Es ist eine dürre Meldung, die das zur Weltbank-Gruppe gehörende International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) jetzt auf ihrer Webseite veröffentlichte: Die RWE AG und die RWE Eemshaven Holding II BV haben gegen die Niederlande die Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens beantragt. „Gegenstand des Rechtsstreits: Kohlekraftwerk“, heißt es beim ICSID. Wie das Climate Action Network (CAN) mitteilt, fordert RWE Schadenersatz für die niederländische Entscheidung, bis 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen. Einer Handelsblatt-Meldung vom Donnerstag zufolge rechnen nicht näher benannte Branchenkreise dabei mit einer Entschädigungshöhe von rund zwei Milliarden Euro. Von dieser Entscheidung und damit einer Stilllegung sind insgesamt fünf Kohlekraftwerke betroffen, von denen zwei RWE gehören: 2015 das Kraftwerk Amer und 2030 das erst 2015 gebaute Kraftwerk Eemshaven.
RWE beruft sich für die Schiedsklage auf den Energiecharta-Vertrag (ECT). Das ist ein 1994 unterzeichnetes internationales Investitionsabkommen, das ausländische Investitionen in die Energieversorgung schützt und es Investoren erlaubt, von dem jeweiligen Staat eine Entschädigung für alle Maßnahmen zu verlangen, welche die erwarteten Gewinne des Investors verringern. Auch die Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Atomausstiegs beruft sich auf den Energiecharta-Vertrag.
„Es ist empörend, dass fossile Brennstofffirmen diesen mächtigen Vertrag nutzen können, um die saubere Energiewende zu behindern“, so CAN-Direktor Wendel Trio. Es sei höchste Zeit für die europäischen Länder, sich aus diesem Abkommen zurückzuziehen und keine Zeit mehr mit vergeblichen Versuchen zu verschwenden, es zu reformieren.
„RWE führt die eigene Werbekampagne ad absurdum, in der sich das Unternehmen als Treiber der Energiewende präsentiert“, so Sebastian Rötters von Urgewald. RWE habe 2015 längst gewusst, dass die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Eemshaven vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimakrise ein Akt der Verantwortungslosigkeit sei. „Dass das Unternehmen nun einen EU-Staat dafür verklagen möchte, dass es die Klimakrise bekämpfen will, spottet jeder Beschreibung“, so Rötters weiter.
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Was für eine missbräuliche Verwendung von Schiedsgerichten! Diese Schiedsverfahren waren überhaupt nicht dafür vorgesehen, es sei denn Holland ist ein Entwicklungsland.
Shame on you RWE.
Sehr gutes Beispiel, warum Firmen niemals so groß werden dürfen. Hierin dokumentiert sich ein Wert der Bürgerenergiewende.
Selbst, wenn das Schiedsgericht gegen RWE ntscheidet, ist der Schaden angerichtet. Jedes Land überlegt sich einen Kohleausstiegt doppelt. Wo bleibt da eigentlich das unternehmerische Risiko, wenn große Konzerne ihre Verluste auf die Allgemeinheit abwälzen?
Warum muss man den auch einen Kohleausstieg besonders beschließen.
Bei zunehmenden Erneuerbaren, gehen Kohlekraftwerke ganz von alleine, unrentabel vom Netz.
Das hätte bei uns auch billiger werden können, wenn man nicht 2010 im Schnellverfahren
das EEG entsprechend geändert hätte.
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Bis 2009 wurden die EE den Versorgern zwingend ihrem Portfolio zugeteilt. Ihren Restbedarf mussten sie sich konventionell beschaffen. Bei zunehmenden EE, mussten sie sich immer weniger Kohlestrom beschaffen. Mit anderen Worten Kohlekraftwerke wären kontinuierlich, unrentabel vom Netz gegangen. Ganz im Sinne der Energiewende. Das ist offensichtlich der juristischen Abteilung der konventionellen Erzeuger auch nicht verborgen geblieben.
Womit wir wieder bei der bekannten Ermächtigungsverordnung wären, die sich wie ein roter Faden nachteilig, durch alle Bereiche der Energiewende zieht.
Das EEG gilt doch nicht in den Niederlanden !
@JMW
Aber Kapazitäten für die Kohle haben die doch bestimmt auch schon geplant.