Das Bundeswirtschaftsministerium hat für seinen Entwurf für die EEG-Novelle 2021 bislang überwiegend Kritik geerntet. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat nun die Kanzlei Valentin, Bredow, Herz mit einem Gutachten beauftragt, inwiefern die Vorlage mit Europarecht vereinbar ist, denn immerhin muss die Bundesregierung bis Mitte 2021 die EU-Erneuerbaren-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Das Ergebnis: Der EEG-Entwurf weist zahlreiche Verstöße auf, gerade wenn es um Photovoltaik-Eigenverbrauch und Prosumer geht und ist daher in mehrfacher Hinsicht europarechtswidrig.
Die Pläne der Bundesregierung, künftig selbst genutzten Solarstrom weiterhin mit der EEG-Umlage zu belegen und diese Regelung nach 20 Jahren Betriebsdauer sogar noch zu verschärfen, verstoßen nach Auffassung der Juristen gegen die EU-Erneuerbaren-Richtlinie. „„Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist der anteilige Selbstverbrauch von Solarstrom durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen und nicht zu verhindern. Das im EEG-Entwurf vorgesehene Eigenversorgungsverbot steht dazu in krassem Widerspruch und Abgaben oder Umlagen auf den Selbstverbrauch sind auch nur noch in engen Ausnahmen zulässig“, erklärt Rechtsanwalt Florian Valentin. Die Abschaffung dieser Belastung würde hingegen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in Privathaushalten und Kleingewerbe deutlich entlasten.
Mit vom Kabinett verabschiedeten Entwurf ist vorgesehen, dass bei Photovoltaik-Eigenverbrauch von mehr als 10 Megawattstunden oder Photovoltaik-Anlagen größer 20 Kilowatt weiterhin die anteilige EEG-Umlage gezahlt werden muss. Bei den Post-EEG-Anlagen soll dies unabhängig von der Größe und dem Verbrauch erfolgen. „Die ‚Sonnensteuer´ muss endlich fallen. Sie zählt neben vollkommen überzogenen Messanforderungen zu den größten Hürden für den Weiterbetrieb von einigen hunderttausend Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren aus der Solarförderung fallen. Sie behindert die Nachrüstung alter Solarstromanlagen mit Batteriespeichern, E-Tankstellen und Wärmepumpen sowie die Errichtung neuer Solarstromanlagen,“ sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Einen klaren europarechtlichen Verstoß sieht das Gutachten auch im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von Ausschreibungen für Dachanlagen. Denn damit wird der Eigenverbrauch aus diesen Anlagen untersagt. Nach dem Europarecht II müsse jedoch solaren Eigenversorgern vielmehr ein diskriminierungsfreier Zugang zu bestehenden Förderregelungen gewährt werden. Gerade mittelständische Unternehmen könnten ansonsten mit ihren Photovoltaik-Plänen ausgebremst werden, fürchtet der Verband.
Der BSW-Solar geht davon aus, dass die Umsetzung des derzeitigen EEG-Entwurfs zu einem Einbruch der Nachfrage bei Photovoltaik-Dachanlagen führen würde. Zudem würden wahrscheinlich zehntausende Photovoltaik-Anlagen vorzeitig außer Betrieb genommen, da es kein wirtschaftliches Anschlusskonzept für den Weiterbetreib nach der 20-jährigen EEG-Förderung gebe. Ohne einen wirksamen Anreiz zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien erreichbar, heißt es vom Verband weiter. Die Forderungen nach Nachbesserungen würden auch von anderen Verbänden wie dem Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Verband der mittelständischen Wirtschaft.
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Alles richtig, aber was schert es unsere Regierungsvertreter?
Dann wird eben Klage eingereicht, ein langes und teures Verfahren durchgezogen und am Ende muss man dann halt klein bei geben. So what?
In dieser Zeit hat man ja das Ziel erreicht, PV Markt erfolgreich torpediert, so dass man die fossilen länger am Netz lassen muss…..
Vermutlich gucken die Verantwortlichen bei Rücktrittsforderungen dann nur dumm in die Kamera und zucken mit den Schultern, klappt ja beim Scheuer auch hervorragend. Der schämt sich ja nichtmal mehr dafür, zig Millionen an Steuergeldern sinnlos und vorsätzlich verbrannt zu haben ….
Ich sehe dies anderst, wer hat die Prüfung beauftragt:
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat nun die Kanzlei Valentin, Bredow, Herz mit einem Gutachten beauftragt
Ist hier eine unabhängige Beurteilung möglich?
Jeder sagt, es steht in der EU-Richtlinie drinn.
Dann mal bitte Artikel der EU Richtline hier veröffentlichen!
ODER was sird hier verschwiegen?
Ich habe die EU-Richtlinie gelesen, es dürfen Angaben und Steuern erhoben werden. 1. Weil ich als Solarbetreiber ein Unternehmer bin. 2. Es dürfen Angaben zur Netzstabilität und Netzausbau erhoben werden.
