Der Berliner Senat hat am Dienstag ein Solargesetz beschlossen. Teil des Gesetzesvorhabens ist eine Photovoltaik-Pflicht ab dem Jahr 2023 für Dächer mit mehr als 50 Quadratmeter Fläche. Gelten soll diese Pflicht sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude, sobald deren Dach wesentlich umgebaut wird. Neubauten müssen dann mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche mit Photovoltaik-Anlagen bedecken, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche.
Wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe weiter mitteilt, müsse im Bestand die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt nicht überschreiten, bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden müssten es nicht mehr als sechs Kilowatt sein. So werde sichergestellt, dass eine andere Dachnutzung möglich bleibe.
Ausnahmen sind der Senatsverwaltung zufolge ebenfalls vorgesehen, zum Beispiel wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich sei. Anstelle von Photovoltaik-Dachanlagen können demnach auch solarthermische Anlagen oder Photovoltaik-Fassadenanlagen gebaut werden. Eine Befreiung könne beantragt werden. wenn die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.
„Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie“, so Senatorin Ramona Pop. Das Solargesetz solle Berlin zum Vorbild in Sachen Klimaschutz und Energiewende für andere Länder und Kommunen machen. Berlin will das Solarpotenzial der Hauptstadt besser nutzen, um das Ziel zu erreichen, 25 Prozent des Berliner Strombedarfs bis spätestens 2050 aus Solarenergie zu decken. Die CO2-Einsparung innerhalb von fünf Jahren soll rund 37.000 Tonnen ausmachen. Damit leiste das Gesetz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und kurbele die regionale Wertschöpfung an. Der Rat der Bürgermeister hat dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt, jetzt wird er zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.
Das Gesetzesvorhaben geht mit der Umsetzung des Masterplans Solarcity einher. Dazu wurden neun Handlungsfelder mit insgesamt 27 Maßnahmen definiert. Dazu gehören beispielsweise bessere Rahmenbedingungen für Solarenergie, die Bereitstellung von kostenfreier Information und Beratung, die Unterstützung durch Förderprogramme und Anreize, die Stärkung von Marktakteuren wie Handwerk und Architektur sowie die Schaffung von Bildungsangeboten im Bereich der Solarenergie.
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Sehr geehrte Frau Hannen,
vielen Dank für Ihren Bericht. Diesen nehme ich einmal zu Anlass meine Gedanken kundzutun.
Leider läuft es in Deutschland nicht ☹ mit der Photovoltaik.
Schaut man sich die „neue“ EEG-Novelle vom Wirtschaftsminister an, kann man hier deutlich erkennen, dass vieles gegen die alten und neuen Photovoltaikanlagen (<30 kWp) gerichtet ist.
Da machen es die Niederländer besser, siehe Frontal 21 vom 24.11.2020
http://www.zdf.de/politik/frontal-21/eeg-reform-torpediert-klimaschutz-100.html
Wir haben seit 1997 eine 3,3 kWp Photovoltaikanlage, die nun als „ausgefördert“ gilt.
Falls wir die Anlage (Kosten) nicht umbauen und in das Haus einspeisen, würden wir für ca. 2000 kWh x 0.22 € = 44 Euro brutto erhalten.
Ein Umbau (Hauseinspeisung) würde ca. 300 bis 500 Euro kosten.
Nach dem Umbau hätten wir vermutlich ca. 90 Euro mehr. Also ca. 130 Euro brutto.
Kosten sind: Zählermiete, Versicherung, Buchführung für das Finanzamt und Steuern.
Im Grunde genommen bleibt nichts übrig.
Ein Anreiz die Anlage (ist voll funktionsfähig) weiter zu erhalten gibt es nicht.
Neue Anlagen sind mit sehr viel Bürokratie versehen und der Preis der Ende diesen Jahres für eine kWh brutto bezahlt würde, läge bei ca. 7 ct/kWh.
UND DANN kommt der gleiche Gesetzgeber und will Anlagen vorschreiben ??? (Die Länder haben das EEG mit beschlossen).
Wenn sich Photovoltaikanlagen nur dann rechnen, wenn der „Eigenverbrauch“ hoch genug ist, was ist das für ein Unsinn!
Dann müssten wir den Kraftwerkbetreibern (Kohle / Gas / usw.) auch sagen, für den in das Netz eingespeisten Strom können wir nicht kostendeckend bezahlen,
aber wenn ihr euren Eigenverbrauch im Kraftwerk steigert, dann ist euer Kraftwerk auch rentabel.
Es könne so einfach sein, siehe Niederlande.
Mit sonnigen Grüßen
Anke