Das Land Niedersachsen setzt sich nicht nur beim Bund für Besserstellungen von Speichersystemen ein, es handelt auch selbst. So startete nun eine landeseigene Förderung für Photovoltaik-Speicher. Sie richtet sich an Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen. Diese können sich 40 Prozent der Kosten erstatten lassen, wenn sie ein Speichersystem in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installieren. Auch die Nachrüstung bestehender Photovoltaik-Anlagen mit einem Batteriespeicher wird mit 40 Prozent bezuschusst. Bei Großunternehmen werden bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten in den Speicher gefördert. Die Photovoltaik-Anlagen müssen dabei jeweils mindestens vier Kilowatt Leistung haben.
Das Land Niedersachsen gewährt zudem noch einige Boni. So gibt es 500 Euro extra, wenn auch noch ein neuer lastmanagementfähiger Ladepunkt gebaut wird. 800 Euro gibt es dazu, wenn die installierte oder erweiterte Photovoltaik-Leistung mehr als 10 Kilowatt beträgt. Einen Bonus von 20 Euro pro Quadratmeter Modulfläche gibt es im Falle der Überdachung von Parkplätzen oder sonstigen baulichen Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 50.000 Euro, wie auf der zuständigen Website der N-Bank zu lesen ist.
Das Land macht auch eine Vorgabe für das Verhältnis zur nutzbaren Speicherkapazität: Es liegt bei mindestens 1,2 Kilowatt der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde des Batteriespeichers. Die Förderung ist auch mit anderen Programmen in Deutschland und der EU kombinierbar. Mit dem Vorhaben darf bei Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein. Die Auszahlung soll binnen zwölf Monaten erfolgen. Eine Antragsstellung ist bis Ende September 2022 möglich.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte die neue Landesinitiative. „Dieses innovative Angebot hilft, die Energiewende im Norden zu beschleunigen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf ein breites Verbraucherinteresse stoßen wird“, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig bei der Vorstellung in Hannover. Die Förderhöhe sei attraktiv, besonders zukunftsweisend seien die zusätzlich gewährten Anreize zur Installation einer Solartankstelle für das Laden von E-Autos oder Module über PKW Stellplätzen. „Das ist eine Traumkombination für den Klimaschutz: Die Solaranlage auf dem Dach oder Carport, der Batteriespeicher im Keller und die Solartankstelle für das E-Auto vor der Haustür“, so Körnig weiter.
Er nutzte auch die Gelegenheit, um die gravierenden Innovationsbarrieren im EEG-Entwurf für den Ausbau von Photovoltaik und Speicher erneut zu bemängeln. Nach Einschätzung von Marktforschern, wie beispielsweise EUPD Research, muss die derzeit installierte Photovoltaikleistung bis 2030 mindestens verdreifacht, die Speicherkapazität sogar verzehnfacht werden. Andernfalls sei wegen des geplanten Atom- und Kohleausstieg die Versorgungssicherheit gefährdet. Auch die Klimaziele wären nicht erreichbar.
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Leider wird wohl nur bei bestehenden Photovoltaikanlagen gefördert, wenn mindestens eine 4 kWp Erweiterung geschaffen wird. Zumindest ist das auf der Seite der N-Bank zu entnehmen.
Moin Jörn,
das mit dem Verhältnis verstehe ich nicht, obwohl ich nicht dumm bin. Kannst Du mir das vielleicht kurz erklären ?
Danke
LG Michael
Hurra, ein neues Förderprogramm! Die Vorschriften im EEG und weiteren Gesetzen verhindern den zügigen Ausbau, und jetzt ein neues Programm , um die Hemmnisse weider auszugleichen, Hätte man sich sparen können, wenn in Berlin vernünftig gearbeitet worden wäre. Schafft aber Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die Staatsquote wird somit wieder einmal erhöht!
Klingt ganz reizvoll.
Aber: Ratio 1,2 KWp zu 1 KWh ist recht „dünn“, besonders, wenn man sich die über den Lebenszyklus einer Batterie verringerte Kapaziät betrachtet.
Gibt es eine Liste an geförderten Speichern? Gehört die TESLA Powerwall 2 auch dazu (ggf. Problematisch könnte die mangelnde Integrationsfähigkeit sein)?
Und ja… Muss ich um die Förderung zu erhalten meine bestehende PV Anlage um 4KWp erweitern?
