Österreichische Investitionsförderung für Photovoltaik-Anlagen deutlich überzeichnet

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Österreich fördert den Photovoltaik-Ausbau gemäß dem aktuellen Ökostromgesetz auf zwei Wegen: über eine Tarif- sowie eine Investitionsförderung. Vor wenigen Wochen meldete der Branchenverband Photovoltaic Austria, dass in der neuen Runde der Tarifförderung nur knapp die Hälfte der eingereichten Projekte eine Förderzusage erhalten habe. Nun gibt der Verband bekannt, dass auch die Investitionsförderung deutlich überzeichnet ist: Die Nachfrage war so hoch, dass das verfügbare Budget innerhalb weniger Minuten ausgeschöpft war. Vorläufigen Zahlen zufolge erhalten Projekte mit einem Volumen von mehr als 257 Megawatt damit nach aktuellem Stand hier keine Realisierungszusage. Auch die zeitgleich gestartete Investitionsförderung für Stromspeicher war rasch vergriffen – etwas mehr als 1800 Förderanträge kommen nicht zum Zug.

Insgesamt können damit mittlerweile mehr als 6000 fertig entwickelte, genehmigte und daher umgehend realisierbare Photovoltaik-Projekte mit über 400 Megawatt Leistung nicht realisiert werden. Das ist mehr als die Summe der Projekte, die über beide Förderschienen umgesetzt werden können – auf 330 Megawatt beläuft sich deren kumulierte Leistung. Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, verweist darauf, dass die Umsetzung der Projekte tausende Arbeitsplätze sichern, dringend benötigte neue Stellen schaffen und Investitionen von rund 350 Millionen Euro auslösen könnte.

Schuld an der Situation ist nach Ansicht des Verbandes die Uneinigkeit der Regierung aus konservativer ÖVP und Grünen beim Erneuerbaren-Ausbau. Das Erneurbare-Ausbau-Gesetz (EAG) – das eigentlich zu Jahresbeginn in Kraft treten sollte – liegt weiterhin auf Eis. „Beide Regierungsparteien müssen sich auf das Wesentliche fokussieren und als nächsten Schritt das EAG zur Vorstellung in den Nationalrat bringen, um 2021 nicht zum verlorenen Photovoltaik-Jahr zu machen“, fordert Paierl. Dabei fordert der Verband, im EAG eine Sonderlösung zu schaffen, um die in der Warteliste befindlichen Projekte nicht zu verlieren – zum Beispiel durch das „Einfrieren“ der Warteliste – und die Kontingente des Ökostromgesetzes voll auszuschöpfen.

 

 

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