Elf Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung bis zum Jahr 2030 – dieses Ziel formulierte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) beim Solarbranchentag. Damit strebe das Bundesland eine Verdoppelung des bislang installierten Photovoltaik-Volumens an. Zurzeit sei die Photovoltaik mit einem Anteil von knapp zehn Prozent an der Bruttostromerzeugung die stärkste erneuerbare Energiequelle in Baden-Württemberg und vermeide rund 3,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen im Jahr. Das Potenzial sei damit aber noch lange nicht ausgeschöpft. „Sowieso vorhandene Dachflächen, die für die Solarnutzung geeignet sind, bieten sicher das größte Potenzial“, so Untersteller. „Aber auch Freiflächen-PV-Anlagen, schwimmende PV-Anlagen und Agro-PV können einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik und damit zum Klimaschutz leisten.“
Wie der Landesminister weiter erläuterte, sei es in den vergangenen drei Jahren mit der Photovoltaik nach längerer Durststrecke wieder bergauf gegangen. Jetzt gelte es, diesen Trend zu stärken und zu verstetigen. „Die Photovoltaik muss wieder zum starken Motor für Energiewende und Klimaschutz werden“, so Untersteller. Daher müssten auf Bundesebene fünf zentrale Punkte bei der Reform des EEG berücksichtigt werden: Die Ausbauziele für Photovoltaik müssten hoch gesetzt werden, und es dürfe keine Ausschreibungspflicht für Dachanlagen bis 750 Kilowatt geben. Post-EEG-Anlagen müssten unbürokratisch in der Stromerzeugung und am Netz gehalten werden, und der Eigenverbrauch von Solarstrom dürfe nicht eingeschränkt werden. Als fünften Punkt wiederholte Untersteller die Forderung nach einem eigenen Förder- und Ausschreibungssegment für Agro-Photovoltaik im neuen EEG. Dieses Segment komme im Entwurf bislang nicht vor.
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Um die Ausbauziele zu erreichen und PV-Anlagen attraktiver zu gestalten könnte man die Umsatzsteuer für EEG Anlagen so weit verringern, dass ein Vorsteuerabzug gegenüber der Versteuerung des Eigenverbrauchs keine Vorteile bringt.
Damit wären dann mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Minimaler Aufwand und Hürden für private PV Anlagen Betreiber, da damit in der Regel die Kleinunternehmerregelung angewendet wird. Günstige Angebotspreise durch geringe Mehrwertsteuer. Weniger Verwaltungsaufwand für Finanzamt bei zunehmender Anzahl von PV Anlagen. Nullsummenspiel für Staat, da Mehrwertsteuer-Einnahmen und Vorsteuerabzug sich ausgleichen.
Ja., nach einigen Jahren der eigenen PV-Strom Produktion und deren erforderlichem Aufwand, stimme ich dem Ansatz von Alter Falter zu, dass die bisherige steuerliche Regelung insbesondere von den Finanzbehörden überdacht werden sollte.
Eine Abweichung von Kleinunternehmerregelung nur noch in begründeten Ausnahmefällen!
Wirtschaftlich wird das so schlimm nicht sein; jedoch wird es die Hemmschwelle für den Bürger, mit der Entscheidung eine eigene Stromproduktion zu ermöglichen, erheblich vereinfachen.
Grenzwert ab 20 kW peak steuerliche Relevanz????????????
5,5 GWp Zubau in den verbleibenden gut 9 Jahren – das ist leider nichts anderes als Beibehaltung des Status Quo. Im Jahr 2020 hat Baden-Württemberg in den ersten 9 Monaten 453 MWp neu installiert, das sind auf das Jahr 2020 hochgerechnet 600 MWp. Nimmt man das mal 9,25, dann liegt man für den Zeitraum bis 2030 bei 5,55 GWp. Das von Herrn Untersteller verkündigte Ausbauziel bis dahin ist leider völlig unzureichend.