Vielleicht wissen wir ab dem 25.11.2020 ja mehr. Ich habe diese Fragen auch direket an die NBank gestellt.
Update: Die Antwort der NBank fällt kurz und knapp aus:
Wir haben aktuell keine Zeit Ihre Rückfrage zu beantworten.
Am 25.11.2020 sollen aber FAQs zur Verfügung stehen und einige Fragen beantworten.
Alle Infos bei der N-Bank deuten auf die 4kWp Erweiterung hin, so auch der Flyer etc. Befürchte eher, man hat die Info hier im Artikel vergessen.
Bei Förderung hätte ich tatsächlich auch überlegt, nochmal zu investieren – der Umwelt zuliebe.
Hallo Herr Baumann,
ja, es ist eindeutig, dass auch bestehende Photovoltaik-Anlagen um mindestens 4 Kilowatt erweitert werden müssen, um die Förderung beantragen zu können.
Findet sich unter dem Punkt „Was wird gefördert“: https://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/Photovoltaik-(PV)-Batteriespeicher-f%C3%BCr-Privathaushalte/index.jsp
Viele Grüße,
Sandra Enkhardt
Es ist leider nicht möglich einen Antrag zu stellen, da das Internet überfordert ist. Es sollte in dieser Richtung etwas geschehen..
Kombinierbar mit der Wallboxförderung der KfW ? Denke schon oder ?
Was ich echt Schade finde ist, dass meine Anlage noch ncht mal steht (evt. in 3 Monaten) und ich schon aus dem Raster falle, weil ich schon den Installateur beauftragt habe (vor 1 Monat).
Der Speicher wird ja nur bezuschusst, wenn man noch 4 Kwp Solarpaneele dazu baut.
Das ist mal wieder richtig hinterlistig von der Regierung in Niedersachsen.
Unrealistische und umständliche Umsetzung für bestehende PV-Anlage, typisch mal wieder für diese schlechte Politik.
Super Nachricht, für mich leider zu spät. Anlage ist grade fertig. Hab noch immer mit der Inbetriebnahme zutun. Aus Kostengründe habe ich alles selbst gemacht. Bauen lassen hätten wir uns nicht leisten können. Daher ist auch erstmal auf dem Speicher verzichtet wurden. Jetzt hab ich das Finanzamt an der Backe, Inbetriebnahme verzögert sich, und zum Dank das ich trotz allen Umständen gebaut habe gibts zum Dank nix. Also Danke für nix Niedersachsen! Hätte ich den Mist vorher gewusst hätte ich nicht gebaut. Schöne Anreize.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian
Moin Christian,
so wie dir geht es doch immer irgendwem… 😉
Mal passt es und mal nicht.
Wir haben unser Haus im November/ Dezember 2017 gekauft.
Hätten wir es ab dem 01.01.2018 gekauft, hätten wir mit zwei Kindern einen Anspruch auf den Kinderbaubonus mit 24.000 Euro aufgeteilt auf 10 Jahre gehabt…
Kopf hoch, Gesundheit & Co. sind wertvoller als alles Geld der Welt!
LG Dirk
Hallo,
habe Angebote über PV-Anlagen mit Speicher verglichen und mich für einen Anbieter entschieden. Seit Mitte Januar ist der Antrag elektronisch bei der NBank eingegangen. Wollte gestern noch einmal nachfragen ob absehbar ist wie lange die Durchlaufzeiten aktuell sind. Über die Bandansage wird man auf die FAQs verwiesen, es werden derzeit keine Angaben zu einzelnen Vorgängen erteilt…
Ich vermute die NBank muss verständlicher Weise die ganzen Corona-Hilfe-Anträge priorisiert bearbeiten.
Grundsätzlich habe ich im Telefonat vor dem Januar auch nach einer Liste über förderfähige Systeme gefragt. Denn die doch recht allgemein formulierten technischen Voraussetzungen sind für einen interessierten und Sachverständigen Kunden nicht bestimmt mit den Systemen abgleichbar. Die entsprechende Dokumentation bekommt man in der Regel nicht, außer vielleicht eine Betriebsanleitung. Von daher wird jeder Antrag im Einzelnen durch die NBank geprüft werden müssen auf einer ungewissen Maßgabe.
Zwei Beispiele:
…geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung…
Die elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems und die verwendeten Protokolle sind zum Zweck der Kompatibilität mit Austauschbatterien des oder der gleiche oder andere Hersteller offenzulegen.
