Schweiz: Bundesrat plädiert weiter für Einführung von Photovoltaik-Ausschreibungen

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Nicht nur in Deutschland und Österreich wird derzeit um die Novellierung der Erneuerbaren-Förderung gerungen, sondern auch in der Schweiz laufen die Beratungen. Die Unterstützungsinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion sind derzeit bis Ende 2022 und 2030 befristet, daher befassen sich Regierung und Bundesrat bereits seit mehr als einem Jahr mit der Revision des Energiegesetzes (EnG). Am Mittwoch hat sich der Schweizer Bundesrat abermals damit befasst und das zuständige Ministerium für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Revisionen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zu einem Mantelerlass unter dem Namen „Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“ zusammenzuführen und ihm die entsprechende Botschaft bis Mitte 2021 vorzulegen. Dies geht aus einer Mitteilung hervor.

Der Bundesrat hatte bereits im Frühjahr dafür plädiert, die Unterstützung für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verlängern und gleichzeitig marktnäher auszugestalten. Dieser Vorschlag sei in der sogenannten Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden hieß es weiter. „Dies gilt insbesondere für die Unterstützung der Photovoltaik mittels wettbewerblicher Ausschreibungen und die angestrebte Steigerung der inländischen Winterproduktion.“ Die Einführung von Ausschreibungen für große Photovoltaik-Anlagen hatte der Schweizer Bundesrat bereits Ende September 2019 gefordert.

Teilweise unterschiedliche Vorstellungen habe es hinsichtlich der Form der Unterstützung gegeben. Eine Mehrheit sei für den Vorschlag des Bundesrates, die in Form von Investitionsbeiträgen zu gewähren. Die Einführung einer gleitende Marktprämien, die ebenfalls ins Spiel gebracht wurde, lehne der Bundesrat aufgrund der damit verbundenen höheren Kosten ab. Auch die Forderungen nach einem technologieoffeneren Fördersystem, wobei auch fossile Kraftwerke – speziell Gaskraftwerke – zu berücksichtigen wären, stößt ebenfalls nicht auf Zustimmung des Bundesrats. Dies würde unter anderem die Klimaziele konterkarieren, die durch die Förderung erneuerbarer Energieträger erreicht werden sollen.

Mit der Revision des Energiegesetzes wolle der Bundesrat die Rahmenbedingungen für die Strombranche verbessern und Planungssicherheit sowie bessere Investitionsanreize schaffen. Dafür halte er an seinen Kernelementen fest. Dies sei der Ausbau der inländischen Erneuerbaren-Stromproduktion. Einer Deckelung des Netzzuschlages – vergleichbar mit der EEG-Umlage – bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde, die für die Förderung erneuerbarer Energien genutzt werden. Die Einführung von Ausschreibungen für große Photovoltaik-Anlagen, die Verlängerung der finanziellen Unterstützung durch Investitionsbeiträge bis 2035 sowie den Verzicht auf neue Förderinstrumente wie die gleitende Marktprämie, heißt es zusammenfassend vom Schweizer Bundesrat.

Darüber hinaus wird im Zuge der Revision des Stromversorgungsgesetzes eine vollständige Marktöffnung gefordert. Haushalte und kleine Betriebe sollten in den freien Markt und zurück in die Grundversorgung wechseln können. Dies würde den Ausbau der dezentralen Stromerzeugung begünstigen und gleichzeitig eine Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt fördern, so der Bundesrat. Zudem sei die Einführung einer Speicherreserve zur Absicherung gegen außerordentliche Extremsituationen notwendig.

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