Die Bundesregierung will im Zuge der EEG-Novelle die Rahmenbedingungen für Solar- und Windparks verbessern, die als förderfreie PPA-Projekte entstehen. Das geht aus dem Entschließungsantrag hervor, den Union und SPD jetzt in den Bundestag eingebracht haben.
Als konkrete, zu prüfende Instrumente nennt die Bundesregierung beispielsweise zinsgünstige (KfW-)Kredite oder Abnahmegarantien im Falle der Insolvenz des Strombeziehers. Weitere Optionen sind die Strompreiskompensation auch für den PPA-Verbrauch für industrielle Verbraucher sowie steuerliche Anreize – etwa günstige Abschreibungsmöglichkeiten für Erneuerbare-Investitionen außerhalb des EEG oder eine ermäßigte Stromsteuer auf den Verbrauch von ansonsten ungeförderten Strom aus Erneuerbaren-Anlagen.
Stimmt der Wirtschaftsausschuss auf seiner Sitzung am Dienstagabend (15. Dezember) zu, wird das Plenum des Bundestags bereits am Donnerstag darüber entscheiden. Mit dem Entschließungsantrag gibt sich die Bundesregierung quasi selbst einen vom Parlament abgesegneten Arbeitsauftrag.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Allerdings enthält der Entschließungsantrag auch einen Punkt, der für die Solar- und auch die Windbranche von Nachteil ist: Die Bundesregierung will die Sechs-Stunden-Regel bei negativen Strompreisen deutlich verschärfen. Das soll Flexibilitätsanreize setzen und die Kosten für die Stromverbraucher begrenzen. Diese Regel besagt, dass Anlagenbetreiber in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung mehr erhalten, wenn die Strompreise sechs Stunden und länger negativ sind. Dies soll künftig schon nach vier Stunden gelten. Dem Entschließungsantrag zufolge ist gar vorgesehen, die Zeitspanne künftig noch weiter zu verkürzen. Im ursprünglichen Referentenentwurf war vorgesehen, dass die Regelung bereits ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen greifen soll. Im Koalitionsausschuss verständigten Union und SPD schließlich auf die vier Stunden.
„Eine Aussetzung der EEG-Vergütung nach vier Stunden negativer Strompreise ist eine Verschärfung, nachdem schon die bisherige Grenze von sechs Stunden ihre Wirkung verfehlt hat“, kritisiert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE). „Außerdem tragen verstärkt fossile Kraftwerke zu negativen Preisen bei.“ Sie fordert, den entsprechenden Passus im EEG abzuschaffen.
Ausbaupfad im Einklang mit dem neuen EU-Klimaziel
Gleich als ersten Punkt beauftragt der Entschließungsantrag die Bundesregierung, ein Konzept zu erarbeiten, das die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells gewährleistet – in Anlehnung an das Vorgehen in 2021 und 2022, in denen die Umlage mit einem Bundeszuschuss gesenkt wird.
Zudem verpflichtet der Antrag die Bundesregierung, im ersten Quartal 2021 einen Ausbaupfad für die Erneuerbaren zu definieren, der kompatibel ist mit dem EU-Klimaziel für 2030, dem Ziel der Klimaneutralität in Europa bis 2050 sowie den erwarteten europäischen Erneuerbaren-Zielen. Dabei müssen wenn möglich die ersten Ergebnisse des laufenden Monitoring-Verfahrens nach dem EEG berücksichtigt werden. Ebenso hält der Antrag fest, dass die EEG-Umlage durch den beschleunigten Ausbau nicht steigen darf.
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Zitat aus dem Artikel.
Allerdings enthält der Entschließungsantrag auch einen Punkt, der für die Solar- und auch die Windbranche von Nachteil ist: Die Bundesregierung will die Sechs-Stunden-Regel bei negativen Strompreisen deutlich verschärfen. Das soll Flexibilitätsanreize setzen und die Kosten für die Stromverbraucher begrenzen. Diese Regel besagt, dass Anlagenbetreiber in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung mehr erhalten, . ..Zitat Ende.
Und was passiert mit dem Strom der in dieser Zeit nicht vergütet wird ???
Richtig… den nehmen die konventionellen Versorger, bekommen sogar noch Geld, weil sie ihn abnehmen, und verkaufen den ihren Kunden. Aber nicht zu negativen Preisen, sondern mit einer erhöhten EEG Umlage. Denn seit 2010 gilt je niedriger die Börsenpreise, desto höher die EEG Umlage. Das nennt man dann, die Kosten für sie Stromverbraucher sollen begrenzt werden.