RICHTLINIE (EU) 2018/2001 Absatz (69)
Aus diesen Gründen sollten die Mitgliedstaaten auf von Eigenversorgern am selben Ort produzierte und verbrauchte erneuerbare Elektrizität grundsätzlich keine Umlagen und Abgaben erheben. Damit die finanzielle Tragfähigkeit von Förderregelungen für erneuerbare Energie durch diesen Anreiz nicht beeinträchtigt wird, kann seine Anwendung auf kleine Anlagen mit einer Stromerzeugungskapazität bis 30 kW beschränkt werden.
Artikel 21
(2) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität individuell oder über Aggregatoren berechtigt sind,
a) erneuerbare Energie einschließlich für die Eigenversorgung zu erzeugen und die Überschussproduktion von erneuerbarer Elektrizität zu speichern und, auch mittels Verträgen über den Bezug von erneuerbarem Strom, Liefervereinbarungen mit Elektrizitätsversorgern und Peer-to-Peer-Geschäftsvereinbarungen, zu verkaufen, ohne dass
ii) die eigenerzeugte Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, die an Ort und Stelle verbleibt, diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Verfahren und jeglichen Abgaben, Umlagen oder Gebühren unterworfen ist
Quelle, siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2001
Interessant in diesem Zusammenhang auch Absatz (6) aus Artikel 21
Mitgliedstaaten schaffen einen Regulierungsrahmen, der es ermöglicht, den Ausbau der Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität — auf der Grundlage einer Bewertung der ungerechtfertigten Hindernisse und des Potenzials, die in ihrem Hoheitsgebiet und ihren Energienetzen in Bezug auf die Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität bestehen — zu unterstützen und zu erleichtern. Dieser Regulierungsrahmen sieht unter anderem Maßnahmen vor, mit der Zielsetzung, dass
e) sichergestellt wird, dass Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität in Bezug auf die eigenerzeugte und ins Netz eingespeiste erneuerbare Elektrizität beim Zugang zu bestehenden Förderregelungen sowie zu allen Segmenten des Elektrizitätsmarkts nicht diskriminiert werden;
Rhetorische Frage:
Wäre es nun diskriminierend, wenn anteilige EEG Umlage auf den Eigenverbrauch bei Privahthaushalten erhoben wird, bei Kohlekraftwerken aber eine Befreiung von der EEG Umlage auf den Eigenverbrauch beibehalten wird?
sirrocool sagt.
Rhetorische Frage:
Wäre es nun diskriminierend, wenn anteilige EEG Umlage auf den Eigenverbrauch bei Privahthaushalten erhoben wird, bei Kohlekraftwerken aber eine Befreiung von der EEG Umlage auf den Eigenverbrauch beibehalten wird?
@ sirrocool
Auf Grundlage dieser EU Richtlinien, könnte man das gesamte EEG Umlagen Paradoxon gerichtlich klären lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einem Richter nicht deutlich machen kann, dass eine Abgabe, wie die EEG Umlage in der gegenwärtigen Form, die dann größer wird, wenn für die Versorger die Großhandelspreise – sprich Strombeschaffungskosten – sinken, eine diskriminierende Belastung ist.
Im Artikel heißt es:
„Mit vom Kabinett verabschiedeten Entwurf ist vorgesehen, dass bei Photovoltaik-Eigenverbrauch von mehr als 10 Megawattstunden oder Photovoltaik-Anlagen größer 20 Kilowatt weiterhin die anteilige EEG-Umlage gezahlt werden muss.“
Ist das kein Druckfehler? Bisher lag die Grenze doch bei 10 kWp!
Hallo Herr Körblein,
nein, dies ist kein Druckfehler. Mit der EEG-Novelle ist momentan vorgesehen, die Bagatellgrenze von 10 auf 20 Kilowatt anzuheben; die Grenze von 10 Megawattstunden jedoch beizubehalten.
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt
Hallo Herr Körblein,
das war auch der Punkt, über den ich gestolpert bin – da es für mich durchaus in Frage käme, meine <10kWp Anlage kurzfristig auf 13/14 kWp zu erweitern, sobald hier "Rechtssicherheit" besteht. Unter der 10MWh Grenze für den Eigenverbrauch sollte ich problemlos bleiben können… Von daher wäre dieser kleine Teilaspekt der Novelle in meinem individuellen Fall zu begrüßen – mal unabhängig von der allgemeinen Kritik an Novelle und EEG-Umlage-Handhabung.
@ Sandra Enkhardt:
Wann wird final über die Novelle entschieden? Mir sind die ganzen politischen Vorgänge da noch schleierhaft… haben Sie eine Idee, wann und wie es damit weitergeht?
Am Umgang mit den kleineren Dachanlagen erkennt man daß hinter dem Versuch sich grün zu geben nichts als Taktik steckt. Die SPD hat ihre Bozen im Aufsichtsrat der Kohleindustrie platziert und solange das so ist, sind Solarzellen lästige Konkurrenten, die man mit möglichst vielen Auflagen vom Markt verdrängt. CO2 freier Strom, Umwelt, Klimawandel ist denen völlig egal.
