Badenova bietet 4 Cent pro Kilowattstunde Zusatzförderung für Ü20-Photovoltaik-Anlagen

Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay

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Mit dem EEG 2021 sind die Anschlussbedingungen für ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen klar geregelt worden. Die Betreiber haben verschiedene Optionen. Sie können auf Eigenverbrauch setzen oder einfach weiter einspeisen. Für den eingespeisten Solarstrom erhalten sie den Jahresmarktwertsolar abzüglich 0,4 Cent pro Kilowattstunde, die als Vermarktungspauschale von den Übertragungsnetzbetreibern erhoben werden. Dies gilt für alle Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung.

Der baden-württembergische Energieversoger Badenova macht nun allen Betreibern solchen Ü20-Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung ebenfalls ein Angebot, dass die Wirtschaftlichkeit für den Weiterbetrieb erhöhen soll. Dabei habe er vor allem die Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung im Blick. Allein in Baden-Württemberg gebe es rund 2300 Photovoltaik-Anlagen, die zum Jahreswechsel aus der EEG-Förderung gefallen sind und zumeist in diese Kategorie fallen. Im Netzgebiet von Badenova machen die Kleinanlagen mehr als 90 Prozent der installierten Photovoltaik-Systeme aus, wie es weiter heißt.

Das Angebot sieht vor, dass eine Zusatzförderung von vier Cent pro Kilowattstunde zum Jahresmarktwert Solar an die Betreiber gezahlt wird. Dafür müssten sie den Badenova-Tarif „Ökostrom Aktiv“ abschließen. Er basiere auf einem Fondsmodell. Aus den Fondsbeiträgen würden neue Erneuerbaren-Anlagen in der Region aktiv unterstützt. Ab sofort soll über den Fonds auch die Zusatzförderung für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung finanziert werden soll, wie es vom Unternehmen weiter hieß. Das Modell sei dabei recht einfach: Die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen erhalten für jede Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom den Jahresmarktwert Solar und die 4 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich von Badenova.

Das Unternehmen rechnet auch vor, was dies für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 3 Kilowatt und einer Einspeisemenge von 2700 Kilowattstunden im Jahr bedeutet. Dazu legt Badenova den Jahresmarktwert Solar 2020 von 2,879 Cent pro Kilowattstunde zugrunde. Nach Abzug der Vermarktungsgebühr bleiben davon 2,479 Cent pro Kilowattstunde für den eingespeisten Solarstrom übrig, die der Übertragungsnetzbetreiber zahlt. Dies wären dann 66,93 Euro pro Jahr. Von Badenova kommen mit der Zusatzförderung nochmals 108 Euro hinzu, so dass die Betreiber der Ü20-Kleinanlagen auf jährliche Einnahmen von 174,93 Euro bei einer Volleinspeisung des Solarstroms kommen.

Wirtschaftlich attraktiv sei jedoch, zumindest einen Teil des Solarstroms selbst zu verbrauchen. In diesem möglichen Kombi-Modell nimmt Badenova für seine Rechnung an, dass bei der 3-Kilowatt-Anlage 60 Prozent des Solarstroms für den Eigenverbrauch genutzt werden, die überschüssigen 40 Prozent werden inklusive Zusatzförderung ins Netz eingespeist. Damit würden die Betreiber der Ü20-Photovoltaik-Anlagen im Jahr 26,77 Euro vom Netzbetreiber erhalten und obendrauf 43,20 Euro von Badenova. Zusätzlich zu diesen Einnahmen von knapp 70 Euro kämen noch die vermiedenen Stromkosten für jede Kilowattstunde – bei 60 Prozent Eigenverbrauch wären dies immerhin 1620 Kilowattstunden.

Für ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung lohnt sich nach Ansicht von Badenova der Kauf eines Heimspeichers, um den Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu erhöhen. Dazu will das Unternehmen beraten und bietet nach eigenen Angaben auch passende Speicher in unterschiedlichen Größen an.

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