Einer der größten Kritikpunkt am Entwurf für die EEG-Novelle ist die Regelung, dass Anlagenbetreiber in der verpflichtenden Direktvermarktung künftig bereits ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen keine Vergütung mehr erhalten sollen. Bislang gilt dies erst im Fall von sechs aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen an der Strombörse. Erst vor wenigen Tagen forderte der Bundesverband Erneuerbare Energien dazu eine Ausgleichsregelung für die Vergütungsausfälle für die betroffenen Anlagenbetreiber. Diese hat das Bundeswirtschaftsministerium nun in einer Formulierungshilfe zur EEG-Novelle 2021 geliefert.
Die Regelung sieht vor, dass sich der Vergütungszeitraum bei negativen Preisen verlängert. „Für Anlagen, deren anzulegender Wert durch Ausschreibungen ermittelt wird, verlängert sich der Vergütungszeitraum um die Anzahl der Stunden, in denen der Spotmarktpreiswährend des Inbetriebnahmejahres und der darauffolgenden 19 Kalenderjahre negativ war. Die Summe der Stunden wird addiert und auf den nächsten vollen Kalendertag aufgerundet“, heißt es in der Formulierungshilfe, die pv magazine vorliegt. Das Bundeswirtschaftsministeriums begründet die Anpassung wie folgt: „Damit werden Härten ausgeglichen, die aufgrund der Verschärfung des Wegfalls der Vergütung bei negativen Preisen eintreten können. Damit soll den Anlagenbetreibern eine bessere Planungssicherheit ermöglicht werden.“ Mit der Verlängerung des Förderzeitraums solle den Anlagenbetreibern ermöglicht werden, „die Verluste in Zeiten negativer Preise zumindest teilweise auszugleichen“.
Verordnungsermächtigung für grünen Wasserstoff
Die vorgeschlagene Verordnungsermächtigung für grünen Wasserstoff ergibt sich aus dem Umstand, da die „Herstellung von grünem Wasserstoff, der unabhängig von der Herkunft des verwendeten Stroms eine Umlagebefreiung vorsieht und damit auch für die Eigenversorgung gilt“. Dazu wird eine neue Besondere Ausgleichsregelung für die Herstellung von Wasserstoff geschaffen. Diese solle Die Entwicklung der Technologien zur Herstellung von Wasserstoff in Deutschland fördern und eine Abwanderung der Wasserstoffproduktion ins Ausland verhindern. „Da die Stromkosten für die Gesamtkosten der Wasserstoffherstellung von zentraler Bedeutung sind, wird mit der vorgesehenen Regelung eine entscheidende Grundlage für den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien geschaffen“, heißt es dazu in der Formulierungshilfe. Die komplette EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff ist demnach zunächst bis 1. Januar 2030 befristet. Dann geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, dass der Markthochlauf abgeschlossen ist.
Zugleich formuliert es auch „Anforderungen an grünen Wasserstoff“, die mit einer Verordnungsermächtigung festgelegt werden wollen. Diese könne die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. „Hierbei können inhaltliche, räumliche oder zeitliche Anforderungen gestellt werden, um sicherzustellen, dass nur Wasserstoff als grüner Wasserstoff gilt, der tatsächlich mit Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde und der mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung vereinbar ist; hierbei ist auch vorzusehen, dass für die Herstellung des Wasserstoffs nur Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht werden darf, der keine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz in Anspruch genommen hat“, heißt es weiter. Letzteres bedeutet, dass in dem Fall keine Post-EEG-Anlagen oder aktuell über das EEG geförderte Anlagen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzt werden dürfen, sondern lediglich Anlagen, die über einen Stromabnahmevertrag (PPA) finanziert werden.
BEE-Präsidentin Simone Peter erklärte: „Wir begrüßen, dass die angekündigten Vorschläge des BMWi zur EEG-Umlagebefreiung und zu Paragraph 51 nun Form annehmen.“ Allerdings seien die Vorschläge nicht zielführend. Der vorliegende Formulierungsvorschlag zur EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff entfalte die richtige Lenkungswirkung und schaffe einen Anreiz für den Hochlauf der heimischen grünen Wasserstoffwirtschaft. Er müsse jedoch so ausgestaltet sein, dass Elektrolyseure im Sinne der Energiewende als flexible Verbrauchseinrichtungen agieren müssen, um so zu der benötigten Systemstabilität in einer erneuerbar geprägten Energieversorgung beizutragen, so Peter weiter. Der BEE lehne zudem eine anteilige Umlagebefreiung für fossil erzeugten Wasserstoff strikt ab. Er hat ein eigenes „zweistufiges Modell zur konkreten Ausgestaltung der EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff“ entwickelt.
