Kohleausstieg: EU-Kommission prüft Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber

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Im Februar haben die Bundesregierung sowie RWE, Leag, EnBW und Saale Energie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet. Er beinhaltet zum einen die schrittweise Abschaltung der Kraftwerke bis spätestens 2038, wie sie im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehen ist, und zum anderen die Entschädigungszahlungen für die Betreiber für die vorzeitige Stilllegung. Die EU-Kommission hat nun eine eingehende Prüfung der von Deutschland geplanten Zahlungen für die vorzeitige Stilllegung der Braunkohlekraftwerken eingeleitet. Darin geht es um die Frage, ob die geplanten Entschädigungen möglicherweise mit den EU-Beihilfevorschriften kollidieren.

Wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte, hat Deutschland Pläne angemeldet, nach denen den Kraftwerksbetreibern eine Entschädigung in Höhe von 4,35 Milliarden Euro gewährt werden soll. Damit sollen entgangene Gewinne ausgeglichen werden, da die Betreiber den Strom nicht mehr am Markt verkaufen können, sowie zusätzliche Tagebaufolgekosten, die durch die frühere Stilllegung entstehen. Das Prüfverfahren werde ergebnisoffen geführt. Allerdings heißt es aus Brüssel: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission vorläufig der Auffassung, dass die deutsche Maßnahme zugunsten der genannten Betreiber von Braunkohlekraftwerken eine staatliche Beihilfe darstellen dürfte. Auch hat sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften.“

Die Kommission bezweifelt demnach vor allem die Angemessenheit der Entschädigungszahlungen. Mit Blick auf den Ausgleich für entgangene Gewinne gibt es demnach Bedenken, ob die Entschädigung der Betreiber für entgangene Gewinne, die sehr weit in die Zukunft reichen, als erforderliches Mindestmaß betrachtet werden könne. Auch würden einige Parameter des von Deutschland verwendeten Rechenmodells kritisch gesehen, beispielsweise die angesetzten Brennstoff- und CO2-Preise. Zudem seien der Kommission keine Informationen auf Ebene der einzelnen Anlagen vorgelegt worden. Zu dem Ausgleich für zusätzliche Tagebaufolgekosten räumt die Kommission zwar ein, dass diese Zusatzkosten eine Entschädigung für RWE und LEAG rechtfertigen könnten. Es gebe jedoch Zweifel in Bezug auf die übermittelten Informationen und sowie das für LEAG zugrunde gelegte kontrafaktische Szenario.

Wie die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, ausführte, müsse die Kommission sicherstellen, dass der Ausgleich, der den Anlagenbetreibern für den vorzeitigen Braunkohle-Ausstieg gewährt werde, auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werde. „Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es uns nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen“, so Vestager. Daher werde die Kommission prüfen, ob ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt sind.

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