Entwurf für neues Klimagesetz in Schleswig-Holstein enthält Solarpflicht für Nichtwohngebäude und Parkplätze

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Der schleswig-holsteinische Minister für Umwelt, Energiewende und Landwirtschaft Jan Philipp Albrecht (Grüne) will den Photovoltaik-Ausbau im Land beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor steigern. Das geht aus dem Entwurf zur Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes hervor, den das Ministerium erarbeitet hat. Am 3. November wird das Gesetz im Landeskabinett beraten. Es soll im Herbst 2021 in Kraft treten.

Einen Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs liegt auf der Photovoltaik. Sie soll die Lücke beim Ausbau der Erneuerbaren schließen, die der im Juni veröffentliche Klimaschutz- und Energiewendebericht des Landes identifiziert hat. Das Ministerium beziffert das Potenzial der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein auf sieben bis neun Gigawatt. Bislang sind dort aber nur Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,1 Gigawatt in Betrieb.

So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass beim Neubau und der Dach-Renovierung von Nichtwohngebäuden die Installation von Photovoltaik-Anlagen zur Pflicht wird. Um zusätzliche Anreize für Photovoltaik auf Wohngebäuden zu setzen, soll das Förderprogramm für Energiespeicher ausgeweitet werden. Darüber hinaus soll bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen zukünftig eine Überdachung mit Photovoltaik-Modulen zum Standard werden. Eine ähnliche Regelung gilt ab 2022 in Baden-Württemberg – jedoch bereits ab 75 Stellplätzen.

Im Rahmen des Landesentwicklungsplanes soll auch der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik vorangebracht werden. Auf Bundesebene wird sich die Landesregierung dem Gesetzesentwurf zufolge dafür einsetzen, dass Photovoltaik-Pilotprojekte in Verbindung mit Lärm- und Sichtschutzwänden von Bundesautobahnen und Bundesstraßen auf den Weg gebracht werden. Zudem sollen Rast- und Parkplätze mit Ladestationen und Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.

Um den Klimaschutz im Wärmesektor zu verbessern, enthält der Gesetzesentwurf eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand. Auch hier steht Baden-Württemberg Pate, wo es bereits seit 2015 eine solche Vorgabe gibt. „Der Altbestand ist bei der Wärme die größte Baustelle. Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen sind schon heute die bessere Alternative zur Ölheizung“, erklärt Minister Jan Philipp Albrecht. Er schlägt vor, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die älter als 2009 sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare zu decken sind. Als weiteren Baustein für den Klimaschutz in Gebäuden sollen größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet werden.

„Mit dem neuen Gesetz wollen wir wichtige Weichen für mehr Klimaschutz stellen und die nächsten Stufen der Energiewende in Schleswig-Holstein zünden“, sagt Albrecht. „Wir brauchen mehr Verbindlichkeit und bessere Rahmenbedingungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Land. Zudem wollen wir deutliche Fortschritte bei der Sektorenkopplung und der Wärmewende im Land machen.“

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