111 Seiten dick ist die Ausschussempfehlung des Bundesrats zum Entwurf für die EEG-Novelle 2021, dessen erste Lesung am Freitag im Bundestag erfolgen wird. Darin finden sich vielseitige Forderungen der Länder, wie das Gesetz im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch geändert werden soll. So werden separate Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen „des dritten und vierten Segments“ gefordert. Dahinter verbergen sich Auktionen für schwimmende Photovoltaik-Anlagen sowie Agro-Photovoltaik-Anlagen. Die Länder haben auch gleich eine konkrete Ausgestaltung mitgeliefert.
Für schwimmende Photovoltaik-Anlagen fordern sie ein jährliches Ausschreibungsvolumen von jeweils 100 Megawatt für 2021 und 2022, 300 Megawatt für 2023 und 2024 sowie 500 Megawatt im Jahr 2025. Bei Agro-Photovoltaik-Anlagen sind die angesetzten Volumen mit jeweils 50 und 150 Megawatt in den ersten vier Jahren niedriger. 2025 sollen dann jedoch auch in diesem Segment 500 Megawatt ausgeschrieben werden. Die maximalen Höchstwerte liegen mit 7.00 und 8,00 Cent pro Kilowattstunde über jenen für Freiflächenanlagen.
„Kostengünstige Freiflächenanlagen haben in den vergangenen Jahren die Kosten für Solarstrom deutlich reduziert. Sie stellen aber einen starken Landschaftseingriff dar und erhöhen die Flächenkonkurrenz zur Lebens- und Futtermittelproduktion. Schwimmende PV-Anlagen auf Binnengewässern sowie über oder integriert in landwirtschaftlich genutzte Flächen bieten die Möglichkeit, die Flächenkonkurrenz zu reduzieren. Dies erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung“, heißt es in der Begründung der Länderkammer für den Vorstoß, die pv magazine vorliegt. Wegen der derzeit noch höheren Kosten sei ein höherer Maximalwert für die Zuschläge gerechtfertigt. „Um das enorme Flächenpotential zu erschließen, werden eigene Ausschreibungssegmente als sinnvoll erachtet, welche unterhalb der Kostenschwelle zu Dachanlagen liegen und den stärkeren Ausbau von EE-Erzeugungskapazitäten kurzfristig und unkompliziert ermöglichen“, heißt es weiter.
Zudem dringen die Länder auf eine bessere Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU. Dies zielt besonders auf den Eigenverbrauch ab. Dafür werden verschiedene Ansatzpunkte gesehen. So müsse die Bagatellgrenze für die Belastung des Eigenverbrauchs mit der anteiligen EEG-Umlage auf 30 Kilowatt Leistung und 30 Megawattstunden jährlich angehoben werden. Im aktuellen EEG-Entwurf sind 20 Kilowatt und 10 Megawattstunden vorgesehen.
Bei den geplanten Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen sollte Eigenverbrauch zulässig sein. Zudem sollte der Eigenverbrauch nicht auf die Ausschreibungsmenge angerechnet werden, wie es in der Beschlussvorlage der Länder heißt. Auch monieren sie, dass für Dachanlagen ein Schwellwert von 500 Kilowatt vorgesehen ist, während er bei Freiflächenanlagen weiterhin bei 750 Kilowatt liegt. „Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachzuvollziehen“, heißt es weiter.
Bei den Änderungen zum Photovoltaik-Mieterstrom sprechen sich die Länder für die Abschaffung der Begrenzung auf 100 Kilowatt aus, um den Zuschlag zu erhalten und wollen so auch größere Anlagen ermöglichen. Weiter lehnen die Länder eine Einbaupflicht von Smart Metern für Photovoltaik-Anlagen ab einem Kilowatt ab. Eine solche Verpflichtung sei „nicht verhältnismäßig“ aufgrund der hohen Kosten für die intelligenten Messsysteme. Sie fordern die Rückkehr zur bislang geltenden Grenze von 7 Kilowatt.
Desweiteren wollen die Länder nach dieser Vorlage eine „Anpassung der Vergütungssätze“ bei der Solarförderung. Sie müssten auf mindestens 11,00 Cent pro Kilowattstunde für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung erhöht werden sowie auf 10,7 Cent pro Kilowattstunde je Kilowattstunden im Segment 10 bis 40 Kilowatt und auf 8 Cent je Kilowattsunde bis 750 Kilowatt Leistung. „Bereits heute lassen sich kleine und sehr kleine Solaranlagen kaum noch wirtschaftlich betreiben, zumal die Kosten für diese Systeme sogar gestiegen sind“, heißt es zur Begründung. Die mit dem EEG 2021 vorgesehenen Vergütungssätze seien nicht ausreichend. Daher müssten die anzulegenden Werte an die tatsächlichen Kosten der jeweiligen Anlagen angepasst werden.
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Freiflächen Solar Konkurenz zur Nahrungsmittelproduktion ?
In Deutschland werden mehr als 2 Millionen Hektar für den Anbau von Energiepflanzen genutzt.
Z.B. Biogasmais zur Verstromung oder Raps zur Biospritherstellung.
