Das niederländische Finanzministerium hat am Mittwoch enthüllt, dass die Europäische Kommission die Niederlande aufgefordert hat, 659 Millionen Euro für die Umgehung von Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle zu zahlen, die 2013 für Importe von kristallinen Solarmodulen aus China, Malaysia und Taiwan in der EU eingeführt wurden. Nach Angaben der Brüsseler Behörden hat es das Land versäumt, zwischen Mai 2015 und März 2017 Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle in Höhe von 824 Millionen Euro auf diese Importe zu erheben, da es die von der Europäischen Kommission auferlegten Regeln falsch ausgelegt habe. „Der Auslegungsfehler würde die Einfuhren der aus Drittländern wie Vietnam, Indien und Mexiko versandten Waren mit Ursprung in Malaysia oder Taiwan betreffen“, erklärte der niederländische Finanzminister Wopke Bastiaan Hoekstra in einem Schreiben zu den Vorwürfen der EU-Kommission.
Sollte die niederländische Regierung den geforderten Betrag nicht zahlen, kann die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof einleiten. Sollte dieser zugunsten der Zahlung entscheiden, werden die Niederlande außerdem aufgefordert, Verzugszinsen in Höhe von 226 Millionen Euro am 1. Juli 2021 und von 275 Millionen Euro am 1. Juli 2022 zu zahlen. „Die Niederlande zahlen vorerst nicht und prüfen mögliche Lösungen“, so Hoekstra in seiner Erklärung. Er fügte hinzu, dass informelle Gespräche mit EU-Beamten bereits begonnen hätten. „Um sorgfältig zu prüfen, ob es wünschenswert und nützlich ist, ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren abzuwarten, wurde die Generalstaatsanwaltschaft um Rat gebeten.“
Der Minister erklärte weiter, dass, wenn die Module zusammengebaut und aus Mexiko, Indien oder Vietnam geliefert werden, die Produkte nicht mehr als mit dem Ursprungsort Malaysia oder Taiwan betrachtet werden können. Einige Monate nach der Einführung der Zölle besiegelten China und die EU ein Abkommen, das einen Mindesteinfuhrpreis und ein Kontingent für chinesische Modulimporte festlegte. Chinesische Modulhersteller, die dieses Undertaking akzeptierten, waren von den EU-Zöllen nicht betroffen. Eine Reihe chinesischer Photovoltaik-Hersteller wurde im Laufe der Zeit jedoch wegen Verstößen gegen die geltenden Mindestpreise aus der Vereinbarung ausgeschlossen. Einige Hersteller zogen sich auch freiwillig daraus zurück- Die EU-Kommission schaffte die Zölle 2018 wieder ab.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.