Die Volksverdummung dagegen kennt keine Grenzen.
Ach so! Die konventionellen Stromerzeuger lassen also ihre Kraftwerke überschüssigen Strom produzieren, um dann den gleichen Strom geschenkt zu bekommen für 6 Stunden?
Und die „nichtkonventionellen Versorger“ (also nicht die Erzeuger?), sondern die guten Greenstromversorger nehmen keinen Strom in dieser Zeit ab bzw. sie reduzieren für 6 Std. ihre Preise, und die anderen 90% der EE-Erzeuger verzichten auf ihren zweistelligen kWh-Garantiepreis aus Solidarität mit den wenigen Direktvermarktern?
Was für eine Sprache! Volksverdummung oder -verhetzung?
Peter Rentfort sagt:
Ach so! Die konventionellen Stromerzeuger lassen also ihre Kraftwerke überschüssigen Strom produzieren, um dann den gleichen Strom geschenkt zu bekommen für 6 Stunden?
@ Peter Rentfort
Richtig erkannt, jetzt müssen Sie nur auch noch die Zusammenhänge erkennen..
Ich will Ihnen dabei behilflich sein. Die konventionellen Erzeuger sind ja auch selbst noch auf der Handelsebene aktiv, wo die „Geschenke“ ankommen. .
.Siehe hier:
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft… Zitat Ende.
Fazit: Abregeln, um überschüssigen Strom zu vermeiden, ist ja mit Kosten verbunden.
Man hat somit die Möglichkeit am Netz zu bleiben, und Überschuss zu erzeugen, mit dem man auf der Handelsebene lukrative Geschäfte macht. Lukrative Geschäfte zu Lasten der Verbraucher, die zahlen nämlich wegen der negativen Preise höhere EEG Umlage.
Nicht „Volksverhetzung“ nennt man das mein lieber Peter Rentfort, sondern Ertragsoptimierung, wie Sie in verschiedenen Studien selbst nachvollziehen können.
Zum Beispiel hier: ab Seite 4
https://www.greenpeace-energy.de/fileadmin/news_import/Studie_Ertragsoptimierung_von_Kraftwerken_durch_EEG-Regelungen.pdf
Herr Diehl.
In dem verlinkten Studie gibt es aber keine Belege dafür welcher Versorger das zu welcher Zeit getan haben so. Vielleicht wir dort ja auch das Eigene Geschäftsmodell des Modernen Ablasshändlers „Grenpeace Energie “ beschreiben , der diese Studie in Auftrag gegeben hat
@ Walter.
Namen zu nennen wer das praktiziert, ist auch nicht Sinn und Zweck einer Studie. Die zeigen lediglich, dass das Gewinn optimierend möglich ist. Und wer strebt nicht nach Gewinnoptimierung ??
Ja, Ja, Ja! Und was können wir dagegen jetzt unternehmen?
Es ist nachweislich eine Farce, wie sich das Wirtschaftsministerium vor den Karren der Stromversorgungsunternehmen spannen läßt! Sie Werden in ein paar Jahren auch keinen der bisherigen Gesprächspartner mehr haben.
Wie können wir den Parlamentariern klarmachen, dass es innerhalb des EEG2021 so mit der Kommunity nicht weitergehen sollte? Knebelung der an der Energiewende aktiv Beteiligten!
Bitte um konkrete Vorschläge!
Bitte keinerlei weitere Verweise, dass vor dem Ermächtigungsgesetz 2010 Alles besser gewesen wäre.
Das berechtigte Statement wird der PV und Windenergie im Moment ohnehin nicht weiter helfen!
Die Hütte brennt….die Zukunft der Energiewende soll durch die Beteiligten des Wirtschaftsministeriums hier anderen Motiven geopfert werden.
Thomas sagt.
Bitte keinerlei weitere Verweise, dass vor dem Ermächtigungsgesetz 2010 Alles besser gewesen wäre.
@ Thomas
Ohne diese Verweise, und eine Rückkehr zu mindestens dem wesentliche Punkt des alten Systems, wird die Energiewende nicht im Sinne der Erfinder funktionieren.
Die Hauptakteure, nämlich die Erneuerbaren selbst, müssen wieder an dem Prozeß Energiewende aktiv teilnehmen dürfen. Seit sie 2010 da raus genommen wurden, und am Spotmarkt separat „verramscht“ werden müssen, spielen die eine kontraproduktive Rolle, und das zieht sich wie ein roter Faden nachteilig durch alle Bereiche der Wende.
