Kurz vor Jahresende hat der Ministerrat der Landesregierung Baden-Württemberg die Fortführung des Förderprogramms „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ beschlossen. „Das ist eine gute Nachricht, um den Ausbau erneuerbarer Energien im Land weiter kraftvoll voranzutreiben und so die schädlichen Treibhausgasemissionen zu senken. Die erste Förderrunde war ein voller Erfolg“, erklärte dazu der zuständige Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne). Noch muss der Finanzausschuss für die Fördermittel von zehn Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 geben. Dann könne die Neuauflage zum 1. März 2021 starten, hieß es vom Umweltministerium weiter. Das Geld stamme aus dem Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ des zweiten Nachtragshaushalts 2020/21.
In der ersten Runde zwischen März 2018 und Juli 2019 standen ebenfalls zehn Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Nach Angaben des Umweltministeriums in Stuttgart sind damit rund 4000 Vorhaben unterstützt worden. Die Investitionen in diese Projekte beliefen sich auf insgesamt etwa 120 Millionen Euro. Der daraus erfolgte Zubau an Photovoltaik-Anlagen erreichte rund 50 Megawatt und bei Speichern eine Kapazität von etwa 31,5 Megawattstunden.
„Mit der Neuauflage des Förderprogramms werden erhebliche Investitionen von rund 100 Millionen Euro ausgelöst“, betonte Minister Untersteller. Es werden Speicher ausschließlich in Verbindung mit neuen Photovoltaik-Anlagen gefördert. Ferner soll es einen Bonus geben, wenn zusätzlich Ladepunkte für Elektrofahrzeuge installiert werden. „Damit erzeugen wir mehr regenerativen Strom und drängen so den Verbrauch fossiler Energieträger weiter zurück“, erklärte Untersteller weiter. Weitere Informationen zur Antragsstellung will das Landesumweltministerium Ende Februar veröffentlichen. Die neue Förderrunde soll bis maximal Ende 2022 laufen.
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Dass nur neue Anlagen mit Speicher gefördert werden aber keine Nachrüstung bei Bestandsanlagen ist doch ein Witz. Alle anderen Bundesländer machen es vor: da werden Speicher auch für bestehende Anlagen mit bis zu 40% gefördert.
Ich schließe mich dem Blog von Samuel voll und ganz an. Um die e-mobilität und den Klimaschutz weiter zu fördern sollte man auch die Steuervorteile für Pendler- und Kilometerpauschalen für Fahrten mit Verbrenner Fahrzeugen ersatzlos abschaffen.
Uh, 31, Mwh reichen gerade mal 2 Sekunden, um Deutschland mit Strom zu versorgen. Und das für 10 Millionen Euro. Aber hey,Geld spielt bei dem Irrsinn keine Rolle.
Und wer da mitmacht, zahlt am Ende nur drauf, wenn die Batterie vom Netz leergesaugt wurde und schneller verschleißt. Habe dankend abgelehnt.
Da wurde wohl etwas falsch verstanden. Da versorgt niemand Deutschland.
Wohl etwas nicht begriffen. Batterie wird bestimmt nicht vom Netz leergesaugt.
Aber es wird ja niemand gezwungen die Förderung mitzunehmen.
Hoffentlich wird diese Förderung ohne Förder Nonsense á la 50% Leistungsbeschränkung für die PV aufgesetzt.
Der Rest des Stromes geht dann in die Tonne, weil von April bis August mehr Überschuss anfällt, als im Haushalt benötigt wird und abschöpfen mittels BEV auch kaum möglich ist, weil der Installateur auf Empfehlung des Herstellers einen Murks von unterdimensionierten Wechselrichtern zum vollen Preis liefert (Anmerkung: Bei einer Ost-West Ausrichtung fallen bei 10 kWp und 32° Dachneigung durchaus 8 kW an. Ein 6 kW Wechselrichter ist außerdem thermisch unterdimensioniert)!
Auf die Förderung zu warten lohnt sich jedenfalls nicht, da bei einer Antwortzeit der Landesbank BW von einem halben Jahr die Degression der Vergütung auf 20 Jahre gerechnet buchstäblich 75% der Förderung auffressen wird und man dann durch eine evtl. existierende Einspeisebeschränkungen sogar Verluste einfährt.
Viel sinnvoller als eine 50% Regelung wäre, wenn ein geförderter Speicher seine Fähigkeit unter Beweis stellt und und sich wirklich Netzdienlich verhält (d.h. nicht bei den ersten Sonnenstrahlen lädt) oder wieder etwas an die Gemeinschaft zurückgibt. So ein Speicher könnte z.B. pro gefördertem Euro eine kWh nach Sonnenuntergang zurückgeben. Damit wäre es für alle Seiten noch immer noch ein Gewinn, denn in einem normalen Haushalt wird man kaum die spezifizierten Lade- / Entladezyklen erreichen, d.h. der Accu wird wohl durch Alterung und nicht durch Verschleiß sterben. Der Installateur sollte hierzu ein Konzept erstellen und an der Anlage einstellen.
Batterien erweisen sich heutzutage in vieler Hinsicht als problematisch.
Viel sinnvoller wäre es, in Wasserstoff statt in Batteriespeicher zu investieren.
– Interessenten könnten sich z.B. jeweils 365 kWh / Jahr für x EUR für 20 Jahre reservieren.
