Bis Ende Februar hat sich das Plus auf dem EEG-Konto weiter erhöht. Der Überschuss erhöhte sich um mehr als 817 Millionen Euro auf knapp 2,076 Milliarden Euro. Während der Bund im Januar noch 5,1 Milliarden Euro zugeschossen hatte, um das Minus wieder ins Plus zu drehen, war im Februar keine Finanzspritze nötig, wie aus der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber hervorgeht. In Folge des Lockdowns wegen der Corona-Pandemie waren die Preise an den Strombörsen wegen der geringen industriellen Nachfrage abgestürzt und damit auch die Einnahmen für die Übertragungsnetzbetreiber aus der Vermarktung des Stroms aus den Photovoltaik-, Windkraft- und anderen Erneuerbaren-Anlagen. Der EEG-Kontostand sank dadurch auf fast 4,5 Milliarden Euro ins Minus. Um die EEG-Umlage dennoch stabil zu halten, beschloss die Bundesregierung dies mit Haushaltsmitteln auszugleichen.
Der Marktwert Solar lag mit 4,499 Cent pro Kilowattstunde im Februar etwas niedriger als im Januar. Zudem gab es im vergangenen Monat eine Phase mit anhaltend negativen Strompreisen. Am 7. Februar zwischen 0 und 9 Uhr lag der Strompreis in diesem Bereich, weshalb Betreiber von EEG-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung für den eingespeisten Strom in dieser Zeit erhalten. Mit dem EEG 2021 ist die Zeitspanne für diese Regelung von sechs auf vier aufeinanderfolgende Stunden verkürzt worden. An der „unverzüglichen Umsetzung der Neuerungen“ arbeiten die Übertragungsnetzbetreiber nach eigenen Angaben weiter mit Hochdruck.
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Alles wieder im „Dunkeln“ Bereich.
Die Netzbetreiber werden auf keinen Fall noch einmal eine Umlage auf der Basis von „Steigenden“ Börsenpreisen prognostizieren, denn alleine das ist die Ursache, dass das EEG Konto ins Minus geraten ist. So habe ich an anderer Stelle geschrieben.
Und im Folgenden habe ich es begründet.
https://www.pv-magazine.de/2020/04/14/ueberschuss-auf-dem-eeg-konto-sinkt-auf-weniger-als-2-milliarden-euro/#comments
Zitat:…Was der Bruno Burger twitterte ist richtig, ich möchte lediglich wie folgt ergänzen.
Das deutlich geschmolzene Guthaben, und die geringeren Einnahmen haben ein und die selbe Ursache, und liegen in den Prognosen begründet. Bis zur Umlage 2017 basierten die prognostizierten Deckungslücken, der Netzbetreiber, sprich Umlagen auf … „sinkenden“… Börsenpreisen, und ab Umlage 2018 auf „steigenden“… Börsenpreisen. Seit den steigenden Börsenpreisen geht es auf dem Konto nicht mehr bergauf, sondern stetig bergab…
So lange die Umlage auf der Grundlage künftig sinkender Börsenpreise prognostiziert wurde, sammelten sich auf dem EEG Konto kontinuierlich Milliarden Überschuss an, für die es keine Ausgaben gibt. Zitat Ende
Logische Erklärung dazu::…-..Bei sinkenden Börsenpreisen, und entsprechend höherer Umlage, bekommen ja die Anlagenbetreiber keine höhere Vergütung, und somit deswegen auch keine „höheren“ Ausgaben auf dem Konto..
Fazit, für 2021. wurde die Umlage wieder auf Basis von sinkenden Börsenpreisen prognostiziert.
Mit anderen Worten, auf dem Konto geht Geld ein ( höhere Umlage ) für das es keine Ausgaben gibt. Wenn dann auch noch entgegen der Prognose zeitweise die Börsenpreise „Steigen“ gehen zusätzlich noch mehr Erlöse für die EE ein, und das Konto läuft wieder über.
Im Klartext, man hat die Volksverdummung mit der Aufgeblähten EEG Umlage, wieder voll im Griff.
Bei der Berechnung der Umlage, dies geschieht bis zum 15.10. des Vorjahres, müssen mehrere Faktoren, als nur der Börsenpreis berücksichtigt werden: Zubau von EE-Anlagen, EEG-pflichtiger Letztverbrauch in Deutschland, Anzahl der privilegierten Unternehmen, Sonneneinstrahlung und Windverhältnisse, Entwicklung der EEG-freien Eigenversorgung usw. Der Corona bedingte geringere Stromverbrauch im letzten Jahr hatte folgende Auswirkungen: geringerer Börsenpreis, dadurch geringere EEG-Vermarktungserlöse, weniger EEG-Umlage Einnahmen und höhere Vergütung an EEG-Anlagen die sich in der Marktprämie befinden.
