Bundesnetzagentur: Rund 130.000 Anlagen droht vorläufiger Förderstopp wegen fehlender Registrierung im Marktstammdatenregister

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Die im Herbst gestartete Kampagne der Bundesnetzagentur und verschiedener Verbände hat einiges bewirkt: Viele Betreiber von bestehenden Erzeugungsanlagen haben mittlerweile ihre Systeme im Marktstammdatenregister verzeichnet. Jedoch längst noch nicht alle und am 31. Januar 2021 endet die zweijährige Übergangsfrist. Die Daten von rund zwei Millionen Anlagen seien verzeichnet, etwa 350.000 Bestandsanlagen müssten jedoch noch bis Ende Januar registriert werden, so die aktuelle Schätzung der Bundesnetzagentur, die sie am Freitag veröffentlichte.

Wenn die Betreiber dies nicht fristgerecht tun, droht ihnen ein vorübergehender Auszahlungsstopp der Vergütung nach dem EEG oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Netzbetreiber würden die Förderungen bis zum Zeitpunkt der Registrierung im Marktstammdatenregister nicht mehr auszahlen. Nach aktuellen Hochrechnungen könnten davon etwa 130.000 Anlagen betroffen sein. Darunter dürften auch viele Photovoltaik-Anlagen fallen oder auch Batteriespeichersysteme. Angaben zur Verteilung des noch fehlenden Erzeugungsanlagen machte die Bundesnetzagentur zunächst nicht.

Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) schätzt, dass in dem Freistaat aktuell noch rund 100.000 bestehende Photovoltaik-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister verzeichnet sind. „Wir gehen aufgrund der aktuell laufenden Öffentlichkeitsarbeit jedoch davon aus, dass sich diese Zahl bis Ende Januar noch deutlich reduzieren wird“, sagte der VBEW-Geschäftsführer Detlef Fischer auf Anfrage von pv magazine. In Bayern sind mit Abstand die meisten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland installiert.

Auch die Bundesnetzagentur registriert derzeit ein erhöhtes Aufkommen auf ihrer Plattform. Die Registrierung im Marktstammdatenregister kann online vorgenommen werden. Wegen der erhöhten Nachfrage könne es zu einer verzögerten Bearbeitung der Eintragungen kommen, so die Bonner Behörde weiter. Prinzipiell sind alle Akteure des Strom- und Gasmarkts verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits in einem der Vorgängerregister der Bundesnetzagentur gemeldet waren, wie die Bundesnetzagentur hinweist. Erfasst werden dabei ausschließlich die Stammdaten der Erzeugungsanlagen, darunter Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten und Unternehmensform. Neue Anlagen müssen binnen eines Monats im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Wann genau der vorläufige Förderstopp für die Betreiber greift, die ihre Anlagen nicht rechtzeitig Im Marktstammdatenregister verzeichnen, wird von den einzelnen Netzbetreibern abhängen. In einer Anwendungshilfe des BDEW zum EEG 2021 heißt es, dass die Abschlagszahlungen von Mitte Februar wohl noch nicht betroffen sein werden. Diese ist für die Einspeisung der Anlagen im Januar 2021 bestimmt. Insgesamt sind im Falle einer verzögerten Registrierung der Anlagen auch keine Förderkürzungen vorgesehen. Es handelt sich nur um ein vorübergehendes Einbehalten der Zahlungen. Mit der erfolgten Registrierung im Marktstammdatenregister erhalten die Betreiber dann auch diese Zahlungen nachträglich.

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