP begrüßte die Absenkung der EEG-Umlage als „längst überfälligen Schritt“. Steuerzahler hätten seit 2006 insgesamt 224 Milliarden Euro EEG-Umlage gezahlt, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin Neumann. „Gleichwohl ist die Senkung der EEG-Umlage für 2023 und 2024 nur einem milliardenschweren Zuschuss aus Steuermitteln zu verdanken. Das ist weder nachhaltig noch wirtschaftlich sinnvoll“, so Neumann weiter. „Aus meiner Sicht wären mehr marktwirtschaftliche Elemente und eine grundlegende Reform der Steuern, Umlagen und Abgaben bei den Stromkosten in Deutschland ein richtiger und wichtiger Hebel, um die Verbraucher wirksam zu entlasten.“

Grundsätzlich gut sei es, dass die Koalition Einigungswillen zeigt und Schritte in die Richtung unternehme, die günstigen Stromerzeugungskosten der erneuerbaren Energien auch an die Verbraucher weiterzugeben, die bisher nicht von den Befreiungstatbeständen profitieren, hieß es in der Reaktion des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Dennoch setze die erzielte Einigung die selbst gesteckten Vorgaben aus dem Entschließungsantrag nicht um, der Ausbaumengen und -pfade im EEG bis 2030 unter Maßgabe des EU-Klimaziels vorsehe. Mit Blick auf die Entscheidung zur EEG-Umlage sagte BEE-Präsidentin Simone Peter: „„Deshalb reicht es auch nicht, die EEG-Umlage weiter nur zu deckeln, sondern es bleibt die dringende Aufgabe, das derzeitige Strommarktdesign grundlegend auf erneuerbare Energien auszurichten und die Neuordnung von Steuern, Abgaben und Umlagen anzugehen, denn der Zubau neuer Anlagen wird die EEG-Umlage im Jahr 2021 mit rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde nur geringfügig belasten. Schon jetzt können aber die Industrieprivilegien im EEG als Wirtschaftsfördermaßnahme in den Haushalt überführt und die Stromsteuer abgesenkt werden.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält die Erhöhung der Ausschreibungsvolumina nur für sinnvoll, wenn auch gleichzeitig Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht würden. Zudem fehle es weiterhin an der „längst überfälligen Erhöhung der Ausbaupfade“.  Mit Blick auf die Pläne zur weiteren Senkung erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Die Ankündigung der schwarz-roten Koalition, die EEG-Umlage auch 2023 und 2024 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu stabilisieren, ist eine wichtige Entlastung für die Haushalte. Um grünen Strom wettbewerbsfähiger zu machen sollte die EEG-Umlage mittelfristig weiter sinken.“ Die Steuer- und Abgabenlast auf Strom sei mit über 50 Prozent einfach zu hoch. Eine umfassende Reform der Steuer-, Abgaben- und Umlagensystematik müsse in der nächsten Legislaturperiode auf die Tagesordnung.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wird fortlaufend mit Reaktionen aktualisiert.

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