Am Ende bleibt es aber ein Konto auf dem Geld eingeht und Geld abgeht. Natürlich braucht man eine Prognose für das Jahr aber spätestens am Ende des Jahres wird Bilanz gezogen und die Umlage wieder angepasst.
Hier die Schuld den ÜNB zuzuschieben die das Konto lediglich verwalten ist ziemlich billig.
Chris sagt:
Hier die Schuld den ÜNB zuzuschieben die das Konto lediglich verwalten ist ziemlich billig.
@ Chris.
Die verwalten das nicht nur, sondern die prognostizieren auch was da eingehen muss.
Das ist so ähnlich als wenn ein Angestellter seinem Chef am 15 Oktober jedes Jahr mitteilt, was er im kommenden Jahr an Gehalt benötigt.
Das ist Unsinn es steht nicht im freien ermessen der ÜNB den Pries für die Bewertung des EEG-Strom fest zu legen sondern es gibt rechtliche Vorgaben dafür ( § 4 Satz 2 der Ausgleichsmechanismusverordnung ), danach ist der Mittelwert aus der täglichen Abrechnungspreise für das Produkt „Phelix Baseload Year Future“ an der Strombörse für das folgende Kalenderjahr zugrunde zu legen , und maßgeblich ist dabei der Handelszeitraum vom 16. Juni bis zum 15. September des laufenden Kalenderjahres.
Hans Georg Sendt sagt:
Bei der Berechnung der Umlage, dies geschieht bis zum 15.10. des Vorjahres, müssen mehrere Faktoren, als nur der Börsenpreis berücksichtigt werden:.
@ H.G. Sendt
Aber keiner dieser Faktoren, wirkt so gravierend auf den Saldo des Kontos, wie die prognostizierten Börsenpreise, sprich Erlöse für den EE Strom..
Dabei muss man unterscheiden, ob die von den Netzbetreibern prognostizierte Deckungslücke
( Umlage ) von zu erwartenden sinkenden, oder steigenden Börsenpreisen ausgeht. Für die Umlagen bis 2017 geschah das immer auf der Basis von zu erwartenden sinkenden Börsenpreisen. Deshalb bis dahin immer Überschuss.
Siehe hier die Veröffentlichung der Netzbetreiber, Zitat:
Die Berechnung im Einzelnen,… Für das Jahr 2017 wird eine weiter ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg von knapp11Terawattstun-den (TWh) (von etwa176TWh2016 auf etwa 187TWh2017) spiegelt vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. ..Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des sinkenden Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent vermindert haben, ergibt sich für das Jahr 2017 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 24,4 Milliarden Euro…. Zitat Ende.
Diese 20% im Vergleich zum Vorjahr erhöhen den Abstand zu den Vergütungen, und gehen auf dem Konto in Form von mehr Umlage ein, obwohl es dafür keine Ausgaben gibt.
Mit anderen Worten, die Prognostizierte Deckungslücke ist größer als der Saldo auf dem Konto.
Stellen Sie sich mal eine prognostizierte Deckungslücke vor, mit genau auf den Cent die gleichen Faktoren des Vorjahres die Sie meinen. . Nur wegen der in der Prognose berücksichtigen 20% sinkenden Börsenpreise – im Vergleich zum Vorjahr – gingen dann im aktuellen Fall 20% mehr Geld ( Umlage ) auf dem Konto ein. Wenn dann im Umlagen relevanten Jahr auch noch – entgegen der Prognose – die Börsenpreise „Zeitweise steigen“, das heißt mehr Erlöse für den EE Strom erzielt werden als prognostiziert, geht noch mal zusätzlich Geld ein, für das es keine Ausgaben auf dem Konto gibt.
Fazit:…: Solange die Umlagen auf Basis von sinkenden Börsenpreisen prognostiziert wurden, ist das Konto aus den von mir geschilderten Gründen übergelaufen. Seit dem ab 2018 den Prognosen steigende Börsenpreisen zugrunde lagen, hat es kontinuierlich abgenommen, bis hin zu den Milliarden minus, die der Staat dann kurzerhand übernommen hat, um diese Volksverdummung mit der aufgeblähten Umlage nicht zu einem Thema werden zu lassen. Denn mit Kosten für die Energiewende hat das schon lange nichts mehr zu tun.
