Im Februar haben die Bundesregierung sowie RWE, Leag, EnBW und Saale Energie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet. Er beinhaltet zum einen die schrittweise Abschaltung der Kraftwerke bis spätestens 2038, wie sie im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehen ist, und zum anderen die Entschädigungszahlungen für die Betreiber für die vorzeitige Stilllegung. Die EU-Kommission hat nun eine eingehende Prüfung der von Deutschland geplanten Zahlungen für die vorzeitige Stilllegung der Braunkohlekraftwerken eingeleitet. Darin geht es um die Frage, ob die geplanten Entschädigungen möglicherweise mit den EU-Beihilfevorschriften kollidieren.
Wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte, hat Deutschland Pläne angemeldet, nach denen den Kraftwerksbetreibern eine Entschädigung in Höhe von 4,35 Milliarden Euro gewährt werden soll. Damit sollen entgangene Gewinne ausgeglichen werden, da die Betreiber den Strom nicht mehr am Markt verkaufen können, sowie zusätzliche Tagebaufolgekosten, die durch die frühere Stilllegung entstehen. Das Prüfverfahren werde ergebnisoffen geführt. Allerdings heißt es aus Brüssel: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission vorläufig der Auffassung, dass die deutsche Maßnahme zugunsten der genannten Betreiber von Braunkohlekraftwerken eine staatliche Beihilfe darstellen dürfte. Auch hat sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften.“
Die Kommission bezweifelt demnach vor allem die Angemessenheit der Entschädigungszahlungen. Mit Blick auf den Ausgleich für entgangene Gewinne gibt es demnach Bedenken, ob die Entschädigung der Betreiber für entgangene Gewinne, die sehr weit in die Zukunft reichen, als erforderliches Mindestmaß betrachtet werden könne. Auch würden einige Parameter des von Deutschland verwendeten Rechenmodells kritisch gesehen, beispielsweise die angesetzten Brennstoff- und CO2-Preise. Zudem seien der Kommission keine Informationen auf Ebene der einzelnen Anlagen vorgelegt worden. Zu dem Ausgleich für zusätzliche Tagebaufolgekosten räumt die Kommission zwar ein, dass diese Zusatzkosten eine Entschädigung für RWE und LEAG rechtfertigen könnten. Es gebe jedoch Zweifel in Bezug auf die übermittelten Informationen und sowie das für LEAG zugrunde gelegte kontrafaktische Szenario.
Wie die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, ausführte, müsse die Kommission sicherstellen, dass der Ausgleich, der den Anlagenbetreibern für den vorzeitigen Braunkohle-Ausstieg gewährt werde, auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werde. „Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es uns nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen“, so Vestager. Daher werde die Kommission prüfen, ob ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt sind.
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Sollte die Kommission die Realität zugrunde legen und feststellten dass Kohlekraftwerke, wegen zunehmenden EE immer weniger zugeschaltet werden, und ohnehin, unrentabel vom Netz gehen, könnte noch interessant werden, wie man das als entgangene Gewinne deklarieren will.
Staatliche Begünstigung oder Beihilfe, wie die Kommission das sieht, kommt da schon eher in Frage.
Zitat aus dem Artikel: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission vorläufig der Auffassung, dass die deutsche Maßnahme zugunsten der genannten Betreiber von Braunkohlekraftwerken eine staatliche Beihilfe darstellen dürfte. Zitat Ende.
Nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip könnte da ja jeder kommen und sich, für seine am Markt nicht mehr nachgefragten Produkte als entgangene Gewinne entschädigen lassen.
Könnten sich die Windenergie Unternehmen nicht auch für entgangene Gewinne entschädigen lassen, die durch Windenergieverhinderungsgesetzte ihnen entgehen? Oder noch besser: könnte man die zu erwartenden Klimafolgekosten von Morgen, nicht schon jetzt von den Verursachern von Heute einklagen? So würden die CO2 Emittenten von Heute kein Geld bekommen, sondern müssten Geld zahlen. Wehr die letzten 20 Jahre nur für den Status quo Lobbyiert hat, verdient kein Steuergeld, das für Zukunftsprojekte gebracht wird.
„(…) sowie zusätzliche Tagebaufolgekosten, die durch die frühere Stilllegung entstehen.“
Den Punkt verstehe ich nicht ganz. Wenn ich einen Tagebau heute stilllege müssten doch die Kosten (in welchem Umfang ist zu diskutieren) geringer sein als wenn ich ihn erst in 10 Jahren stilllege wenn er 50% mehr Fläche hat?
RWE sagt, sie hätten noch keinen entgangenen Gewinn eingerechnet, stand heute in der WAZ.
Und der H. Diehl ist sich sicher, dass es in den kommenden Jahren keinen Bedarf für den Atom- und Kohlestrom mehr gibt!
Das ist doch mal eine Aussage.
@ Peter Rentfort.
Bedarf wird ja auch nicht abgeschaltet. Es geht um die Kraftwerke die unwirtschaftlich werden wegen zunehmenden Erneuerbaren.
Also z.B. auch um die drei bereits „abgeschriebenen und abgemeldeten“ KW die die BNA erneut prüft (Walsum/Heyden und Westfalen)?
Für deren Kohlestrom ja kein „Bedarf“ mehr ist?
Alle lauten Rufer wollen doch lieber einen ganz schnellen Abriß mit dann grüner Wiese oder Windmühle.
So habe ich doch bisher den Tenor hier gelesen.
@ Peter Rentfort.
Ich meine diese hier.
https://www.chemietechnik.de/markt/rwe-schickt-kraftwerk-in-rente.html
Zitat:…Auf Grund der verschlechterten Marktbedingungen war das Kraftwerk in den letzten beiden Jahren im Sommerhalbjahr eingemottet und stand in der sogenannten Kaltreserve. Grund waren und sind die niedrigen Strompreise im Großhandel, die in der ganzen Branche den Betrieb der älteren Anlagen unrentabel machen…. Zitat Ende
Da wird es schwierig entgangene Gewinne geltend zu machen.