Am Donnerstag stand die zweite und dritte Lesung des Entwurfs zur EEG-Novelle 2021 auf der Tagesordnung des Bundestags. Nach einer teilweise emotionalen Aussprache wurde der Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, CSU und SPD angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen dagegen. Für die finale Runde nach der dritten Lesung hatte die AfD eine namentliche Abstimmung beantragt. Das Ergebnis: 357 Ja-Stimmen bei 260 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Die Grünen hatten am Mittwoch die Gründe für ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs ausführlich dargelegt.
Der Entschließungsantrag, auf den sich Union und SPD kurzfristig noch in ihrem Koalitionsausschuss geeinigt hatten, ist ebenfalls mit den Stimmen der Regierungsfraktionen am Donnerstag beschlossen worden. Die FDP-Abgeordneten enthielten sich, während die Grünen, Linken und AfD dagegen votierten. Er enthält 16 Punkte und ist für die weitere Ausgestaltung des EEG wegweisend. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Bundesregierung ein Konzept erarbeitet für die „schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells“ über das Jahr 2022 hinaus erarbeitet. Auch die Ausbaupfade für Photovoltaik, Windkraft und Co. sollen demnach im ersten Quartal definiert werden.
Mit der EEG-Novelle 2021 wird es zahlreiche Änderungen geben. Erfreulich für die Photovoltaik sind dabei die Erhöhung der Bagatellgrenze für die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage auf 30 Kilowatt Leistung und 30 Megawattstunden im Jahr. Diese Neuregelung wird sowohl für bestehende als auch neue Photovoltaik-Anlagen ab dem kommenden Jahr gelten. Auch die geplante Ausweitung des Photovoltaik-Mieterstromzuschlags auf Quartierlösungen könnten diesen Markt voranbringen.
Weniger gut ist jedoch die vorgesehene Regelung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung. Zwar besteht per Gesetz erst ab 750 Kilowatt Leistung eine Pflicht zur Teilnahme an den Ausschreibungen, doch praktisch müssen sich alle Anlagen ab 300 Kilowatt Leistung beteiligen, wenn sie keine Einnahmeverluste in Kauf nehmen wollen. Die neue Option für Betreiber: Wenn sie sich mit ihren Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung nicht an den Ausschreibungen beteiligen, dann erhalten sie nur 50 Prozent der Vergütung, dürfen dafür aber den Solarstrom selbst verbrauchen. Die Forscher der HTW Berlin um Volker Quaschning und Johannes Weniger haben die Auswirkungen dieser Neuregelung berechnet. Für produzierende Gewerbebetriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch von nur bei 100.000 bis 200.000 Kilowattstunden bedeute dies, sie erhalten 20 bis 40 Prozent des Solarstromertrags (siehe Grafik) nicht vergütet. Bei Photovoltaik-Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben sehe es noch düsterer aus, da sie meist noch geringere Eigenverbrauchsquoten erzielen, so die Berliner Forscher.
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Endlich ist das EEG durch. Aus Energiewendesicht ist die Regelung für große Dachanlagen schlecht, da vielleicht nicht so viel zugebaut wird wie sonst. Aber die Regelung sollte von den Medien nicht als Tod für solche Anlagen deklariert werden. Denn man sollte auch beachten, dass viele Gewerbetreibende richtig absahnen bei den Anlagen. Ich bin selbst Planer von genau solchen Anlagen und kann verstehen, dass die Regierung hier den Überrenditen einen Riegel vorschiebt. Teilweise haben Betreiber 50 % oder mehr Eigenverbrauch. Alleine der Eigenverbrauch bei diesen Modulpreisen sorgt für eine hohe Wirtschaftlichkeit. Dass dann noch die Einspeisung über dem Markt vergütet, halte ich für nicht gerecht. Klar gibt es hierbei auch Verlierer, aber zumindest nach den Projekte, die ich betreut habe, trifft es eher die Profiteure und diese können mit einer etwas kleineren Rendite auch noch gut leben. Ziel der Medien sollte es jetzt sein, den Gesetzesbeschluss hinzunehmen und die Energiewende nicht ausbremsen, indem Entscheidungen kritisiert werden, sondern sie sollten herauskristallisieren, was die Beschlüsse bedeuten und dass es weiterhin viele Objekte gibt, die trotzdem noch hoch profitabel sind, nur eben nicht mehr ganz so.
Ich glaube, Sie haben die Regelung nicht richtig verstanden.