Stellen Sie sich vor Sie beginnen einen neuen Lebensabschnitt, Sie wollen heiraten, und die Braut darf an der Hochzeit nicht teilnehmen, weil sie woanders feiern muss.
Würden die Strompreisschwankungen an Verbraucher ( auch Kleine) weitergeleitet, gäbe es keine negative Strompreise mehr. Aber das ist ja nicht gewollt von der oben erwähnten Handelsebene.
@ Walter.
Namen zu nennen wer das praktiziert, ist auch nicht Sinn und Zweck einer Studie. Die zeigen lediglich, dass das Gewinn optimierend möglich ist. Und wer strebt nicht nach Gewinnoptimierung ??
Thomas sagt:
Bitte um konkrete Vorschläge!
Bitte keinerlei weitere Verweise, dass vor dem Ermächtigungsgesetz 2010 Alles besser gewesen wäre.
@ Thomas.
Lassen Sie mich, zum wiederholten Male die… „nachteiligen“..Folgen deutlich machen, seit dem die EE mit der Ermächtigungsverordnung, zum Vermarkten an die Börse verbannt worden sind
Zitat IWR….. Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
1. Kohlekraftwerke können wieder unbeschadet drauf los produzieren.
2. Die EE fallen zusätzlich als Überschuss an und senken die Preise. entwerten sich somit selbst
3. Infolge der niedrigen und negativen Börsenpreise die dadurch entstehen, steigt die EEG Umlage.
4. Weil Kohlestrom wieder uneingeschränkt produziert werden kann, ist weniger Platz in den Netzen.
5. Redispatsch geht auf Kosten der EE,weil die als Überschuss zuerst abgeregelt werden.
6. Negativepreise wären weniger , und gingen zu Lasten der Konventionellen, wenn die EE noch den Versorgern zwingend zugeteilt würden.
7. .Beim Eigenverbrauch sehen die Netzbetreiber, ein Problem, weil sie Leistung doppelt vorhalten müssten. Wenn die EE noch zwingend in ihren Standard Last Profilen enthalten wären, müssten sie die Eigenverbraucher entsprechend ihrer Last nur mit minus prognostizieren.
8.. Der Kosten/Nutzen Effekt wurde dem Prozeß entzogen. Während bis 2010 sinkende Börsenpreise kompensierend auf die EE Mehrkosten, sprich Umlage wirken konnten, ist seit 2010 gerade das Gegenteil der Fall. Je niedriger die Börsenpreise, desto höher die EEG Umlage.
Ich könnte noch beliebig weiter aufzählen
Sie sehen keine Vorschläge führen an der Ermächtigungsverordnung vorbei. Der Kern allen Übels ist nun mal 2010 konstruiert worden, deshalb werde ich auch bei jedem Thema wo es angebracht ist darauf hinweisen.
@Hans, danke für die nochmalige Ausführungen.
Ja die sind alle richtig und auch ich halte es für richtig zur Regelung vor dem Erm..Gesetzt zurückzu kehren; nur wie?
Heute wurde das EEG2021 vom Bundestag gege diverse Eingaben von Verbänden verabschiedet, Das EEG2021 , wie ich höre, weitere Pferdefüße für die etlichen Träger der Energiewende bereit halten wird.
Wann sollten wir uns gegen eine solche Entwicklung wehren? Nur den Michel spielen und die Festsetzetzungen der jeweils Regierenden wird uns die Zeit vor 2010 nicht zurückbringen.
Thomas sagt .
Wann sollten wir uns gegen eine solche Entwicklung wehren? Nur den Michel spielen und die Festsetzetzungen der jeweils Regierenden wird uns die Zeit vor 2010 nicht zurückbringen.
@ Thomas.
Alle Förderungen, waren in der Vergangenheit ständig ein juristisches Thema bezüglich dem
EU Recht. Über die Diskriminierung der EE – was auch EU rechtlich verankert ist – habe ich bisher noch wenig von Juristen gehört.
Ich möchte den Richter sehen, der in der Tatsache , dass die EE aus dem Energiewendeprozeß raus genommen werden, sich an der Börse selbst entwerten, und separat verramscht werden müssen, „Keine“ Diskriminierung erkennt. Zumal, wenn infolge dieses Verramschen, für die Verbraucher eine Abgabe ( EEG Umlage ) entsteht die umso höher wird, desto niedriger die Ramschpreise werden.