Müssten nicht eher die Betreiber der fossilen Kraftwerke und Akw für diesen negativen Strompreis aufkommen, wenn sie sich der Pflicht entziehen, ihre Kraftwerke in Zeiten, wo die Sonne scheint oder der Wind stark weht, herunterzufahren beziehungsweise ganz abzuschalten? Warum soll denn der Stromkunde dieses unwirtschaftliche Verhalten, die Produktion von Strom, der überhaupt nicht gebraucht wird, über eine höheren EEG- Umlage, also quasi eine Strafabgabe bezahlen?
Man liest doch immer, es gäbe einen Einspeisevorrang für erneuerbare Energien! Stattdessen beobachte ich immer öfter, dass sich zahlreiche Windräder in der Mittagszeit bei Sonnenschein nicht mehr drehen.
Thomas aus Marl sagt:
Man liest doch immer, es gäbe einen Einspeisevorrang für erneuerbare Energien! Stattdessen beobachte ich immer öfter, dass sich zahlreiche Windräder in der Mittagszeit bei Sonnenschein nicht mehr drehen.
@ Thomas aus Marl.
Offiziell gibt es ja auch den Einspeisevorrang. Leider wurde der 2010 mit der Ermächtigungsverordnung indirekt ausgehebelt.
Siehe hier, unter Auswirkungen. https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Bei ihrem Namensvetter dem anderen Thomas werden sich jetzt wieder die Nackenhaare stellen, weil das für den eine nervende Wiederholung meinerseits ist. Der meint nämlich er wäre alleine hier im Forum, für neu hinzukommende Diskutanten hat der nichts übrig.
@ Hans Diehl
Das gesamte EEG (alle Ein- und Ausgaben einschl. der Zinsen) wird bei den ÜNB über ein separates Konto abgewickelt. Es findet keine Durchmischung mit anderen Sachverhalten statt. Wenn die Umlage zu hoch oder zu niedrig kalkuliert wurde, wird dies im Folgejahr berücksichtigt. Es sind auch Prognose-Institute beteiligt und die BNetzA beteiligt. Der Börsenpreis ist natürlich die größte Unbekannte und hat die größten Auswirkungen. Wenn der Preis gering ist, bekommen EEG Anlagen, die sich im Marktprämienmodell befinden, eine höhere Vergütung und die Einnahmen sinken ebenfalls.
@ H.G. Sendt.
Kennen Sie den Merit Order Effekt an der Börse ???
Das ist der entscheidende Punkt in dieser Dunkelkammer, und seit 2010 der Grund für die Aufgeblähte EEG Umlage, verbunden mit dem Zeitweisen Überlaufen des EEG Kontos.
Von den 6, 50 Cent der gegenwärtigen Umlage, werden nur etwa 42% für die reinen EE Vergütungen benötigt. Wenn die Umlage, wie bis 2009 geschehen, weiter alljährlich Merit Order bereinigt worden wäre, hätten wir heute wenn überhaupt höchstens eine „3“ vorm Komma der Umlage, und keiner könnte uns, trotz Energiewende, die höchsten Strompreise in Europa vorhalten.
Schauen Sie mal, im folgenden Video auf die Grafik, wie bis 2009 die Umlagen kurve so ideal mit den Vergütungsbalken parallel gelaufen ist.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Bis dahin wurde die Umlage jedes Jahr Merit Order bereinigt, das heißt, die durch Sonne und Wind gesunkenen Börsenpreise wirkten kompensierend auf die Mehrkosten, sprich Umlage. Kosten/Nutzen nenne ich das in meinen Beiträgen hier.
Ab 2010 ist das gerade kontraproduktiv. Wenn heute die Börsenpreise sinken, kommt das nicht nur der Umlage nicht zugute, sondern die Umlage steigt auch noch obendrein. Genau dieses Paradoxon ist der Grund, dass, bei auf der Basis von sinkenden Börsenpreisen prognostizierten Umlagen, das Konto überläuft.
Zurück zum Video. In dem zunehmenden Abstand zwischen den Vergütungsbalken und der Umlagenkurve ab 2010 auf der Grafik, spiegelt sich die gesamte Volksverdummung mit der EEG Umlage seit 2010.
