Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen mehr als deutlich, dass das aktuelle Strommarktdesign mit einer fortschreitenden Energiewende nicht kompatibel ist. Mit der immer weiter steigenden Einspeisung von Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen sinkt der Börsenstrompreis, dazu kam in diesem Jahr noch die niedrigere Nachfrage der Industrie aufgrund des vorübergehenden Lockdowns in weiten Teilen. Zugleich steigen aufgrund des aktuellen Strommarktdesigns jedoch die Ausgaben für die Förderung der erneuerbaren Energien, da die Einspeisevergütungen immer als Differenz zu den aktuellen Börsenpreisen gezahlt werden. Eine Explosion der EEG-Umlage auf knapp 10 Cent pro Kilowattstunde ließ sich für 2021 nur noch durch eine staatlich verordnete Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde verhindern, wofür die Bundesregierung allein für nächstes Jahr 10,8 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln locker macht, um das Defizit auszugleichen und die leichte Absenkung der EEG-Umlage zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund erklärte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), „dass das derzeitige Strommarktdesign nicht für eine überwiegend von erneuerbaren Energien getragene Versorgung geeignet ist“. Daher seien gemeinsam mit den Instituten Energy Brainpool, IZES, Enervis und IKEM „Vorschläge von Maßnahmen für eine kurzfristige Anpassung des Strommarktdesigns“ erarbeitet worden. Das dazugehörige Positionspapier präsentierten der BEE und Energy Brainpool am Montag. Sinn und Zweck sei es, die Flexibilisierung und Finanzierung des Strommarktes zu verbessern sowie Kostenvorteile an die Verbraucher weiterzugeben. Immerhin haben sich die Börsenstrompreise seit 2010 etwa halbiert und lagen im ersten Halbjahr 2020 unter der Marke von drei Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise für die Privathaushalte und den Mittelstand sind in diesem Zeitraum jedoch teilweise kräftig angestiegen.
Der BEE fordert seit langem eine Reformierung des Abgaben- und Umlagesystems im Strommarkt. Ein besonderer Dorn im Auge sind dabei auch die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage. Sie sind in den vergangenen Jahren immer mehr ausgeweitet worden. Mittlerweile machen sie rund 1,5 Cent pro Kilowattstunde an der EEG-Umlage aus. Im Vergleich dazu entfallen auf die Finanzierung neuer Erneuerbaren-Anlagen in der EEG-Umlage 2021 nur 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Wenn ab dem kommenden Jahr dann die ersten Photovoltaik- und Windkraftanlagen nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, wird der Kostenblock in der EEG-Umlage weiter reduziert. Allein 2021 mache sich dies bereits mit einer Entlastung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde bemerkbar.
Aktuell sind 2202 Unternehmen mit 116 Terawattstunden Stromverbrauch privilegiert, deren Begünstigung sich mittlerweile auf 5 Milliarden Euro beläuft, wie es bei der Vorstellung des Papiers heißt. „Die EEG-Umlage ist so zu begrenzen, dass die Strompreise nachhaltig gesenkt werden. Deswegen bekräftigen wir unseren Vorschlag, die Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt zu finanzieren, mit einer Ersparnis von 1,5 Cent je Kilowattstunde, sowie die Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum zu senken, mit einer Ersparnis von 2 Cent je Kilowattstunde“, erklärt BEE-Präsidentin Simone Peter.
Die Querfinanzierung zur Senkung der EEG-Umlage will die Bundesregierung über das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz bewerkstelligen. Aus Sicht des BEE ist eine zeitnahe Genehmigung durch die EU-Kommission jedoch fraglich. Daher sei die Finanzierung der Absenkung der EEG-Umlage über eine nationale CO2-Bepreisung besser geeignet.
Zudem müsse das Dilemma der negativen Strompreise gelöst werden, die vor allem dann auftreten, wenn Photovoltaik- und Windkraft besonders viel einspeisen und die Stromnachfrage eher gering sei. In diesem Jahr geht der BEE von einem Anstieg von bis zu 50 Prozent der Stunden mit negativen Strompreisen gegenüber 2019 aus. Insgesamt seien 300 bis 320 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen zu erwarten. Ist dies an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden der Fall, erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung für ihren eingespeisten Strom. Mit dem EEG-Entwurf ist vorgesehen, dass diese Regelung für Neuanlagen bereits ab der ersten Stunden greifen soll, was für die Betreiber mit erheblichen Einnahmeverlusten einhergehen würde.