(x = ca. 500 EUR = aktueller Speicherpreis abzüglich Zuschuss; x wird vorab über Ausschreibung ermittelt).
– Das Land bezuschusst Reservierung pro 365 kWh / Jahr mit 200 EUR
(Annahme 200 EUR / kWh entspricht Zuschuss 2019)
– Der n-fache Netzbezug wird am Jahresende von der EEG Vergütung abgezogen.
(Faktor n wird vorab über Ausschreibung ermittelt)
– Strombezug über der reservierten Leistung oder der die n-fache Einspeisung übersteigt wird zum normalen Tarif bezahlt.
– Über eine Ausschreibung wird ein überregionaler Energieversorger gesucht, der das beste Angebot für x EUR + (n * 365 kWh * EEG Vergütungssatz zum Zeitpunkt der Ausschreibung * 20) macht.
– Der Energieversorger stellt vorab bis zur Fertigstellung die notwendige Energie bereit.
– Der Energieversorger verpflichtet sich binnen 2 Jahre einen Wasserstoffspeicher zu erstellen und 20 Jahre zu betreiben.
– Dem Energieversorger wird jeweils der n-fache Netzbezug gut geschrieben.
– Der Energieversorger speist mindestens den Netzbezug zu einem geeigneten Zeitpunkt ein.
– Der Energieversorger darf darüber hinaus die Anlage für einen wirtschaftlichen Betrieb nutzen
(z.B. Wärmerückkopplung, Kauf und Verkauf von Strom an der Börse).
– Die Anlage sollte die geförderte Leistung bereitstellen können (ca. 2 MW).
– Die Anlage sollte die reservierte Energie speichern können (ca. 50 MWh).
Auf diesem Weg könnten ca. 30 Millionen EUR in die richtige Richtung geleitet werden.
Ich verstehe nicht, warum ein Speicher mit einer neuen Photovoltaikanlage gefördert werden kann, die Förderung einer Nachrüstung aber nicht möglich ist. Ist der Strom aus neuen Modulen mehr Wert?
Speicherförderungen wie diese sind grundsätzlich fragwürdig, weil sie eben nicht netzdienlich sind. Als solche will sie die Landesregierung aber gerne verkaufen. Aber bitte, inwiefern ist dem Netz aktuell mit Speichern gedient? Die Belastung des Netzes bleibt die gleiche, egal ob mit oder ohne Speicher. Ob ein Kunde nachts Strom kauft oder nicht bringt uns auch nicht weiter, weil es nachts keinen Mangel gibt. Ökologisch ist eine Einspeisung am Mittag immer noch effektiver, weil so wenigstens der wirtschaftliche Druck auf Kohlekraftwerksbetreiber wächst. Und zu guter letzt würden ohne Förderung eben mehr Anlagen ohne Speicher trotzdem gebaut. Wenn man dazu noch sieht, dass ein Teil der Kunden auch ohne Förderung ihre Anlage mit Speicher bauen würde dann hat die Landesregierung mit 10 Mio. Förderung vermutlich ein Invetitionsolumen um die 20-40 Mio. ausgelöst. Ganz sicher jedoch keine 100 Mio.
Und das für Speicher, die großteils weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll sind. Speicher können nur dann ökologisch sinnvoll eingesetzt werden, wenn sie eine klar definierte Funktion in einer dezentralen Energieversorgung übernehmen, in der regional Erzeuger und Verbraucher aufeinander abgestimmt sind und mit Speichern definierte Lücken schließen sofern es dafür keine besseren Lösungen gibt. Von einem solchen Konzept sind wir aber ähnlich weit entfernt, wie von der Besiedelung des Mondes.
Im Ernst, es wäre sehr hilfreich wenn die politisch Verantwortlichen Aktionismus wie diese Förderung unterlassen und stattdessen ernsthaft ein Konzept für die Zukunft erarbeiten würden.
Politisches Marketing in eigener Sache, das letztlich vor allem ökologisch bedenkliches Umsatzvolumen ohne jeden Plan generiert haben wir schon genug. Wir brauchen kein Marketing und keine Geschäftemacherei sondern ganz dringend ein dem Klima dienliches, zielbewußtes und nachhaltiges Handeln.
Netzdienlich, was bedeudet das? Suche verzweifelt nach detailierter Erlärung
Im Artikel des Umweltministers BW (sehr größes Foto,. Wer hätte gedacht das er so schön ist)
Sehr viel Buchstaben verbraucht, aber leider nichts sachdienlich beschrieben.
Bisher habe ich nur „Ungereimtes“ Darf in der Mittagszeit nicht ins Netz einspeisen. Wenn ich abends, nachts Strom aus meinen Speicher holen will, hat ihn das Netz schon leer geräumt.“
Was stimmt?
Wo steht etwas Recht gültiges geschrieben?
Beratungsunternehmen „Prognos“ errechnete: Verteilernetz spart bis 150 Mio EUR/Jahr für den eigenen Speicher Ausbau in Süd-D (BY+BW BW Anteill ca. 69 Mio) wenn ausreichend viele netzdienliche Speicher bei ihren Kunden installiert werden, also deutlich meht als die 100 Mio BW Förderung für 2 Jahre. Clever !!!
Wif