Das Weißbuch „Kreislaufwirtschaft in der Solarbranche stärken“ ist am Mittwoch veröffentlicht worden. Gemeinsam mit den Unternehmen First Solar, Rosi Solar, Take-e-way und Veolia hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Papier erstellt, in dem es um eine Stärkung der Wiederverwendung und des Recyclings von Solarmodulen geht. Angesichts steigender Mengen ausgedienter Solarmodule müsse Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Sammlung, Wiederverwendung und dem hochwertigen Recycling übernehmen, heißt es zum Anlass.
In dem Whitepaper werden verbesserte Strukturen und Vorgaben zu Öko-Design, Sammlung, Funktionsprüfung und Recycling gefordert. Damit ließe sich zugleich der Beitrag zum Umweltschutz erhöhen und der Innovationsstandort Deutschland stärken. Neben weiteren Anstrengungen der Modulhersteller und Kommunen seien dafür auch Festlegungen durch das Bundesumweltministerium im Elektroaltgerätegesetz und der Behandlungsverordnung notwendig. Letztere ist bei der heutigen Kabinettssitzung auf den Weg gebracht worden. Sie enthält Vorgaben, wie hoch etwa der Blei-, Selen- oder Cadmiumanteil in den verschiedenen Fraktionen des Recyclings von Solarmodulen sein darf. Genau dies wird auch von den Autoren des Whitepapers eingefordert.
Noch sind die Mengen von ausgedienten Solarmodulen eher gering. Doch die Menge von Photovoltaik-Anlagen, die vom Netz gehen, wird in den kommenden Jahren rapide zunehmen. 2030 werde so eine Menge von bis zu einer Million Tonnen Altmodule prognostiziert. Die Autoren des Weißbuchs fordern daher bereits jetzt, die Sammel- und Entsorgungsstrukturen dafür auszulegen. Es gilt bereits eine verpflichtende Anmeldung der Hersteller bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear), die Module in Deutschland in den Verkehr bringen. So sollen eine gerechte Verteilung von Entsorgungspflichten und -kosten sichergestellt werden.
In dem Weißbuch wird auch gefordert, die Erfassungsstrukturen zu verbessern. Privatpersonen und gewerblichen Anwendern sollten hierzu nutzerfreundliche und flächendeckende Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung stehen, heißt es weiter. Die Festlegung einheitlicher Mindeststandards zur Erfassung von Altmodulen durch die Bundesländer – Maßnahmen zum Schutz der Module, Vorgaben zu Sammelbehältern oder festgelegte Rückgabemengen pro Kopf und Tag von mindestens 30 Stück – könnten demnach vor allem bei den kommunalen Wertstoffhöfen zu einer Erhöhung der Sammelmengen und zu einer besseren Ausschöpfung des Wiederverwendungspotenzials führen.
Die Hersteller sollten zudem verpflichtet werden, sich einem Rücknahmesystem anzuschließen oder ähnlich gute Angebote für ihre Kunden bereitstellen. Für gewerbliche Photovoltaik-Nutzer sollten demnach Sammelpunkte mindestens in jedem zweistelligen Postleitzahlengebiet vorhanden sein. Illegale Exporte nicht mehr funktionstüchtiger Module müssen durch Nachweispflichten, einheitliche Abfallidentifikationsnummern und engmaschige Kontrollen von Zoll- und Hafenbehörden verhindert werden, wie in dem Papier gefordert wird.
Letztendlich gehe es auch darum, das Wiederverwendungspotenzial von Altmodulen voll auszuschöpfen. Dafür müssten einheitliche Standards zur Funktionsprüfung und eine Zertifizierung von Installateuren und Handwerkern erfolgen. Zuviel Module würden beim Auf- und Abbau von Photovoltaik-Anlagen beschädigt. Beim Recycling schließlich müssten genaue Anforderungen für Silizium und Silber erfolgen. Diese sollen wohl Bestandteil der nächsten Überarbeitung der Behandlungsverordnung sein. Langfristige Ziele müssten sein, die Stoffkreisläufe zu schließen und das Glasrecycling zu verbessern, damit die Rohstoffe wieder für die Modulproduktion genutzt werden könnten. Auf EU-Ebene müssten zudem verpflichtende Öko-Designvorgaben erfolgen, etwa zur leichteren Trennbarkeit von Materialien, die Recyclingfähigkeit von Photovoltaik-Modulen erhöhen, ohne deren Nutzungsdauer einzuschränken.
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