Fabian Huneke von Energy Brainpool erklärt bei der Vorstellung, dass es insgesamt sechs Gigawatt an Flexibilitäten benötigt, um den überwiegenden Teil der Stunden mit negativen Strompreisen zu vermeiden. Insgesamt brauche es mehr Anreize für die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage. Der BEE schlägt daher vor, die Industrie anzuregen, die Deckung der eigenen Nachfrage an die Einspeisung aus erneuerbaren Energien auszurichten; mehr Erzeugerflexibilität zu schaffen; die Einspeisung aus inflexiblen fossilen Kraftwerken zu drosseln sowie die vermehrte Nutzung von Speichern. Für den größeren Einsatz von Speichern sollte es, Anreize für Lastverschiebungen geben. Zudem sollten Stromspeicher von den Stromnebenkosten befreit werden und die Stromnebenkosten insgesamt dynamisiert werden, wie Huneke sagt. Damit werde auch die Sektorkopplung vorangetrieben.
„Die Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden. Sie würden eine zeitnahe Entlastung schaffen und gleichzeitig eine geordnete Neujustierung des Strommarktdesigns für die erneuerbar getragene Energieversorgung vornehmen“, erklärte Peter weiter. Der Verband wolle nun an einer nachfolgenden Grundlagenstudie arbeiten, da es eine langfristige Reform des Strommarktes brauche. Darin soll ein mittelfristiger Weg aufgezeigt werden, wie das Strommarktdesign weiterentwickelt werden kann, um für erneuerbare Energien förderlich zu sein.
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Na endlich ,…..Schaut mal was hier geschrieben habe.
https://www.pv-magazine.de/2020/07/13/eeg-konto-mehr-als-eine-milliarde-euro-im-minus/?unapproved=129736&moderation-hash=90135b491105204069beace8b4e9140e#comment-129736
Leider ist bei all den Optionen die der BEE zu Papier gebracht hat, nicht die Wesentlichste und Wirkungsvollste dabei, nämlich die Kosten/Nutzen Lösung.
Ich zitiere aus dem Artikel
Mit der immer weiter steigenden Einspeisung von Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen sinkt der Börsenstrompreis, dazu kam in diesem Jahr noch die niedrigere Nachfrage der Industrie aufgrund des vorübergehenden Lockdowns in weiten Teilen. Zugleich steigen aufgrund des aktuellen Strommarktdesigns jedoch die Ausgaben für die Förderung der erneuerbaren Energien, da die Einspeisevergütungen immer als Differenz zu den aktuellen Börsenpreisen gezahlt werden.. Zitat Ende.
Die Ausgaben steigen „NUR“ wegen des Strommarktdesigens, und nicht für Ausgabe der EE Vergütungen, wozu die Umlage sein soll.. Mit anderen Worten, aktuell schießt der Staat 10,8 Milliarden zu, die für die Energiewende nicht benötigt werden. Die Frage muss erlaubt sein wer bekommt die.
Die Börsenpreise sinken ja nicht nur für den EE Strom, sondern auch für den konventionellen Teil im Strommix.
Die Preise für die etwa 65% konventionellem Strom haben sich seit 2010 halbiert. Nach dem Kosten/Nutzen Prinzip wären der größte Teil der Mehrkosten für die 35% kompensiert..
Genauer beschrieben in dem obigen Link.
Die andere Seite ist da direkter am Werk, wenn es um ihre Interessen geht.
Die begnügen sich nicht mit Erklärungen, und Vorschlägen.
Siehe hier:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article218563728/Windkraft-An-diesem-Gutachten-koennten-die-Plaene-der-Regierung-scheitern.html
Zitat….Eine Bürgerinitiative und ein Naturschutzverein hatten die Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz beauftragt, den neuen Gesetzentwurf zu prüfen. Das Gutachten scheint geeignet, das Gesetz in der geplanten Form zu stoppen. Zitat Ende.
Ich möchte die Anwaltskanzlei sehen, die in der EEG Umlage , in der gegenwärtigen Form, keine diskriminierende Abgabe erkennt.
Zumal dieser diskriminierende Aspekt, mit 10,8 Milliarden noch zu keiner Zeit deutlicher zutage getreten ist, als jetzt bei Corona.
Eine diskriminierende Abgabe, die laut EU Richtlinien nicht erlaubt ist .
Ich habe mal nach den beiden Dachorganisationen der Ökostrombranche BEE und BSW Solar gegoogelt.
Ich lese immer nur, dass sie kritisieren und darauf hinweisen was dringend notwendig ist, um die Energiewende nicht zu blockieren ..
So wie jetzt wieder der BEE
BEE: Kurzfristige Anpassung des Strommarktdesigns dringend notwendig
Oder der BSW Solar schon früher.
