Nach einem starken Jahresauftakt mit einem gemeldeten Bruttozubau von fast 530 Megawatt sank die Leistung der neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen im Februar auf 350,711 Megawatt. Davon entfielen knapp 270 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen, die außerhalb der Ausschreibungen realisiert wurden, wie die Bundesnetzagentur am Mittwoch veröffentlichte. Im Januar erreichten diese Anlagen noch eine kumulierte Leistung von 486 Megawatt. Auch die Zahl der Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt, die außerhalb der Ausschreibungen realisiert werden können, ging im Vergleich zum Vormonat von gut 87 auf knapp 27 Megawatt zurück. Insgesamt lag der Brutto-Zubau bei den Photovoltaik-Anlagen in Deutschland in den ersten zwei Monaten bei 880,8 Megawatt.
Trotz einiger Nachbesserungen beim Photovoltaik-Mieterstrom kommt das Segment nicht recht in Schwung. Die Leistung der Photovoltaik-Anlagen, die für einen Mieterstromzuschlag bei der Bundesnetzagentur im Februar gemeldet worden sind, summiert sich auf 3,063 Megawatt – etwa 500 Kilowatt mehr als im Januar. Aus den Zahlen der Behörde geht weiter hervor, dass 39 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt knapp 80 Megawatt Leistung im Marktstammdatenregister im Februar verzeichnet worden sind, für die ein Zuschlag aus Ausschreibungen eingelöst wurde.
Die Solarförderung sinkt im April um weitere 1,4 Prozent. Damit fallen die festen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt Leistung auf 5,95 Cent pro Kilowattstunde erstmals unter die 6-Cent-Marke. Für Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung liegt der Einspeisetarif im April bei 7,81 Cent pro Kilowattstunde und bis 40 Kilowatt Leistung bei 7,59 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen werden 5,36 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Der anzulegende Wert in der Direktvermarktung ist jeweils um 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher. Die Direktvermarktung ist für alle Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend. Analog zur Degression des anzulegenden Wertes werden auch die Zuschläge für Photovoltaik-Mieterstrom um 1,4 Prozent gesenkt. Sie betragen im April je nach Anlagengröße zwischen 3,63 und 2,27 Cent pro Kilowattstunde.
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Warum wird in diesem Zusammenhang nie darauf hingewiesen, dass der Januarwert wegen des Rumpfjahres immer höher ist als die tatsächliche Installationsleistung?
Interessant wäre auch die Entwicklung im Anlagensegment 300 bis 750 kWp? Wie sieht es im Januar und Februar hier im Vergleich zum durchschnittlichen Zubau des Vorjahres aus?
Hallo Herr Schraube,
die neuen Regeln für die Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt gelten erst ab 1. April. Bis dahin gibt es eine Übergangsfrist.
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt
P.S. Den Auszug aus dem Marktstammdatenregister mit den aktuell im Februar gemeldeten Anlagen finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/VOeFF_Registerdaten/2021_02_EEGZubauwerte.xlsx;jsessionid=CB6585A3629D21B5AB64F1084CD5FF55?__blob=publicationFile&v=2