Den diejenigen, die einen hohen Eigenverbrauch realisieren können (und die angeblich die „Überrenditen“ haben), die sind von der neuen Regelung gar nicht betroffen. Betroffen sind in erster Linie diejenigen, die den produzierten Strom fast vollständig einspeisen müssen und eben nicht selbst verbrauchen können. Die hatten bisher schon keine besonders hohe Rendite (wie auch, bei Erlösen unter 7 Cent/ kWh [stark fallend!]?). Und jetzt sorgt eine neue unsinnige Regelung dafür, dass große Dachanlagen sich noch schlechter rechnen und die Dachflächen nicht ausgenutzt werden.
Wer denkt sich so etwas aus, wenn er doch angeblich die Energiewende beschleunigen will, frage ich Sie?!
Für einen Teil der künftigen PV-Anlagen ergeben sich geringe Verbesserungen, aber für den Bereich der mittleren bis größeren Dachanlagen ergeben sich deutliche Einschnitte, obwohl gerade dieser Bereich (Dachanlagen von 300 bis 750 kWp) mit gut einem Drittel den größten Teil am Zubau der letzten Jahre ausmachte.
So bleibt die bittere Erkenntnis, dass der Zubau dadurch erstmal einen deutlichen Dämpfer bekommen wird, ganz anders als z. B. das Umweltministerium das darstellt.
Zum Thema Vertrauensschutz: monatelang wurde angekündigt, dass die Grenze für eine feste Vergütung bei 500kWp liegt, darauf haben sich viele Projektierer eingestellt. Nun fahren alle diese Projekte an die Wand, weil auf einmal 300kWp gelten. Wie soll man denn jetzt noch darauf reagieren? Das wird einen großen Schaden verursachen.
Und zur Dachausschreibung: wie kann man die jetzt so kurzfristig verpflichtend machen, wenn noch nicht mal klar ist, wann und wie die startet?
Die geringen Zubauplaene sind eine Schande.
Wie lange braeuchte es nach der naechsten Wahl um dieses EEG effektiv zu aendern?
Mich ärgert extrem, welche Nachteile ich durch die Errichtung meiner Photovoltaik eingefahren hab. Vermieter dürfen Mieten einfahren während Elternzeit, mir wurde das Elterngeld wegen meiner mickrigen PV mit 5. 600 kWh Leistung monatlich ordentlich gekürzt. Und das bei drei Kindern mittlerweile.
Unzulässige finde ich auch, dass ich für selbstproduzierten und dann selbstverbrauchten Strom auch noch zahlen soll. Wo kann ich erfolgreich mit anderen Geschädigten klagen?
Ist damit auch die Steuerbefreiung bei Einnahmen aus kleinen Photovoltaik-Anlagen,wie vom Land Baden-Württemberg initiiert, auf den Weg gebracht?Der Finanzausschuss des Bundesrates hatte sich vorher mehrheitlich dafür ausgesprochen , dass Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) von der Einkommensteuer befreit werden. Diese Regelung finde ich sinnvoll. Finde aber nun in der Novelle keine Hinweise.
Hallo, das würde mich auch interessieren
Dazu braucht es eine Änderung im Steuerrecht, hat mit dem EEG nix zu tun…
Die Einkommenssteuer wird insbesondere bei bis 10kWp Anlagen doch meist gar nicht fällig, da nach Abschreibung der Anlage weniger als 410€ Gewinn (die dann steuerfrei sind) übrig bleiben!
Aber davon abgesehen zahle ich doch seeehr gerne Unmengen an Einkommenssteuern auf die PV Gewinne. Das heisst nämlich, dass entstprechend hohe Gewinne gemacht wurden!
Un das dann ohne jegliches Abnahme- und Preisrisiko, da gesetzlich geregelt. Da darf dann auch der Gewinn per ESt versteuert werden.
Viel wichtiger ist aber, dass das BMWi noch immer keinen Plan zu haben scheint, wie man denn die Pariser Klimaziele erreichen will. Sonst hätte man sich längst darüber informiert, welche Ausbaupfade denn benötigt werden, und müsste das Thema nicht vertagen.
Hallo Herr Steeger,
die vom Bundesrat angeregte generelle Befreiung kleiner Anlagen bis 10 kWp von der Einkommensteuer, wurde bisher nicht umgesetzt. Der Bundestag hat den Vorschlag nicht in sein Jahressteuergesetz übernommen, das schon am letzten Mittwoch im Bundestag verabschiedet wurde. Die Regierung hatte dem Bundesrat geantwortet, sie werde den Vorschlag prüfen. Wir bleiben dran.
