Die Millionenklage eines Solar-Millennium-Mitgründers gegen die „Süddeutsche Zeitung“ und zwei derer Redakteure ist am Mittwoch von der Berufungsinstanz zurückgewiesen worden. „Mit Beschluss vom 3. Februar 2021 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg die Berufung des Klägers, welcher unter anderem von der Süddeutschen Zeitung sowie zwei Redakteuren wegen von ihm behaupteter falscher Berichterstattung einen Schadensersatzbetrag in Höhe von circa 78 Millionen Euro verlangt, zurückgewiesen.“
Der Solar-Millennium-Mitbegründer hatte behauptet, „ihm und den beteiligten Gesellschaften, welche die Schadensersatzansprüche an ihn abgetreten hätten, sei deshalb ein Gewinn in Höhe von 78.242.500 Euro entgangen. Die Beklagten hätten ihn, da die Zeitungsartikel unzutreffende Behauptungen enthalten hätten, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, weshalb ihm ein Schadensersatzanspruch zustehe“, informiert die Nürnberger Justiz-Pressestelle. Das OLG habe dagegen „die Darstellungen in dem Artikel im Wesentlichen zutreffend angesehen. Im Übrigen können sich die Beklagten nach Ansicht des Senats auf die Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung berufen.“ Ein Hoch auf die Pressefreiheit und die der hiesigen Gerichtsbarkeit. (Heinz Wraneschitz)
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