Regierung entschädigt für Beilegung aller Rechtsstreits die AKW-Betreiber mit 2,4 Milliarden Euro

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Die Bundesregierung und die Energieversorger EnBW, Eon/Preussen Elektra, RWE und Vattenfall haben sich auf eine finanzielle Entschädigung für die AKW-Betreiber im Zuge des bis 2022 abgeschlossenen Atomausstiegs in Deutschland geeinigt. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Entscheidung aus den Jahren 2016 und 2020 festgestellt, dass solch ein Ausgleich aufgrund des nach der Fukushima-Katastrophe in Japan beschleunigten Atomausstiegs. Regierung und AKW-Betreiber hätten jedoch seit längerem, über die Höhe des Ausgleichs keine Einigkeit erzielen können, hieß es von den beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Umwelt am Freitag.

Die Summen stehen nun fest. Demnach fließen 2,428 Milliarden Euro an die Energiekonzerne. Davon erhält Vattenfall mit 1,425 Milliarden Euro  die höchste Summe. 880 Millionen Euro sollen an RWE, 80 Millionen Euro an EnBW und 42,5 Millionen Euro an Eon/Preussen Elektra gezahlt werden, wie es weiter hieß. Damit würden im Fall von RWE und Vattenfall die Reststrommengen abgegolten, die wegen der Abschaltung der AKW nicht mehr hätten erzeugt werden können. Bei EnBW, Eon/Preussen Elektra und RWE handele es sich zudem um Ausgleichzahlungen für Investitionen, die aufgrund der Rücknahme der Laufzeitverlängerung nicht mehr hätten getätigt werden können. Zusätzlich werde Eon/Preussen Elektra zugestanden, über die rechnerisch ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Strommengen der AKW Krümmel und Brunsbüttel frei zu verfügen, also in eigenen Kraftwerken zu verstromen.

Im Gegenzug haben die Energiekonzerne sich zur Rücknahme sämtlicher Klageverfahren verpflichtet, wie es hieß. Dies umfasse auch das internationale Schiedsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington. Auch würden sie künftig auf Klagen oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung verzichten.

Noch steht die Verständigung unter Vorbehalt der Gremien der Energiekonzerne. Die Eckpunkte sollen in den kommenden Tagen in einem detaillierten Vertrag geregelt werden. Der Vertrag werde zudem noch dem Bundestag zur Kenntnis vorgelegt und die finale Regelung dann in einer Novelle des Atomgesetzes eingearbeitet. Die EU-Kommission müsse die Einigung zudem noch beihilferechtlich prüfen.

Von der Opposition im Bundestag kam Kritik an der Vereinbarung zwischen Regierung und Energiekonzernen.

„2,4 Milliarden sind unverschämt viel Geld für längst abbezahlte und abgeschaltete Atommeiler“, erklärte die Grünen-Bundestagspolitikerin Sylvia Kotting-Uhl. „Zumal dieses Geld über einen Nachtragshaushalt finanziert werden muss.“ Dennoch sei es wohl billiger für die Steuerzahlungen als etwaige Forderungen aus dem Rechtsstreit mit Vattenfall. „Damit ist das Hin und Her in der Atompolitik der schwarz-gelben Bundesregierung vor zehn Jahren endgültig abbezahlt. Im Jahr 2021 nicht für die Energiewende, sondern für alte Atommeiler Milliarden zu erstreiten, offenbart allerdings ein moralisch höchst fragwürdiges Geschäftsgebaren“, so Kotting-Uhl.

„Wenn die Bundesregierung vorzeitig aus beschlossenen Verträgen aussteigt und eine Beschleunigung des Atomausstiegs fordert, müssen die privatwirtschaftlichen Energieunternehmen für die getätigten Investitionen und Ausfälle auch entsprechend entschädigt werden“, erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Martin Neumann. „Das symbolpolitische Verbot einer funktionierenden Technologie kommt dem Steuerzahler nun teuer zu stehen. Dabei wäre es deutlich günstiger gewesen, hätte die CDU/CSU nicht auf feste Abschaltdaten gedrängt und der Produktion von Reststrommengen zugestimmt.“

Der BUND bezeichnete den Deal als „Ende mit bitterem Beigeschmack“. Endlich sei der Streit um die Ausgleichszahlungen beigelegt. „Die überzogenen Zahlungen lassen sich nur mit dem gleichzeitig erklärten Klageverzicht vor allem von Vattenfall erklären. Vattenfall hatte parallel zur Verfassungsbeschwerde die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs vor einem privaten Investor-Staat-Schiedsgericht verklagt, dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID). Das alles hat einen bitteren Beigeschmack“, sagte BUND-Vorsitzender Olaf Bandt.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wird fortlaufend mit Reaktionen aktualisiert.

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