Mit Blick auf die vorgeschlagene Verlängerung des Vergütungszeitraums um die negativen Stunden zeigt sich der BEE skeptisch. „Der vorgeschlagene Ausgleich muss sich auf den Ausgleich der Energiemenge und nicht auf den Ausgleich der zeitlichen Stunden beziehen, um die gesamten Mengen auszugleichen und nicht nur kleine Anteile“, so Peter. Zudem löse der Vorschlag nicht das entstehende Liquiditätproblem, das während der 20-jährigen Förderzeit entstehe. „Die erneuerbaren Energien dürfen nicht für die Verwerfungen am Strommarkt haften, die durch inflexibel laufende konventionelle Kraftwerke ausgelöst und verstärkt werden“, sagte die BEE-Präsidentin.
Anmerkung der Redaktion: Das Statement des BEE ist nachträglich im Artikel ergänzt worden.
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„Letzteres bedeutet, dass in dem Fall keine Post-EEG-Anlagen oder aktuell über das EEG geförderte Anlagen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzt werden dürfen, sondern lediglich Anlagen, die über einen Stromabnahmevertrag (PPA) finanziert werden.“
Meinem Verständnis nacht ist Post-EEG = nach EEG. Nach dem EEG benötigt man einen Stromabnahmevertrag (PPA).
Also gilt:
Post-EEG = PPA
Schöne Idee, typisch Altmeier,
„Für Anlagen, deren anzulegender Wert durch Ausschreibungen ermittelt wird, verlängert sich der Vergütungszeitraum um die Anzahl der Stunden, in denen der Spotmarktpreiswährend des Inbetriebnahmejahres und der darauffolgenden 19 Kalenderjahre negativ war. Die Summe der Stunden wird addiert und auf den nächsten vollen Kalendertag aufgerundet“
Sonnenstunden vorwiegend aus dem Sommer mit hohen Erträgen werden in den Winter ohne ertragreiche Sonnenstunden inkl. der Nachtstunden verlegt.
Da fragt man sich welcher Kohle oder Atom Lobyisit sich diese Formulierung ausgedacht hat.
Gegenvorschlag: Die Restlaufzeiten der AKWs sollten auch nur noch nachts wenn die Sonne nicht scheint erlaubt werden. Oder Kohlekraftwerke dürfen nur noch an Feiertagen betrieben werden und wenn eine Vogelschwarm in Richtung Schornstein fliegt muss die Anlage abgeschaltet werden.
Die Vorschläge und vorgeschlagenen Visionen von Stefan S. gehen nach meinem Dafürhalten in die richtige Richtung.
Was für ein GEMURKS auf dem gesamten Sektor!!!!
Sind hier wirklich die richtigen Macher für die Weichenstellung der Energiewende am Werk?
Wo ist dass Modell einer zuküftigen sicheren Stromversorgung und mit welchen Einflussfaktoren?
Speichermanagement heißt für mich das Lösungswort.
Egal ob Windkraft, Bio oder PV; wir werden als Regelgröße ein gewisses Volumen an Speichermasse brauchen.
Erneut will ich hiermit den wissenschaftlichen Einsatz von den Institutionen einfordern, ohne die es wahrscheinlich nicht gehen wird, die Verantwortlichen vom „richtigen Weg“ zu überzeugen.
Aber die Beteiligten brauchen wahrscheinlich für deren Erkenntniss noch ein paar Runden.
Die, die da am Werke sind, sind schon der Meinung, dass sie an der richtigen Stelle sind um die Energiewende zu behindern. Und die Aufgabe ist ja nicht einfach, Regelungen zu finden, die auf den ersten Blick ganz unschuldig daherkommen, bei näherer Betrachtung aber eine effektive Behinderung des Ausbaus darstellen. Beispiele sind die Ausschreibungspflicht für Windanlagen, die so gestaltet wurden, wie sich das mit PV ganz gut eingespielt hatte – in dem sicheren Bewusstsein, dass diese Ausschreibungsbedingungen mit den langen Planungszeiten und hohen Vorlaufkosten für Windräder nicht vereinbar sind. Das Ergebnis, ein totaler Einbruch beim Zubau von Windenergieanlagen an Land, war diesen Leuten sehr erwünscht. Genauso ist es mit Speichern: Wenn die ihren gebührenden Platz bekämen, würde der Bedarf an Kohlestrom sinken, die Betreiber müssten ihre Kraftwerke abschalten, ohne eine Entschädigung zu erhalten. Deshalb wird für die Speicher nichts getan. Und da reicht glücklicherweise Nichtstun, um die Energiewende effektiv auszubremsen, man muss nicht mal Grips für so ein Täuschungsmanöver wie oben beschrieben investieren.
Herr Altmeier ist nun mal Jurist, so komplex wie nur möglich. Leider hat er von Wirtschaft wahrscheinlich wenig bis keine Ahnung. Von sinnvollem Volkswirtschaftlichen handeln sehe zumindest ich keine Spur. In der Beraterblase in der er verkehrt ist das Thema Umweltschutz immer nur ein Gegenpol zur Wirtschaft. Er ist mit Sicherheit der Meinung das Richtige zu tun.
Da hilft wahrscheinlich nur ein Personalwechsel, vorher wird es kein EEG geben das den Ausbau der EE beschleunigt und nicht behindert.
Die Stromlücke hat doch nur den Sinn die Laufzeit der fossilien Kraftwerke zu verlängern.