Ab dem kommenden Jahr wird eine Überdachung von Parkplätzen mit Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg zur Pflicht. Vorab kündigte das Landesumweltministerium an, zwei Pilotvorhaben für solche Projekte zu fördern. Insgesamt stünden knapp 300.000 Euro für die geplanten Photovoltaik-Anlagen über Parkplätzen in Berkheim und Schwäbisch-Hall bereit. Die Projekte seien von einer externen Jury ausgewählt worden und sollen noch in diesem Jahr realisiert werden.
Die Förderung fließt dabei in eine innovative Solarüberdachung der Parkfläche, die Ladeinfrastruktur und Anschlusstechnik sowie die benötigte Hard- und Software zur Laststeuerung. Nicht gefördert wird hingegen der Bau der Photovoltaik-Anlage, wie es vom Ministerium in Stuttgart weiter hieß. „Bislang sind Parkflächen versiegelte Fläche ohne Mehrwert. Das wollen wir ändern“, erklärte der Grünen-Umweltminister Franz Untersteller. Die Pilotvorhaben sollten Erkenntnisse liefern, wie Photovoltaik-Erzeugung und Elektromobilität auf Parkflächen am besten gekoppelt werden könnten.
In Berkheim ist geplant, einen 685 Quadratmeter großen Parkplatz vor der Firmenzentrale der Max Wild GmbH mit einer 256 Kilowatt Photovoltaik-Anlage zu überdachen. Die Konstruktion der Carport-Anlage solle dabei hohen optischen Ansprüchen genügen. Zudem sollen zehn Ladepunkte mit jeweils 22 Kilowatt Leistung installiert werden. Mit einem Energiemanagementsystem sollen Photovoltaik-Erzeugung und Ladevorgänge dabei lastvariabel aufeinander abgestimmt werden.
Beim Projekt in Schwäbisch-Hall sei der Bau und das Monitoring einer Photovoltaik-Anlage mit 749 Kilowatt als Überdachung des Parkplatzes des Berufsschulzentrums geplant. Zudem sollen acht Ladepunkt mit jeweils 22 Kilowatt Leistung entstehen. Der erzeugte Solarstrom werde nicht nur für das Laden der Elektrofahrzeuge genutzt, sondern auch für die neun umliegenden Berufsschulgebäude. Zudem sei eine Kooperation mit einem regionalen Carsharing-Anbieter geplant.
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Die Firma Sopago ist Errichter solcher Anlagen.
Unser Wunsch. Bitte nicht vergessen die Baugesetze zu überarbeiten.
Die lustigsten Forderungen aus dem Behörden ….
Wärmeschutznachweis ist vorzulegen obwohl keine Heizung eingebaut ist.
Dachbegrünung ist vorzusehen dann werden Solar Carports zum Absurdum.
Durch diese Baumaßnahmen sind zusätzliche Bäume zu Pflanzen obwohl Solar Carports das 100 -fache an CO2 einsparen.
Solar Carports sind als Garagen einzustufen da es den Begriff Solar Carports nicht in den Vorschriften gibt. Für Garagen gelten dann erhöhte Brandschutzanforderungen und die Rentabilität ist dann nicht mehr gegeben.