Photovoltaik-Zubau im Januar erreicht gut 536 Megawatt

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Nach der kleinen Jahresendrallye im Dezember ist die Photovoltaik-Branche schwungvoll in das neue Jahr gestartet. Einen Bruttozubau von 536,38 Megawatt meldet die Bundesnetzagentur – und damit einen höheren Zubau als im Dezember, der 2020 als einziger Monat die 500-Megawatt-Marke knacken konnte.

Noch ein weiterer Trend setzte sich im Januar fort: Treiber des Zubaus war im Januar das Geschäft mit Photovoltaik-Dachanlagen. Auf Anlagen außerhalb der EEG-Ausschreibungen entfielen nach Angaben der Bonner Behörde knapp 493,33 Megawatt, und darin sind nur rund 87,3 Megawatt an Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt Leistung enthalten, die ohne Zuschlag aus einer Ausschreibung errichtet werden können. Für 28 im Januar neu gemeldete Photovoltaik-Anlagen ist ein Zuschlag eingelöst worden, 19 davon sind auch tatsächlich im Januar in Betrieb gegangen. Die Gesamtleistung der Ausschreibungsanlagen summiert sich im Januar auf gut 43 Megawatt. Die für den Photovoltaik-Mieterstrom gemeldeten Anlagen stiegen im Vergleich zum Dezember weiter an und erreichten kumuliert eine Leistung von 2,8 Megawatt.

Die Degression der Solarförderung liegt im März bei 1,4 Prozent. Somit gibt es für Photovoltaik-Anlagen an und auf Gebäuden sowie Lärmschutzwänden bis 10 Kilowatt Leistung eine feste Einspeisevergütung von 7,92 Cent pro Kilowattstunde. Für diese Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt Leistung liegt sie bei 7,7 Cent pro Kilowattstunde und zwischen 40 und 100 Kilowatt Leistung bei 6,04 Cent pro Kilowattstunde. Für alle sonstigen Anlagen bis 750 Kilowatt wird eine Vergütung von 5,44 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. In der Direktvermarktung, die weiterhin für alle Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, werden jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde höhere Tarife gezahlt.

Der Photovoltaik-Mieterstromzuschlag beträgt im März je nach Größe der Photovoltaik-Anlagen zwischen 3,68 und 2,3 Cent pro Kilowattstunde. Der Zuschlag kann für Photovoltaik-Anlagen bis maximal 100 Kilowatt Leistung beantragt werden. Die für die Direktvermarktung und Einspeisevergütung ermittelte Degression wird auch auf den Mieterstromzuschlag angewendet.

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