Dem Ökostrom-Versorger Lichtblick zufolge wird heute nur ein Bruchteil der neuen Dachflächen für die Stromerzeugung genutzt. Unter den Großstädten stehen Nürnberg, Hannover und Leipzig noch recht gut da: Knapp die Hälfte der neu gebauten Dächer von Wohn- und Geschäftshäusern ist mit Photovoltaik belegt. In Berlin sind es dagegen gerade einmal 12 Prozent der Flächen, in München 9,4 Prozent und in Düsseldorf 8,2 Prozent. Schlusslicht ist Hamburg mit 7,2 Prozent.
Gute Gründe, die Photovoltaik-Nutzung zur Pflicht zu machen, meint Lichtblick. So fordert der Versorger, eine bundesweite Regelung für alle Neubauten einzuführen – perspektivisch auch für umfassende Dachsanierungen. Dies solle in Kombination mit einem Solarkataster umgesetzt werden, um die Akzeptanz der Pflicht zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem könne so das Entstehen eines dynamischen Marktes für Dienstleister gefördert werden.
Lichtblick verweist darauf, dass Hamburg, Baden-Württemberg und Bremen bereits eine Solarpflicht beschlossen haben. Berlin plant eine Photovoltaik-Pflicht ab 2023, in Schleswig-Holstein gilt demnächst eine solche Pflicht für Gewerbebauten. Ohne bundesweite Regelung entstehe also gerade ein Flickenteppich aus länderspezifischen Vorgaben zur Solarnutzung.
Dass eine bundesweite Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen rechtlich möglich ist, will Lichtblick mit einer im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellen Studie belegen. Dessen Fazit: Um rechtliche Zweifel auszuräumen sollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Solarnutzung für Hausbesitzende wirtschaftlich zumutbar ist. Die Autoren schlagen deshalb eine Nutzungs- und Katasterpflicht vor. Die Verpflichteten könnten sich so entscheiden, eine Photovoltaik-Anlage selbst zu installieren oder aber ihre Dachfläche in ein Kataster einzutragen, damit die Fläche für den Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage von Dritten gepachtet werden kann. Damit wäre eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit ausgeschlossen. Außerdem gelte es, Überschneidungen mit Landesgesetzen, etwa dem EE-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg, zu vermeiden.
Lichtblick gibt die für die Solarenergienutzung zur Verfügung stehenden Dachflächen mit 1600 Quadratkilometern an (Stand 2015). Dort könnten etwa 250 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom erzeugt werden, knapp die Hälfte des gesamten deutschen Bedarfs.
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Schön, dann sollte sich auch der Staat an Risiken, Haftung und Finanzierung beteiligen und sich nicht an KFW Krediten bereichern, damit es für alle Beteiligte günstiger wird.
Auch muss Inbetriebnahme, Betrieb und Besteuerung stark vereinfacht werden, damit überhaupt eine Akzeptanz möglich ist.
Heute braucht man den Rat von vielen Experten und einen klaren Verstand sowie eine genaue Zielvorstellung um solch ein Abenteuer einzugehen.
Zitat aus dem Artikel.
Lichtblick gibt die für die Solarenergienutzung zur Verfügung stehenden Dachflächen mit 1600 Quadratkilometern an (Stand 2015). Dort könnten etwa 250 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom erzeugt werden, knapp die Hälfte des gesamten deutschen Bedarfs. Zitat Ende.
Ich weiß nicht ob Lichtblick nicht zu Ende gedacht hat, oder ob die nur im eigenen Interesse Vorschläge machen. Fakt ist, solange EEG Srom noch separat an der Börse „verramscht“ werden muss, profitieren nur diejenigen davon, die dort kaufen. Wahrscheinlich kauft Lichtblick auch dort.
Verlierer sind die nicht privilegierten Verbraucher, weil die seit dem paradoxen System von 2010 höhere EEG Umlage bezahlen wenn die Börsenpreise sinken.
Für all diejenigen, die meine Wiederholungen hier, mit Hinweis auf das „Faule EI“ das der Energiewende mit der Ermächtigungsverordnung 2010, ins Nest gelegt wurde, langweilig finden, ist das erneut ein Beispiel dafür, wie sich dieses „Paradoxon“ wie ein roter Faden, nachteilig durch alle Bereiche der Energiewende zieht.
Für neue Leser , was ich als „Faule Ei“ bezeichne, siehe hier, unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Die Bürokratie ist viel zu kompliziert und zu teuer.