Wie gesagt, parlamentarisch wird das schwierig, egal wer da gerade das Sagen hat.
Thomas sagt:
@Hans, danke für die nochmalige Ausführungen.
Ja die sind alle richtig und auch ich halte es für richtig zur Regelung vor dem Erm..Gesetzt zurückzu kehren; nur wie?
@ Thomas.
Wir müssen lediglich zu ..Einer“.. Regel zurückkehren. Die EE müssen wieder an dem Energiewendeprozeß beteiligt werden, und dürfen nicht , wie seit 2010 der Fall, an der Börse, als Ramschware, abgestellt werden. Alles andere erledigt sich dann von selbst. Die EE müssen wieder positiven Einfluss nehmen können, und nicht kontraproduktiv auf die Wende wirken, wie man meinen Aufzählungen entnehmen kann. Das ist allerdings, angesichts der lobbyistischen Struktur, von der die Entscheidungsträger unterwandert sind, sehr schwer. Dazu kommt der Einfluss des Union Wirtschaftsflügels, mit den bekannten, und einflussreichen EE Bremsern, Pfeiffer und Bareiß. Der ehemalige energiepolitische Sprecher der SPD Ulrich Kelber hat es mit dem so genannten Kelber Papier ja schon einmal versucht. Lange hat es nicht gedauert, da war der lukrativ ruhig gestellt, in dem er als Staatssekretär ins Justizministerium versetzt wurde.
Das Kelber Papier verschwand im Papierkorb, und auch aus dem Internet, wo man das noch einige Zeit aufrufen konnte.
Herr Diehl sagt: „Wir müssen lediglich zu ..Einer“.. Regel zurückkehren. Die EE müssen wieder an dem Energiewendeprozeß beteiligt werden, und dürfen nicht , wie seit 2010 der Fall, an der Börse, als Ramschware, abgestellt werden. Alles andere erledigt sich dann von selbst.“
Wer ist nicht beteiligt? Ich dachte es gilt: Alle Kraft auf/für die EE-Erzeugung! Mit Ausstiegsdatum für den poppeligen Rest, da nicht alles übermorgen fertig sein kann.
Und sogar eine Intensiv-Grüne in der BDEW Geschäftsführung.
Und zum tausendsten Male: Verramscht werden keine EE-kWh! Die EE-Erzeuger bekommen garantierte Preise, leider noch viel viel und zu hohe! Verramscht wird aber auch der Dreckstrom in diesen Zeiten.
Und dass 80-90% des aktuell benötigten Stromes schon vor einem bis drei Jahren vertraglich mit einem festen Preis verkauft/gekauft wurde ist bekannt?
An diesen Börsenramschtagen werden nur die bisher unkalkulierbaren Nebengeschäfte abgewickelt.
Peter Rentfort sagt:
Und zum tausendsten Male: Verramscht werden keine EE-kWh! Die EE-Erzeuger bekommen garantierte Preise, leider noch viel viel und zu hohe! Verramscht wird aber auch der Dreckstrom in diesen Zeiten.
@ Peter Rentfort.
Ihre Aussage ist einmal mehr ein Zeichen dafür, dass Sie die Zusammenhänge zum….
„Tausendsten Male“… nicht verstanden haben, oder wissentlich – wie alle Vertreter der andern Seite – vernebeln wollen.
Natürlich bekommen die Erzeuger garantierte Vergütungen. Ihr Strom wird aber seit 2010 nicht mehr zwingend den Versorgern zugeteilt, sondern wird aus dem Energiewendeprozess raus genommen, und muss an der Börse separat verkauft werden. Dort fällt er als Überschuss an, und löst all das Energiewende Nachteilige aus, das ich in meinem Beitrag vom 17. 12. aufgezählt habe.
Sie haben Recht, physikalisch ist es Dreckstrom, der da an der Börse verramscht wird. Deshalb hat man ja auch mit der Ermächtigungsverordnung 2010 dahingehend geändert, dass der EE Strom Handel an der Börse nur noch … „Kaufmännisch“ … stattfindet.
Siehe hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Erneuerbare-Energien-Gesetz/Jahresabrechnungen/EEG-Jahresabrechnung_2016.pdf
Kommentieren Sie weiter so, und wir Beide bringen gemeinsam den weniger Informierten Lesern hier, diese energiepolitische Volksverdummung, Daten und Fakten fundiert, Schritt für Schritt näher.