Siehe hier.
https://www.energate-messenger.de/news/175389/koernig-eeg-umlage-auf-oekostrom-bleibt-ein-schandfleck-
Zitat Körnig: „EEG-Umlage auf Ökostrom bleibt ein Schandfleck“
Leider ist es bisher immer nur bei der Empörung geblieben. Das merken unterdessen auch diejenigen, die die Gesetze machen.
Ich frage mich, warum lässt denn nicht mal jemand den „Schandfleck“ EEG Umlage gerichtlich prüfen. Alleine zum Kritisieren reicht vollkommen ein Forum wie dieses hier. Dazu brauchen wir keine Dachorganisation für die Branche.
Wenn nicht jetzt, wann dann. Deutlicher als mit den 10,8 Milliarden für die öffentliche „Vernebelung“ dieses Schandflecks, ist der diskriminierende Aspekt der Umlage noch zu keiner Zeit so zutage getreten. Mich würde mal die Antwort interessieren wenn ein Richter fragt, welche Energiewende Förderung wird mit den 10,8 Milliarden bezahlt.
Hans Diehl – mal die Aufregung runter fahren! Danke.
Ja, die aktuelle EEG ist und bleibt bleibt ein Schandfleck!
Der Zuschuss der BRD über mehr als 10 Mio zur Finanzierung des EEGs in 2021 ist ein Offenbahrungseid zu dem bestehenden Verhältnissen durch das bisherige praktizierte Verrechnungssystems!
Einfach nur mal 10 Mio dazzugebe ist auch keine Lösung.
Wir werden das nur ändern können, indem wir das bisherige Vergütungs- und Verrechnungskonzept durch EEG und Strombörse deutlich in Frage stellen.
Wir haben auf der Erzeugerseite eine Kapazität von angeblich unregelbaren konventionellen Erzeugern der „alten“ Energieerzeugung.
Jeder unserer Nachbarlandern mit der ähnlichen Technologie ist offensichtlich in der Lage in Windesteile den in „D“ sofort in sein System aufzunehmen; und auch noch dafür Geld zu erwirtschaften!
Komisch!?!
Auf der anderen Seite stehen Wind und PV-Strom für unbeherrschbaren „Zappelstrom-Erzeugern“ mit mittlerweile vorhersehbaren Erzeugungsqualitäten.
Für den Gleichklag ist meines Wissnes die Netzargentur zuständig????
Bei jeder PV- oder Windanlage wird in den Basis-Unterlagen die Frage gestellt, nach der Fernwirkbarkeit=Abriegelbarkeit.##
Festzustellen ist, dass die bisherigen Garanten der Energieversorgung, AAK´s und KKWerke von dieser Frage ausgenommen werden. Die dürfen, ungeachtes des aktuellen Bedarfs offensichtlich ungehindert weiterproduzieren!!!!!
Ein offensichtlicher erheblicher Geburtsfehler des EEGs, den es schleunigst zu korregieren gilt.
Die Frage ist doch, wie soll das Ganze nach Stillegung von AKWs und KKW-erken später, nach 2050 aussehen und funktionieren?
Wo sind in dem Konstrukt der Betrieb und deren Verrechnung von Speicherkapazitäten zu finden; ohne diese werden wir nicht sauber überleben können!
Wie soll das Ganze nach dem endgültigem Austieg der KKW später funktionell aufgebaut sein?
Wann wird das Wirtschaftsministerium den weiteren Bedaf an E-Energie, verursachend durch steigende E-Mobilität in ihren Bedarfsanalysen entsprechend Rechnung tragen?
Mir fehlt bislang das Konzept, – Forderung – unbedingt begleitet durch die Wissenschaft!
Jetzt und ab heute!
Gibt es hierfür nur unzureichende Mittel des Bundes oder gar kein Interrese?
Das Wirtschaftsministerium ist hiermit gefordert.
Ohne ein verlässliches Konzept werden wir nicht weiterkommmen!
Thomas sagt:
Bei jeder PV- oder Windanlage wird in den Basis-Unterlagen die Frage gestellt, nach der Fernwirkbarkeit=Abriegelbarkeit.##
Festzustellen ist, dass die bisherigen Garanten der Energieversorgung, AAK´s und KKWerke von dieser Frage ausgenommen werden. Die dürfen, ungeachtes des aktuellen Bedarfs offensichtlich ungehindert weiterproduzieren!!!!!
Ein offensichtlicher erheblicher Geburtsfehler des EEGs, den es schleunigst zu korregieren gilt.
@ Thomas.
Nein… kein „Geburtsfehler“, sondern ein Nachjustieren von Lobbyisten zugunsten der konventionellen Kraftwerke, mit der Ermächtigungsverordnung von 2010.
