Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende fordert verstärkten Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen

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Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende verlangt, im Zuge der EEG-Novelle dem Zubau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und an Lärmschutzwänden den Vorzug vor neuen Solarparks zu geben. Dies sei grundsätzlich am naturverträglichsten, da damit keine Flächen belastet oder versiegelt werden. Das von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Zentrum verweist darauf, dass das Potenzial für Photovoltaik auf Dächern bislang nur zu zwölf Prozent ausgeschöpft ist.

Einen wirksamen Anreiz zur besseren Erschließung dieser Potenziale könnte eine flächendeckende Photovoltaik-Pflicht für diese Anlagen geben, regt das Kompetenzzentrum an. Eine solche Pflicht wäre grundsätzlich für alle öffentlichen Bauten, alle private Neubauten oder Dachsanierungen möglich, aber auch für die Elektromobilität aller Parkplätze ab einer gewissen Größe.

In einzelnen Ländern besteht bereits eine solche Photovoltaik-Pflicht. So müssen in Baden-Württemberg ab 2022 alle neuen Nicht-Wohngebäude sowie alle neuen überdachten Parkplätze mit mindestens 75 Stellplätzen mit Photovoltaik ausgerüstet werden. In Hamburg und Bremen soll eine Pflicht für alle neuen Gewerbe- und Wohngebäude gelten. Später soll sie auch auf Dachsanierungen bestehender Gebäuden ausgeweitet werden. In Berlin hat der Senat jüngst das „Solargesetz Berlin“ beschlossen, das den Bau und Betrieb von Anlagen bei Neubauten und umfangreichen Dachsanierungen vorschreibt.

Solarparks können großen Beitrag zum Naturschutz leisten

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende betont allerdings, dass die Ziele der Energiewende allein mit Dachanlagen nicht zu erreichen sind. Die Experten betonen, dass Solarparks trotz ihrer Flächeninanspruchnahme einen großen Beitrag zum Naturschutz leisten können, insbesondere im Vergleich zu einer vorherigen landwirtschaftlichen Intensiv-Nutzung der Flächen. So könnten naturverträglich gestaltete Anlagen beispielsweise Habitate für eine große Anzahl verschiedener Tierarten bieten, der Förderung bedrohter Pflanzengesellschaften dienen und auf diese Weise einen Beitrag zur Biodiversität leisten.

Im Sinne des Flächendrucks sollte sichergestellt sein, dass die rechtlich gebotenen Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche des jeweiligen Solarparks realisiert werden können – und darüber hinaus durch freiwillige Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen die Biodiversität weiter verbessert wird. Das Kompetenzzentrum plädiert dafür, im Sinne einer einheitlichen Handhabung und Planung einen Kriterienkatalog mit hochwertigen Standards für naturverträgliche Anlagen zu schaffen und ein anschließendes Monitoring vorzusehen.

Die Experten weisen zudem darauf hin, dass bei den neu entstehenden förderfreien Solarparks die steuernde Wirkung des EEG entfällt. Umso bedeutender sei eine künftig zu entwickelnde planerische Steuerung auf Regional- und Bauleitplanungsebene, die einen naturverträglichen und von Akzeptanz getragenen Zubau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen gewährleistet. Eine solche Steuerung ist „entsprechend der Windenergiekonzentrationszonenplanung“, so die Experten, durch Vorrang- und Eignungsgebiete für Solarparks zumindest dort möglich, wo noch keine entsprechende Bauleitplanung erfolgt ist. Zudem plädieren sie dafür, die im EEG-Entwurf vorgesehene neue finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Windparks auch für solare Freiflächenanlagen zu erwägen.

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