1 Hektar Biogasmais bedeutet einen Stromertrag in Höhe von ca. 20000 Kwh pro Jahr plus etwas Abwärmenutzung abzüglich des wiederkehrenden Aufwandes. Düngemittel,Pflanzenschutz,Diesel usw.).Ein Solarpark bringt mindestens 1 Millionen KWh je Hektar und Jahr ohne wiederkehrenden Aufwand und wird nicht wie Biogasstrom mit 15 bis 20 Cent je kwh vergütet.
Wir brauchen so schnell wie möglich einen Solar Zubau in Höhe von 100 GW in Deutschland.Das entspricht 100 000 Hektar.
In den nächsten Jahren stellen etliche Biogasanlagen den Betrieb ein wodurch mehr als 100 000 Hektar Flächen frei werden.
Die Niedrigsten Produkionskosten je Kwh und der Höchste Energieertrag je eingesetzter Flächeneinheit sollten auch im Hinblick auf eine bezahlbare Energiewende berücksichtigt werden.
Ohne Konzepte zur Speicherung des Stroms wird das nichts. Wir verschenken schon heute wieviel MWh? Bzw. bezahlen noch was dafür?
Ja, PV ist toll – aber nur, wenn die Politiker auch dahinterstehen und nicht nur reden und gegenteiliges tun -> Minister Altmaier ist perfekt für die 4G – aber nicht für zukunftsorientierte Energien.
Da stehen wir in dem Spagat!
Ackerfläche zur Ertragsmaximierung der Energieerzeugung auszubauen scheint mit moralisch nicht in Ordnung.
Auf den Flächen sollten wir weiterhin verstärkt Lebensmittel anbauen.
Die Bio-Gas-Sparte sollte sich besser auf den Sektor focussieren, netzdienlich die Dunkelzeiten oder auch sonstige Flauten bedienen zu können; gerne mit einer besonderen Vergütung.
Da werden diese weiterhin ihre Berechtigung haben.
Zukünftig werden Biogasanlagen einen Teil der Regelenergie übernehmen können oder auch müssen; eine PV-Anlage kann dieses nachweislich nicht.
Ein Ausgleich für Dunkelzeiten sind Biogasanlagen nicht und sie können es auch nicht sein .
Die Biogasproduktion ist in der Regel ein Prozess der aus Biologischen Gründen das ganze Jahr durch laufen muß.
Die Produktion lässt sich lediglich über Tage etwas hoch oder runter fahren.
Sinnvoller sind da schon die Biomethananlagen die das Gas in das Erdgasnetz einspeisen.
Davon gibt es in Deutschland aber lediglich 200 Stück.
Es ist doch die Frage wieviel die Regelenergie kostet. Da schneiden die 8000 Alagen mit Biogasverstromung ganz schlecht ab.
Es gibt da noch ein ganz anderes Problem:
Ca. 5% des produzierten Biogases entweichen in die Atmosphäre durch Havarien,Leckagen,Methanschlupf usw. sagt Professorin Rosemarie Wagner vom Institut
Entwerfen und Bautechnik.
Solarenergie ist eine Erfolksgeschichte.
Bei Biogas gab es keine Nennenswerten Effizienzssteigerungen in den letzten 15 Jahren.
Im Grunde wäre es besser gewesen man hätte damals stattdessen gleich auf Wasserstoff gesetzt und die Fördergelder dorthin fließen lassen.
@Dirk
Ich dachte da an Zwischenspeicher.
Wenn wir in der Lage sind, Wasserstoff auf über 500 bar zu bringen um es zu lagern, sollte es für die Biogasbevorratung doch nicht weit weg sein.
Die Anlagen, Generatoren selbst bräuchten natürlich ein anderes Design……
Es ist ja auch nur mal so ein Ansatz.
Nein, die Biogas Anlage selbst sollte beständig durchlaufen; Klar.
Also ganz so negativ sehe ich die Biogasanlagen nicht.
Schließlich müssen biologische Reststoffe (Grasschnitt, Zwischenfrüchte, z.B. GPS) und insbesondere Gülle irgendwie entsorgt werden (Jedenfalls vermisse ich den Gestank beim Ausfahren von Gülle nicht, der früher die Regel war). Da bietet sich eine energetische Verwertung schon an, auch wenn sie etwas teurer ist. Da Biogas die einzige direkt speicherfähige und nachhaltige Energieträger ist, muss man dies aber auch nutzen und auf Flex-Betrieb umstellen. Ganz ab- und anschalten kann man diese Anlagen natürlich nicht, das verbietet die Biologie. Aber man kann mit tages-, bzw. wochenbasierter Gasspeicherung die Erzeugung bedarfsgeführt hoch und runter fahren. Diese zumindest teilweise ‚Regel-Leistung‘ ist aktuell immer noch günstiger, als elektrische Batteriespeicher. Das kann sich mit fallenden Akkupreisen natürlich ändern.
Weg kommen müssen wir aber vom hohen Flächenverbrauch durch den Energie-Maisanbau. Da ist die Freifläche imho tatsächlich besser mit Wind oder PV genutzt. Unter PV Anlagen bekommt das Erdreich dann zusätzlich eine Auszeit von der intensive Bewirtschaftung und kann sich erholen und Insekten und Kleintieren ein Refugium bieten. Ein Effekt, den man nicht unterschätzen sollte.