Nachdem die Bundesregierung im EEG 2021 Parkplatzflächen nicht explizit in der Flächenkulisse des Gesetzes genannt hat, startet das rheinland-pfälzische Umweltministerium nun eine Initiative im Bundesrat: Die Länderkammer soll sich dafür einsetzen, diese Flächen doch noch im EEG aufzuführen. Derzeit werde das Potenzial bei weitem nicht ausgeschöpft, da für jedes Projekt einzeln die Vergütungsfähigkeit geprüft werden müsse. Dies verhindere die Investitionen dort, wo sie am meisten Sinn machten: etwa bei großen Parkplatzflächen von Gewerbe, Handel und Industrie sowie an kommunalen Liegenschaften wie Schwimmbädern oder Sporthallen.
Dass die Bundesregierung mit dem EEG 2021 eine einmalige Teilnahme der Parkplatz-Photovoltaik an den Innovationsausschreibungen vorsieht, ist zu zaghaft, meint Landesumweltministerin Anne Spiegel (Grüne). „Das Volumen für das Jahr 2022 beträgt einmalig nur 50 Megawatt. Mögliche Solarcarport-Vorhaben teilen sich das Segment zudem mit Vorhaben der Agrar- und der schwimmenden Photovoltaik“, sagt Spiegel.
Die Bundesregierung verkenne, dass die Parkplatz-Photovoltaik bereits im Ausland vielfach erprobt wurde und sich eindeutig bewährt hat. „Wir möchten die Bundesregierung mit der Entschließung im Bundesrat auffordern, bei der Mehrfachnutzung von Flächen zum weiteren Ausbau der Photovoltaik kreativ zu sein und endlich voranzukommen – nicht zuletzt auch um unsere Klimaschutzziele zu erreichen“, so die Ministerin. Sie verweist darauf, dass die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei der Parkplatz-Photovoltaik direkt integriert werden könne. Zudem genieße die Nutzung von bereits versiegelten Flächen für die Erzeugung von Solarstrom hohe Akzeptanz.
Neben besseren Bedingungen für solare Carports fordert Spiegel auch mehr Engagement des Bundes beim Ausbau der Ladeinfrastruktur: Auf öffentlichen Flächen müsste eine verbindliche, ambitionierte Anzahl zu errichtender Ladepunkte festgelegt werden, so die Ministerin.
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