Das Antragsformular für die PV Förderung ist gruselig, ohne die Ausfüllanleitung ist dort nichts intuitiv auszufüllen. Habe mich auch schon mit einer Steuerberatung auseinandergesetzt um die Vorsteuer zurück zu bekommen. Ich habe nun auch persönlich den Eindruck gesonnen die es besteht gar kein Interesse erneuerbare Energien auszubauen. (Gab gestern auch wieder einen Beiträge im TV über den rückläufigen Ausbau und ausbleibende Erneuerung von ausgedienten erneuerbaren Energiequellen in Gemeinden und Landkreisen.) Hoffe es geht bald weiter…
Bin frustriert.
Christian
Ich möchte noch weitere Informationen ergänzen.
Auf meine schriftliche Anfrage bei der NBank nach einer vorzeitigen Vergabe auf eigenes Risiko, vorbehaltlich einer Prüfung der Voraussetzung durch die NBank, habe ich sehr schnelle Info bekommen.
1. Man kann unter Angabe der Antragsnummer eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen.
2. Wird vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides oder der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnamebeginn mit der Investition begonnen, so entfällt der Anspruch auf Förderung! (Hatte ich vorher als „Bitte“ verstanden, ist es in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich NICHT…)
Ich habe formlos den Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der NBank gestellt.
Außerdem habe ich Kontakt zum freundlichen, mir angebotenen Systemhersteller aufgenommen und ein Schreiben erhalten dass die Förderbedingungen der NBank technisch eingehalten werden, sowie die Information, dass es bisher keine Probleme gab.
Was soll jetzt noch schief gehen?
Ich warte nun leider wieder auf die NBank…
Christian
Guten Morgen , hat du schon etwas gehört von der Bank ?
Ich habe meinen Antrag auf Förderung bereits im Dezember 2020 bei der NBank elektronisch eingereicht und Anfang März 2021, aufgrund der bisherigen Nichtbearbeitung des Förderantrags, noch einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt. Bisher keine Reaktion seitens der NBank. Auch mein Systemanbieter teilte mit mit, dass er von noch keinem Fall mit Förderzusage Kenntnis hat. Das wird langsam ärgerlich. Die Anlage hätte eigentlich im März auf dem Dach sein sollen.
Oliver
Hast du schon eine Antwort bekommen ?
Ich habe am 19.03.2021 mein Antrag gestellt und natürlich auch noch nichts gehört . Auf Anfrage hin wann man so ca. mit einer Reaktion Rechen kann , kam nur zurück man könne es mir nicht sagen . Darauf hin habe ich am 29.03.2021 einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt . Nicht mal eine automatische Nachricht das mein Antrag eingegangen ist . Mal im ernst , jetzt ist man schon bereit da mit zu spielen und wie sollen es anders sein , man wird hingehalten .
Hallo,
ich habe meinen Antrag am 17.03.21 mit sämtlichen Datenblättern zu den betroffenen Komponenten bei der NBank eingereicht. Am 09.04.21 habe ich von der NBank eine förderunschädliche Ausnahmegenehmigung vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginn bekommen – ohne dies je direkt beantragt zu haben. Aber natürlich gab es auch den Hinweis, dass es noch keine Zusage der Förderung ist.
Jetzt beschäftige ich mich gerade mit der 70% Regelung bzw. der Rundsteuerung. Kann mir jemand sagen, ob ich durch die Förderung der NBank für den Speicher zu einer der beiden Möglichkeiten gezwungen bin?
Und wie kann ich mir die Rundsteuerung vorstellen, wenn im Netz kein Bedarf an Strom ist, kann die Anlage ferngesteuert abgeschaltet werden. Aber was ist mit der hausinternen Batterie oder dem eigenen Strombedarf? Würde die PV-Anlage diese Versorgung sicherstellen oder ist die dann auch abgeschaltet. Und ist das bei der 70% Regelung anders?
Norman
Die Förderungsvorraussetzungen sind eher ein Hinderungsgrund und ein Herauszögerung der Montage. Beim nachträglichen Einbau eines PV-Speicher macht man mal wieder ein langes Gesicht und bleibt trotz vollmundigen Ankündigungen unserer Politiker, auf dem Trockenen sitzen. Kann das nicht mal ohne Hindernisse gestaltet werden?
P.s. Im Endstadium habe ich 9 kWh pic und 11 kWh Speicher.