Sie kennen doch unterdessen meine gebetsmühlenartigen Wiederholungen, um das auch für neu hinzukommende Leser, deutlich zu machen.
Hier ist dazu alles gesagt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung.
Und hier zusammengefasst.
Zitat IWR.,…Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
Bis 2010 waren die EE den Versorgern zwingend zugeteilt, da mussten die Konventionellen anpassen. Wenn sie das nicht taten, ging das auf ihre Kosten.
Ab 2010 ging das auf Kosten der EE in Form der der steigenden Umlage.
Die Konventionellen blieben am Netz, und machten lukrative Export Geschäfte.
Siehe hier
https://www.solarify.eu/2017/08/25/207-zu-viel-schmutziger-strom/
Und hier: https://www.iwr.de/news/stromexport-deutschland-erzielt-rekordeinnahmen-news26696
Münster – Die deutsche Stromwirtschaft hat im Jahr 2013 mit dem Export von Strom so viel verdient wie noch nie.
@ Thomas:
Keine „Millionen“ sondern 10,8 „Milliarden“ Steuergelder werden da verbraten um diese Volksverdummung zu vernebeln.
Schuld ist natürlich wie immer die Energiewende..
Siehe hier: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/eeg-umlage-teure-rechnung-fuer-strom-aus-sonne-und-wind-17003133.html
@ Hans, Ich stimme Ihren Ausführungen ja gerne zu.
Aber sie haben leider durch Ihre Ausführungen zur Geschichte der Entwicklung des EEGs leider das Talent, die Intention Ihres Vorredners quarkig und relativ klein erscheinen zu lassen.
Meine Ausführungen, einen bisherigen Geburtsfehler des EEGs beseitigen zu wollen, bezog sich auf die jetzige Situation des EEGs, welches offensichtlich für 2021 von Steuergeldern in erheblichem Umfang gestützt werden wird.
Meine Ausführungen sollten eine Steilvorlage für eine notwendige Novellierung der nächsten Jahre sein.
Ihre Retroperspektive zum EEG ist da leider zur vorwärts gerichteten Diskussion in meinen Augen nicht sehr hilfreich.
Eventuell können wir ja zukünftig gemeinsam auf die Politik einwirken; die Nachlesung des EEG Entwurfes laufen ja gerade!
Thomas sagt:
Meine Ausführungen sollten eine Steilvorlage für eine notwendige Novellierung der nächsten Jahre sein. Ihre Retroperspektive zum EEG ist da leider zur vorwärts gerichteten Diskussion in meinen Augen nicht sehr hilfreich.
@ Thomas.
Eine notwendige Novellierung wird nicht vorwärts gerichtet sein, so lange die alten Bremsklötze von 2010, wie z.B das separate vermarkten der EE an der Börse bestehen bleiben.
@ Hans, Ich stimme Ihren Ausführungen ja gerne zu.
Aber sie haben leider durch Ihre Ausführungen zur Geschichte der Entwicklung des EEGs leider das Talent, die Intention Ihres Vorredners quarkig und relativ klein erscheinen zu lassen.
Meine Ausführungen, einen bisherigen Geburtsfehler des EEGs beseitigen zu wollen, bezog sich auf die jetzige Situation des EEGs, welches offensichtlich für 2021 von Steuergeldern in erheblichem Umfang gestützt werden wird.
@ Thomas.
Da haben Sie meine Ausführungen leider falsch interpretiert.
Ich wollte keineswegs den Vorredner klein erscheinen lassen, sondern einen wesentlichen Punkt in der Geschichte des EEG ins rechte Licht rücken, nämlich die Tatsache, dass es kein „Geburtsfehler“ ist, sondern erst im Nachhinein umfunktioniert wurde. Ich wollte die Urväter des EEG in Schutz nehmen. Sie kennen doch die Kugel Eis von Trittin, die immer wieder spöttisch ins Spiel gebracht wird. An dieser Kugel Eis hätte sich von Geburt an nicht allzu viel geändert.
Eine Kugel Eis hat halt den Nachteil, daß es mit der Zeit zu schmelzen anfängt….
Lassen Sie uns einfach versöhnlich weitermachen.
Hallo Thomas, waren wir schon mal .. „unversöhnt“.??
Unterschiedliche Meinungen gehören zur Diskussionskultur, und können zu neuen Erkenntnissen führen.
Übrigens die Kugel Eis wäre nach dem alten Kosten/Nutzen System geschmolzen, und nicht zum Nachteil der Verbraucher und der gesamten Energiewende.