Zwei Tage vor der ersten Lesung der EEG-Novelle im Bundestag bringt die SPD-Fraktion jetzt einen eigenen Vorschlag in die Debatte. Das von SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch vorgelegte, recht grob gehaltene Konzept sieht unter anderem vor, dass künftig alle geeigneten Dächer privater Neubauten und öffentlicher Gebäude für erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Um den Eigenverbrauch und die gemeinschaftliche Selbstversorgung zu fördern, gelte es, die Erzeugung von erneuerbaren Energien von Abgaben zu befreien. Zudem fordert die SPD hier eine Entbürokratisierung.
Weiter heißt es im Konzept, dass die gerechte Finanzierung der Förderung der Erneuerbaren durch eine umfassende Reform des Abgaben- und Umlagesystems sicherzustellen sei. Dazu gehöre auch die Abschaffung der EEG-Umlage. Der Ausbau der erneuerbaren Energien solle über die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sowie über eine Erhöhung der Stromsteuer und den Abbau von klimaschädlichen Subventionen erfolgen. Der EEG-Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht eine Deckelung der Umlage im kommenden Jahr auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde und 2022 auf sechs Cent vor.
Zudem sollen die Bürger nach dem Willen der SPD-Fraktion stärker an der Wertschöpfung durch erneuerbare Energien beteiligt werden, unter anderem durch kommunale Beteiligungsmodelle und Grünstrom-Anleihen.
SPD will stärkeren Erneuerbaren-Ausbau heraushandeln
Miersch formuliert in diesem Konzept unverblümte Kritik am Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). „Der Umstieg auf Erneuerbare Energien wird nur gelingen, wenn wir umfassend handeln. Wir können jetzt mit der Reform des EEG die Weichen stellen und bieten dem Koalitionspartner eine viel weitergehende Beschlussfassung an, als es der unzureichende Gesetzentwurf von Peter Altmaier vorsieht“, heißt es dort. Die SPD wolle sofort mit einer breit aufgestellten Verhandlungsdelegation in die Koalitionsgespräche einsteigen, um ein den großen Herausforderungen gerecht werdendes Gesetz zu erreichen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium am 23. September verabschiedet. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gab dabei zu Protokoll, dass sie die Fassung für unzureichend hält. Ihr sei bewusst, „dass dieser Kabinettsbeschluss trotz aller Verbesserungen noch nicht ausreicht, das künftig nötige Tempo für den Ausbau von Wind- und Sonnenstrom zu organisieren. Deshalb müssen wir noch mehr Fahrt aufnehmen“, schrieb sie damals in einer Stellungnahme. Darin äußerste sie auch die Hoffnung, dass in den parlamentarischen Beratungen weitere Verbesserungen erzielt werden.
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Verpflichtungen kommen immer negativ an. Wenn die das Übel bei der Wurzel anpacken würden, um die Hindernisse zu beseitigen, wäre das ein Selbstläufer.
ja und nein. Was mir Sorge macht, ist dass die meisten privaten Bauherren bei einem Neubauvorhaben finanziell bis zum Anschlag gehen müssen. Vieles was wünschenswert und langfristig sinnvoll ist – und dazu gehört PV natürlich, wird dann eher nicht gemacht. Insofern wäre eine Pflicht schon hilfreich. Andererseits wäre eine Förderung beispielsweise über die KfW vielleicht genauso zielführend, um den Liquiditätsengpaß zu überbrücken.
Natürlich müssen Bauherren oft bis ans Limit gehen, aber es fehlt das Verständnis, dass hier keine Mehrkosten, sondern wirtschaftliche Investitionen gefordert sind, die sich sogar selbst tragen. Es werden deutlich teurere Dinge gefordert in der ENEV, oder auch beim Brand- und Schallschutz, die sich nicht direkt rechnen.
Meinetwegen soll man den Bauherren das Risiko nehmen, ich glaube, es würden sich viele finden, die die PV Anlage finanzieren, um am Profit beteiligt zu werden, ohne jemanden zu schröpfen. Oder es gibt halt zinsfreie KFW-Kredite für sowas.
Dezentrale Stromerzeugung ist in jedem Fall sozialer als zentrale Erzeugung durch Großunternehmen oder Oligopole!
Ich weiß jetzt auch nicht, was sinnvoll sein dürfte?
Hände in den Schoß legen und auf eine besondere Eingebung hoffen?
Es wird zukünftig keine Versorgung von Kraftwerken der EON, Vattenfall, RWEs oder wie auch immer geben.
Die zukünftige Energieversorgung gehört jetzt durch ein Konzept GESTALTET.
Die öffentlichen Bauten sollten da mit gutem Beispiel endlich vorrangehen.
Nicht nur verpflichtend bei Neubauten!
Die öffentliche Hand sollte sich mit einer PV Iniative aktiv die nächsten Jahre am Ausbau mit erhobener Fahne vorranschreiten und nicht nur versteckt und gedrungen beteiligen.
– An jedem Rathaus sollte einen PV-Vorbildcharakter erkennbar sein –
BELGEN WAS GEHT!
Bei den privaten müsste eigentlich der Preis entscheiden; aber wie so oft, bedarf es einer richtungsweisenden Festlegung durch die Politik als Ininiator:
Man baut in 2021 kein Haus mehr ohne PV-Anlage und ohne eine Möglichkeit einer Auto-Ladestation. Mindestens die Leerrohre sollte schon beim Entwurf mit verlegt werden.
Das sollte auch in der Ausbildung angehender Architekten mittlerweile Konsens sein.
Denn ohne diese Maßgaben wird die Zukunft irgendwann ohne uns stattfinden!
Oder hätte Jemand eine Alternative zur Hand?
Wenn es auskömmliche Einspeisevergütungen für die PV-Anlage gibt, dann ist das eine „rentierliche Verschuldung“. Also nicht für Konsum (wie es ein Haus im Wesentlichen darstellt), sondern Zins und Tilgung für den dafür notwendigen Kredit können aus den Verkaufserlösen für den Strom bezahlt werden. Nur sind die Einspeisevergütungen zur Zeit so niedrig, dass das nicht garantiert ist. Wenn man sich auf die aus dem Eigenverbrauch erzielbare Rendite verlässt, muss man hoffen, dass die zusätzliche Datenerfassung und der Reststrombezug aus dem Netz nicht so teuer werden, dass der Preisvorteil wieder aufgefressen wird. Besser kalkulierbar wäre also die Volleinspeisung. Eine Regierung, die eine Installationspflicht verordnet, wird also auch eine angemessene Einspeisevergütung einräumen müssen. Hoffen wir mal auf die Wahl 2021…
@JCW: so ist es. Aber in den allermeisten Fällen wird eine PV-Anlage, geplant im Rahmen eines Neubaus, kein Zuschussgeschäft sein! Es gibt also keine zusätzliche finanzielle Last! Und notfalls halt über staatliche Programme (KFW Kredit) für den Bauherrn absichern. Wer 6.000 EUR für jedes E-Fahrzeug und 900.- EUR für Wallboxen in bar übrig hat, kann sich auch mit eine paar Zinskosten an der Energiewende beteiligen, damit diese vielen E-Fahrzeuge auch grünen Strom bekommen!
Der direkte Klimaeffekt ist in jedem Fall effizienter!
JCW, seit wann ist ein Hauskauf Konsum? Der Ertrag ist die Miete oder die ersparte Miete. Ein Haus und eine PV-Anlage sind Investitionsgüter.