Aktuelles Beispiel an dem jedem auffallen müsste, dass da was faul ist, sind die 10,8 Milliarden, mit denen der Staat gerade die Umlage für 2021 gedeckelt hat, damit die nicht um 3 Cent steigen musste. Und das gerade in dem Jahr wo die ersten und teuersten Anlagen aus der Förderung fallen. Corona sei der Grund, was ja auch stimmt. Zu dem Merit Order Effekt den ich beschrieben habe, ist zusätzlich noch die Nachfrage nach Strom eingebrochen, und hat die Börsenpreise zusätzlich gesenkt. Deshalb hat ein EE Anlagenbetreiber – wofür die EEG Umlage bestimmt ist – nicht einen Cent mehr an Vergütung bekommen. Merken Sie was Herr Sendt..???
Lediglich die Stromproduzenten hatten weniger Einnahmen. Andere Unternehmen mussten mit Mindereinnahmen wegen Corona selbst fertig werden.
@ H.G. Sendt wenn Sie tatsächlich an der Sache interessiert sind beschäftigen Sie sich mal mit dem was ich geschrieben habe, Sie werden erstaunt sein.
Thomas aus Marl hat es richtig erkannt. Energiewende heißt alte fossile Kraftwerke durch EE-KW ersetzen. Würden die unflexiblen Kohlekraftwerke durch flexible Gaskraftwerke (bis eine grüne Wasserstoffwirtschaft parallel dazu aufgebaut ist) ersetzt, würde kein unnötiger Stromüberschuß produziert und die Börsenpreise würden steigen und die Umlagen sinken. EE würden ohne Abregelung maximal produzieren und CO2 nur dann emittiert, wenn es nicht anders geht. Nur so kann ein Umbau funktionieren.
JCW sagt:
Das ist Unsinn es steht nicht im freien ermessen der ÜNB den Pries für die Bewertung des EEG-Strom fest zu legen sondern es gibt rechtliche Vorgaben dafür ( § 4 Satz 2 der Ausgleichsmechanismusverordnung )
@ JCW
Das ist richtig, aber darum geht es auch nicht, das gilt ja nur für etwa 42% der Umlage.
Siehe hier die Grafik Zusammensetzung der Umlage und Entwicklung der Einflussfaktoren.
https://strom-report.de/eeg-umlage#eeg-umlage-auszahlung
Es geht um die restlichen 58%, und da besonders um die 23% Merit Order Effekt. In der Grafik heißt das Rückgang der Börsenpreise. Die wirken auf die Umlage nicht mehr kompensierend, wie das bis 2010 der Fall war, sondern kontraproduktiv in dem sich die Umlage um 23% erhöht.
An Hand dieser Daten und Fakten, kann sich jeder ausrechnen, dass wir bei einer Merit Order bereinigten Umlage, wie das bis 2010 der Fall war, allenfalls, wenn überhaupt eine „3“ vorm Komma der Umlage hätten.
Verschleiert wird das alles mit der „Nebelkerze“ EEG Konto.
Da wird der Öffentlichkeit kurz und bündig vorgerechnet, seht her so viel müssen wir für den EEG Strom bezahlen, und so wenig bekommen wir nur dafür. Warum wir so wenig dafür bekommen, bleibt alles hinter der „Nebelkerze“ verborgen.
Wenn in dieser Dunkelkammer dann das paradoxe Konstrukt mal von einem Supergau in Gestalt der Umlage 2021 überrascht wird, die um 3 Cent hätte steigen sollen, springen die Konstrukteure sofort mit 10,8 Milliarden Steuergelder ein, und deckeln die Umlage, um ja kein großes Thema daraus werden zu lassen. Was glauben Sie denn, wenn bei den 10,8 Milliarden tatsächlich Kosten für die Energiewende dahinter stecken würden, was da – angesichts der Unbezahlbarkeit – alles wieder auf den Prüfstand gefordert worden wäre.
@ Herr D . :
Es wurde zu keiner Zeit ein „Merit Order Effekt“ bei der Ermittlung der mit dem EEG 2000 in § 11 „bundesweite Ausgleichsreglung“ eingeführten Umlage berücksichtigt , und es gab auch nie eine rechliche Reglung wie ein solcher „Merit Order Effekt“ zu ermitteln wäre.
Was soll denn das für ein hinterhältiger Kommentar sein? Ein Effekt ist halt ein Effekt der praktisch entsteht und ist somit keine rechtliche Regelung.