Hätte gern gewußt wie hoch dann die Vergütung pro Kwh sein wird.
Dies ist für mich als Privatmann eine merkwürdige Diskussion.
Als Privatmann entscheide ich ob sich etwas für mich rechnet. Den Zeitrahmen und die Rendite bewertet jeder subjektiv, auch unter Beachtung persönlicher Vorlieben.
Als gewerblicher EE-Stromerzeuger darf ich doch nicht Garantien und feste Preise auf viele Jahre fordern. Hier muss ich doch auch verbindliche Lieferungen für die Zukunft und für festgelegte Zeiten zu festen Preisen zusagen können.
Oder wer soll wann sonst liefern? Die strahlenden und dreckigen Erzeuger sind ja bald weg, auch die dreckigen Gaser.
Sollen etwa die gemeinen RWE, EnBW &Co. diese notwendigen Lückenfüller bauen, und uns schon wieder über den Tisch ziehen? Eon gibt es ja als Erzeuger nicht mehr , und Uniper auch nicht mehr lange.
Also müssen die EE-Erzeuger es in die Hand nehmen, nicht wahr?
Hausdachbesitzer, vereinigt euch zu Akkubesitzern und Stromwandlern (DC zu AC)!
Die Diskussion wird weniger merkwürdig, wenn Sie auch das Ziel Energiewende in Ihre
… „Privatmännischen“… Überlegungen mit einbeziehen. Es soll ja etwas forciert, und nicht an verschiedenen Stellen gebremst werden.
Das EEG sollte nur noch für Anlagen mit Erstellung bis 2021 gelten. und dann automatisch nach 20 Jahren auslaufen.
Ab 2022 sollte man eine neues Gesetz einführen mit folgenden Eckpunkten:
Höhe Vergütungssätze von 25ct/kWh aber nur für 5 Jahre und Errichtungsjahr für alle erneurbaren Energien gleich.
Alle Anlagen sind mit sog. Intelligenten Meßgeräten auszustatten.
Es ist eine Strombörse als Infrastruktur einzurichten, auf der durch Kommunikation mit den Meßstellen eine direkte Vermarktung des Stromes an den Endabnehmer erfolgt (Wie bei einer Aktienbörse).
Ich gehe davon aus, daß in Zukunft durch einen schnellen Ausbau der Produktionskapazitäten es vermeht auch zu Niedrigstpreisen bei Strom kommt, insbesondere wenn es sehr sonnig oder sehr stürmisch ist. Das ist dann für Aufkäufer und Verbraucher die Chance, den Strom billigst einzukaufen und zu verbrauchen oder dann zu höheren Preisen aus den eigenen Speichern wieder teurer zu verkaufen, wenn es Nachts auch keinen Wind gibt. Über diese Schiene würde dann auch verstärkt Speicherkapazität zu Verfügung stehen und die Verbraucher würden auch davon partizipieren, wenn Sie ihren Stromverbrauch an die Marktsituation anpassen können.
Wenn wir Erneuerbare im Überflussbillig im Netz haben, und die Anlagen alle bezahlt sind-was kann eine Gesellschaft mehr wollen?
Das wäre ein ziemlich teures und dabei schlechtes System, das Sie da skizzieren. Die Errichter von EE-Anlagen trügen ein ziemlich hohes Risiko, dass es zu viele Zeiten des Niedrigertrags gibt. Einige würde das davon abhalten, überhaupt an den Markt zu gehen. Die, die sich diesem Markt aussetzen, werden einen Riskoaufschlag einkalkulieren, den sie in Rechnung stellen, wenn zu wenig Strom im Netz ist, und man jeden Preis verlangen kann. Dass in diesen Zeiten häufig effektiv zu wenig Strom da ist und Verbraucher abgehängt werden müssen, ist klar. Es wird zu wenig Strom im Markt sein, und was da ist dann im Durchschnitt auch noch teurer als bisher.
Das gleiche mit den Speichern: Wenn die klein sind, sind sie teuerer, als wenn man spezialisierte Speicherbetreiber mit Großspeichern hat. Auch das also ein Kostentreiber.
Wenn es um ein nice-to-have ginge, wäre das akzeptabel, aber Strom ist Infrastruktur, ein Grundbedürfnis wie Wasser, Krankenhaus, Müllabfuhr, Schulen, Straßen etc. Das kann man nicht nur nach Markt machen, sondern der Staat muss sicherstellen, dass jeder zu erträglichen Preisen Zugang dazu hat.