Appell aus Bayern: Kommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen finanziell beteiligen

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Noch ist die Akzeptanz für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland wesentlich höher als für Windparks. Doch Projektierer berichten immer wieder von zunehmender Zurückhaltung in den Kommunen, wenn es um die Genehmigung neuer Solarparks geht. Daher forderte in Zuge der Novellierung im vergangenen Jahr unter anderem der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), mit dem EEG 2021 eine finanzielle Beteiligung der Standort-Kommunen festzuschreiben. Das Bundeswirtschaftsministerium hielt dies in seiner Verordnung aber nur für Windparks fest.

Nun bekommt die Forderung neuen Nachdruck, denn der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) appellierte an das Bundeswirtschaftsministerium. Um die Akzeptanz zu erhalten, müssten Kommunen am Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt werden. Die Bürger vor Ort müssten bei der Energiewende mitgenommen werden. „Wir müssen die Kommunen und die Bevölkerung vor Ort an Photovoltaik-Freiflächenanlagen teilhaben lassen, um die Akzeptanz für solche Anlagen zu erhalten“, erklärte Aiwanger.

Die Beteiligung der Kommunen am Betrieb von Windkraftanlagen sei „ein Meilenstein für die Akzeptanz“. Dies müsse jetzt auch für Solarparks umgesetzt werden. Prinzipiell hat das EEG 2021 auch hierfür die Voraussetzungen geschaffen. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse aber eine entsprechende Verordnung erlassen, heißt es aus Bayern. Neben verschiedenen Photovoltaik- und Umweltverbänden plädiere auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund für den Erlass einer solchen Verordnung.

Der bayerische Landtag hatte im vergangenen Herbst zudem eine Regelung verabschiedet, wonach Ausgleichsmaßnahmen für den Bau von Solarparks künftig auch innerhalb der Anlagen möglich sein sollen. Das Umweltministerium in München arbeitet immer noch ein einer entsprechenden Ausgestaltung der neuen Regeln. Wann genau sie in Kraft treten werden, ist derzeit noch unklar.

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