Hanwha Q-Cells reicht jetzt auch Patentverletzungsklage gegen Astronergy in Deutschland ein

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Hanwha Q-Cells hat eine weitere Patentverletzungsklage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht: Diesmal gegen die Astronergy Solarmodule GmbH. Dies sei am 12. März erfolgt, teilte der koreanische Photovoltaik-Hersteller mit deutschen Wurzeln am Montag mit. Eine Woche später sei zudem eine separate Patentverletzungsklage beim Obersten Gerichtshof in Frankreich eingereicht worden. Die Namen der von der dortigen Klage betroffenen Unternehmen blieben zunächst noch ungenannt.

Die Klage gegen Astronergy folgt auf die März 2019 iniitierte Patentklage von Hanwha Q-Cells in Deutschland, den USA und Australien Klagen gegen Longi Solar, Jinko Solar und REC. Sie sollen bestehende Patente von Hanwha Q-Cells für dessen passivierte Solarzellentechnologie verletzten.

Während in den USA die Patentverletzungsklage von Hanwha Q-Cells weitgehend abgeschmettert wurde, entschieden die Richter am Düsseldorfer Landgericht in erster Instanz zugunsten des südkoreanischen Photovoltaik-Herstellers. Jinko Solar, REC und Longi Solar legten gegen das Urteil Berufung ein. Nach Angaben von Longi Solar zu Jahresbeginn ist die Berufungsverhandlung für den 22. April 2021 anberaumt. Auch Hanwha Q-Cells bestätigte nun, dass die Berufung voraussichtlich im April vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf stattfinden werde.

Die beklagten Photovoltaik-Hersteller setzen sich ihrerseits zur Wehr und lassen die Gültigkeit der Patente unter anderem beim Europäischen und Chinesischen Patentamt sowie in den USA prüfen. Im Verfahren beim Europäischen Patentamt sei zudem für den 25./26. März 2021 eine Einspruchsverhandlung vorgesehen, wie Longi erklärte. Auch Hanwha Q-Cells erwartet nach den aktuellen Angaben die Entscheidung über das Einspruchsverfahren gegen das Patent „EP 2 220 689“ noch „im Laufe des März 2021“.

Im Oktober vergangenen Jahres hat das Europäische Patentamt Longi Solar zufolge einen Hinweis veröffentlicht, wonach es „bei Beibehaltung der derzeitigen Anträge das Patent vollständig widerrufen würde“. Im Falle eines vollständigen Widerrufs geht Longi Solar davon aus, dass das Patentverletzungsverfahren „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ ausgesetzt würde. Allerdings sei der Hinweis nur ein wichtiger Indikator und nicht bindend für die spätere Entscheidung des Europäischen Patentamt.

Das chinesische Patentamt, beim dem Longi Solar ebenfalls die Gültigkeit des Patents prüfen lässt, hat bislang ebenfalls nur eine vorläufige Entscheidung getroffen, wonach das Patent CN 1091952971 in eingeschränktem Umfang aufrechterhalten werden soll. Lediglich in den USA sind im Dezember 2020 final Teile des Patents US 9,893,215 widerrufen worden, wie es von Longi Solar hieß. Noch keine Entscheidung gibt es demnach im Verfahren in Australien.

Vor fast genau zwei Jahren stellte die Astronergy Solarmodule GmbH ihre Produktion in Frankfurt/Oder ein. Das zur chinesischen Chint-Gruppe gehörende Unternehmen hatte im Jahr 2014 die Modulfertigung vom insolventen Konkurrenten Conergy übernommen. Nach der Schließung des Werks wollte sich das Unternehmen als Vertriebs- und Servicezentrum in der Region neu aufstellen. Die Module für Projekte von Astronergy werden seither von anderen Standorten geliefert. Auf Nachfrage von pv magazine erklärte Astronergy-Geschäftsführer Paul Xinhua Ji, er habe bislang noch keine Kenntnis von der Klage beim Landesgericht Düsseldorf.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist am 29.3.2021, 13:55 Uhr, aktualisiert worden. Die Klage in Deutschland richtet sich gegen Astronergy. Welche Unternehmen in Frankreich von dem Patentverletzungsverfahren betroffen ist, blieb hingegen noch unbekannt. Zudem ist eine Reaktion von Astronergy hinzugefügt worden.

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