Bundesnetzagentur erlässt erste Marktregelungen für „Redispatch 2.0“

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Zum 1. Oktober wird das sogenannte „Redispatch 2.0“ eingeführt. Die Bundesnetzagentur hat dafür am Freitag die ersten Marktregelungen für die Umsetzung erlassen, wie die Behörde mitteilte. Damit soll der bilanzielle Ausgleich geregelt werden und die Grundlage für den digitalen Informationsaustausch im Zusammenhang mit Redispatch-Maßnahmen geschaffen werden. Mit dem „Redispatch 2.0“ besteht ab dem 1. Oktober 2021 eine gesetzliche Pflicht, alle kurzfristige Änderung des Kraftwerkseinsatzes auf Anordnung eines Netzbetreibers zur Vermeidung von Netzengpässen. Auszugleichen. Dies wird dann auch das Einspeisemanagement umfassen, das bisher in den Redispatch-Maßnahmen nicht enthalten war und die Abregelung von Erneuerbaren-Anlagen umfasst.

Nach Aussage der Bundesnetzagentur ist das „Redispatch 2.0“ eine Hilfe für betroffene Direktvermarkter und unterstützt die Systemsicherheit, da der bilanzielle Ausgleich koordiniert durchgeführt werden kann. Gleichzeitig sei es jedoch eine „große Herausforderung“, da es die Zahl der betroffenen anlagen um ein Vielfaches erhöhen. Dies gilt besonders, da die Photovoltaik-, Windkraft- und andere Erneuerbaren-Anlagen oftmals dargebotsabhängig produzieren und ihre Einspeisung somit nur schwer plan- und vorhersehbar ist.

Für einen gezielten bilanziellen Ausgleich gibt die Bundesnetzagentur mit ihren heutigen Festlegungen nun zwei „Bilanzierungsmodelle“ vor, je nachdem, ob für die Einspeisung sog. verbindliche Fahrpläne vorliegen oder nicht. Darin seien auch die Grundlage für eine digitale Kommunikation der beteiligten Unternehmen geregelt. Dies umfasse die Übermittlung der notwendigen Daten und Fahrpläne, den eigentlichen Redispatch-Abruf sowie die Durchführung des bilanziellen Ausgleichs. Die Prozessbeschreibungen beruhten im Wesentlichen auf Entwürfen des BDEW, hieß es von der Bundesnetzagentur.

Neben der heutigen Festlegung gebe es noch drei weitere Verfahren, um die Rahmenbedingungen für das „Redispatch 2.0“ zu komplettieren. Die drei weiteren Festlegungsverfahren betreffen die Bestimmung der sogenannten Mindestfaktoren, die den Einspeisevorrang von erneuerbaren und KWK-Strom steuern, die Koordinierung der Netzbetreiber untereinander sowie die Verbesserung der Informationsgrundlage der Netzbetreiber. Es sei nun Aufgabe der Branche, die Regelungen umzusetzen, damit das „Redispatch 2.0“ pünktlich im nächsten Oktober starten könne.

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