Eine Woche nach dem Bundestag hat sich auch der Bundesrat in einer Sitzung mit dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die EEG-Novelle 2021 befasst. Die Länder machten in ihrer Stellungnahme deutlich, dass die geplanten Ausbaupfade für Photovoltaik und Windkraft nicht ausreichten, um das Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Grund sei der zu niedrigen angesetzte Bruttostromverbrauch, monieren die Länder und fordern von der Bundesregierung eine Anpassung. „Die Länderkammer hält dazu eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.“
Zudem betont der Bundesrat, dass die Privathaushalte für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien von „besonderer Bedeutung seien“. Daher müsse es eine Entlastung bei der Einbaupflicht von Smart Metern geben. Die Bundesregierung will nach dem EEG-Entwurf die Bagatellgrenzen für Anlagen von sieben auf ein Kilowatt Leistung senken.
Bereits Ende Oktober war eine Ausschussempfehlung des Bundesrates mit zahllosen Änderungsvorschlägen für die EEG-Novelle 2021 bekannt geworden. Unter anderem spricht sich die Länderkammer für separate Ausschreibungsvolumen für Agro-Photovoltaik-Anlagen sowie schwimmende Solarparks aus. Begründet wird dies mit den noch etwas höheren Kosten als für herkömmliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Auch forderte der Bundesrat, die Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie für Photovoltaik-Eigenverbrauch und gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom komplett umzusetzen. Zudem gibt es auch eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses, in der die Länderkammer fordert, Photovoltaik-Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung, die seit diesem Jahr installiert werden, von der Einkommenssteuer freizustellen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte die Stellungnahme des Bundesrates. „Statt neue Marktbarrieren für den Ausbau der Photovoltaik zu schaffen, sollen bestehende abgebaut und ihr Ausbautempo verdoppelt werden“, so sei der Tenor. Der Bundesrat wolle für die kommenden Jahre einen Photovoltaik-Zubau von durchschnittlich zehn Gigawatt jährlich. Auch sollte weitestgehend auf die Ausschreibungen für große Dachanlagen weitgehend verzichtet werden. „„Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, sich die Beschlüsse der Länderkammer schnell zu eigen zu machen. Andernfalls würde sich der Zubau von Solardächern bereits im kommenden Jahr gegenüber 2020 drastisch reduzieren, droht bereits 2021 zudem die Stilllegung tausender bewährter Solarstromanlagen“, sagt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigte sich ebenfalls erfreut über die Vorschläge der Bundesratsausschüsse für die EEG-Novelle 2021. „Die angepassten Annahmen zum Stromverbrauch und zu den Ausbaupfaden der Erneuerbaren Energien sind Dreh- und Angelpunkt einer sinnvollen Neugestaltung des EEG“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. Auch der BEE erneuerte seine Kritik an dem vorgelegten Entwurf, besonders an der geplanten Neuregelung, dass Erneuerbaren-Anlagen ab der ersten Stunde mit negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung mehr in der verpflichtenden Direktvermarktung erhalten sollen.
Allerdings gibt es auch eine Passage, die auf Gegenliebe trifft. „Beibehalten werden muss der Regelungsgehalt des Paragrafen 1 des EEG. Öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit unterstreichen als Begrifflichkeiten das Bekenntnis zur Energiewende. Diese müssen wie vom Bundesgesetzgeber angestrebt, an die Erzeugungsanlagen geknüpft sein“, so Peter weiter.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Forderungen des Bundesrats in den Gesetzentwürfen der Regierung niederschlagen werden. Die Stellungnahme und eine mögliche Gegenäußerung der Bundesregierung werden dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Noch steht nicht genau fest, wann die 2. und 3. Lesung des EEGs im Bundestag stattfinden wird. Eigentlich war dies noch für Ende November geplant, da die Novelle zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Nach der finalen Verabschiedung des Gesetzes wird sich auch der Bundesrat nochmal mit der Novelle befassen, ist allerdings nicht zustimmungspflichtig.
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Was ist das für eine Eierrei um das Thema!
Der Gesetzgeber will(muss) eine Energiewende weg von dem Verbrauch fossiler Brennstoffe gestalten.
Er weiß offensichtlich aber überhaupt nicht, wie oder mit welchen Mitteln das zustande kommen soll.
Wir werden eine Dekade erleben, in der der Ausbau von PV und auch Windenergie irgendwie weiter transportiert wird, dann (plötzlich) AKWsEnde 2022 abgeschaltet werden, um dann verblüfft feststellen zu müssen, dass das Stromnetz recht weit an bisheriger Stabilität verloren hätte.
Das soll keine Phalanze für die Atomindustrie werden, sondern maßgeblich den Finger in die Wunde legen, denn die parlamentarischen Entscheidungsträger scheinen sich offensichtlich nicht bewußt zu sein, über die Tragweite Ihrer Entscheidungen und vor allen Dingen ohne offensichtlich selbst ausreichenden technischem Sachverstand mitzubringen oder diesen sich an der Wissenschaft sich verbindlich einzuhohlen.
Ein verlässliches Stromnetz braucht entweder eine konstante Erzeugung bei variablen Verbrauch oder
wie beabsichtigt eine volantive Stromerzeugung mit gleichmäßigem kalkulierbaren Verbrauch.
Beide Faktoren ohne ein ausgleichendes Element dazwischen ist schier unmöglich zu beherrschen.
Eine ausreichend bemessende Größe an regelbaren Stromspeichern scheint mir als zwingend geboten. Eine Benennung der erforderliche Größe wie auch deren Vergütung wurde bislang meines Wissens im EEG 2021 ausgespart.
Die zus. verschärften Anforderungen an Messtechnik des EEGs 2021 für die Installation von PV-Dachanlagen des Häuslebauers zeigt leider auf, dass die entscheidenden und vorgebenden Mitarbeiter im Wirtschaftsministerium sich von der Praxis weit entfernt haben oder diese bislang eventuell nieh verinnerlicht hatten.
Wenn diese Installationen mit Daten ab 1 kW peak statt gefunden haben werden, bin ich gespannt auf die Aktionen, die mit dieser Fülle an Daten von seiten seines Erfinders statt finden werden.
Sind die Systeme des Wirtschaftsministeriums heute schon dafür ausgestattet oder gibt es diese überhaupt schon?
Welcher Zweck wird mit dem Wissen über die Daten erwogen? Regelung, Abschaltung oder???
Welcher Mehrwert wird mit der Erhebung dieser vorraussichtlichen Dataflut erwartet?
Meine Empfehlung: Bis 10 kWpeak auf sämtliche Restriktionen wie On-Line-Zähler wie auch Einkommenssteuer zu verzichten.
Damit sollte die verbindliche Kleinunternehmerreglung für PV bis 10 kW verbindlich vorgeschrieben werden, um auch die Finanzbehörden entsprechend zu entlasten.