Am Mittwoch ist zwischen der Bundesregierung und den Betreibern RWE, Leag, EnBW und Saale Energie ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland unterzeichnet worden. Er beinhaltet sowohl die schrittweise Abschaltung der Kraftwerke bis spätestens 2038, wie sie im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehen ist, als auch die Entschädigungszahlungen für die Betreiber für die vorzeitige Stilllegung, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
So erhält RWE für das vorzeitige Abschalten seiner Braunkohlekraftwerke im Rheinland eine Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro und Leag für seine Kraftwerke in der Lausitz 1,75 Milliarden Euro. Die Entschädigungszahlungen werden nach Angaben des Ministeriums in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ab der Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt. Sie sollen für die Widernutzbarmachung der Tagebaue genutzt werden.
Vor dem Hintergrund jüngster Klagen, wie sie RWE wegen des Kohleausstiegs gegen die niederländische Regierung eingereicht hat, ist in dem Vertrag ein „umfassender Klageverzicht, sowohl vor nationalen Gerichten als auch vor internationalen Schiedsgerichten“ enthalten, zum sich die Betreiber bereit erklärten. Die EU-Kommission müsse die vertraglichen Regelungen und Entschädigungszahlungen an die Betreiber noch beihilferechtlich genehmigen.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag biete Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, erklärte Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. „Darüber hinaus bietet er drei entscheidende Vorteile für den Bund, die er ohne Vertrag nicht hätte: Erstens gibt es einen umfassenden Klageverzicht seitens der Betreiber. Sie können gegen den Kohleausstieg keine Rechtsbehelfe einlegen. Zweitens werden die Entschädigungszahlungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Und drittens erhält der Bund mit dem Vertrag die Option, alle Stilllegungsdaten in den 2030er Jahren nochmals um drei Jahre vorzuziehen, und zwar ohne zusätzliche Entschädigung“, so Feicht weiter. Damit habe die Bundesregierung weiterhin Handlungsspielräume mit Blick auf ambitionierte Klimaziele.
EnBW erklärte nach der Vertragsunterzeichnung, es werde seinen einzigen Braunkohleblock des Kraftwerks Lippendorf bis spätestens Ende 2035 ohne Entschädigung vom Netz nehmen. Vor der heutigen Unterzeichnung habe der Konzern zudem das bestehende Risiko möglicher Schadenersatzforderungen der Mibrag AG als Braunkohlelieferantin ausgeräumt. Die Unterschrift von EnBW stehe jedoch wegen dieser erst kürzlich geschlossenen Vereinbarung noch unter Vorbehalt, da sich der Aufsichtsrat noch mit dem Thema befassen müsse.
RWE wird dem Vertrag zufolge bereits bis 2030 rund 6000 Megawatt Braunkohlekapazität stilllegen, wie der Konzern erklärte. Ferner würden zwei der drei Tagebaue im Rheinischen Revier früher geschlossen als geplant, und der Hambacher Forst bleibe erhalten. Die vorgesehenen Entschädigungszahlungen von 2,6 Milliarden Euro lägen deutlich unter dem tatsächlich entstehenden Schaden, den RWE mit rund 3,5 Milliarden Euro beziffert. Aufgrund der vorzeitigen Stilllegung der Braunkohlekraftwerke fallen demnach bei RWE Power bis Ende 2022 mehr als 3000 Stellen weg. Bis 2030 werden es etwa 6000 Stellen sein, die RWE sozialverträglich abbauen wolle.
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und wie sieht es mit den Maßnahmen für die in dem Gebiet bisher Beschäftigten aus?
Die Entschädigungsleistungen für die Energieversorger ware nur das EINE für den Ausstiegsbeschluss…..????