Ich hoffe die Klage hat erfolg.
Sonnenschein sagt:
Ich sehe dies anderst, wer hat die Prüfung beauftragt:
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat nun die Kanzlei Valentin, Bredow, Herz mit einem Gutachten beauftragt. Ist hier eine unabhängige Beurteilung möglich?
@ Sonnenschein
Jeder der die „Artfremde“ Zusammensetzung der EEG Umlage kennt benötigt gar kein Rechtsgutachten um festzustellen, dass die Belastung mit dieser, gegen die Richtlinie verstößt.
Siehe hier.
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/Richtlinie%20EU%202018.2001.pdf
Zitat:…Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität sollten keine diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Lasten und Kosten zu tragen haben, und ihnen sollten keine ungerechtfertigten Umlagen und Abgaben auferlegt werden. Zitat Ende.
Oder glauben Sie eine aufgeblähte EEG Umlage, wo gerade noch etwa 42% für die EE Förderung enthalten sind, wäre nicht eine „Unverhältnismäßige“ Belastung. ??
Den Richter möchte ich sehen, der mit einem Urteil an dieser Tatsache vorbei kommt.
Ich verstehe die Diskussion nicht so richtig.
Wenn jemand meint, dass er mit dieser ganze „Bonzenwirtschaft“ und dem „gekauften Lobbyismus“ nichts zu tun haben will, und sich nicht an der „Abzocke“ und den Kosten der allgemein gewünschten Energiewende beteiligen will bzw. muss:
Einfach vom öffentlichen Netz abklemmen, und die gerechte Seele hat Ruhe. Und man kann machen, was man will.
meines Wissens nach sollen die kleinen privaten Anlagen nur einen Anteil der Umlage bezahlen, und nicht den vollen Betrag.
Peter Rentfort sagt:
Ich verstehe die Diskussion nicht so richtig.
Wenn jemand meint, dass er mit dieser ganze „Bonzenwirtschaft“ und dem „gekauften Lobbyismus“ nichts zu tun haben will, und sich nicht an der „Abzocke“ und den Kosten der allgemein gewünschten Energiewende beteiligen will bzw. muss:
Einfach vom öffentlichen Netz abklemmen, und die gerechte Seele hat Ruhe.
@ Peter Rentfort.
Dachte ich mir schon, dass Sie das nicht verstehen. Es hätte mich auch gewundert, wenn jemand der jahrelang bei den Energiewendebremsern beschäftigt war, noch Sinn für Gerechtigkeit empfindet. Gerechtigkeit, so wie sie mit den EU Richtlinien gefordert wird.
Um Ihnen bei dem Verständnis für diese Diskussion etwas nachzuhelfen, im Folgenden ein persönliches Beispiel.
Wenn Sie feststellen, dass Sie bei ihrer Rente mit einem Betrag belastet werden, der nicht den Richtlinien entspricht, würden Sie doch auch nicht einfach Ihre Seele beruhigen in dem Sie sagen, mit denen will ich nichts zu tun haben, und den Fehlbetrag mit Ihrem Gesparten ausgleichen, oder ????
Wenn Thyssen und der abgewickelte Traktorenbauer IHC ein Energieversorger war, dann haben Sie auch mit dem Rest Recht, Herr Diehl.
Die Umlage wird also die gesamte Zeit mathematisch und rechtlich falsch berechnet? Dann schnell vors Gericht!
Aber ich bin wirklich nicht so klug, wie z.B. Andere.
Bisher habe ich gedacht, dass die Wende Geld kostet und die EEG-Umlage nur zum kleinen Teil von den RWE-/Eon-/Steag-Bonzen kassiert worden ist. Die haben doch hier nur andauernd gemauert, verhindert und alles verpennt!
Die an die EE-Erzeuger gezahlten zweistelligen kWh-Erlöse sind doch von den EVU nur eingesammelt worden und dann nach Abzug der realen Verkauferlöse durchgeleitet worden, an die Privaten mit 19% Aufschlag, oder etwa nicht?
Wer hat also denn jetzt an der EEG-Umlage verdient, und wer hat sie bezahlt, letztes Jahr mit Mwst. über 30 Mrd. Euro?
Soll der unechte „PV-Selbstversorger“ mit all dem Aufwand nichts mehr zu tun haben? Er wird doch gar nicht die volle Umlage zahlen, vor allem nicht der kleine PV-Betreiber.
@ Peter Rentfort.
Machen Sie nicht so viele ablenkende Worte.
Mit dem Folgenden Video ist über die Umlage alles gesagt.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Ich möchte den Richter sehen, der das nicht als eine diskriminierende Belastung sieht.
Peter Rentfort sagt.
Die Umlage wird also die gesamte Zeit mathematisch und rechtlich falsch berechnet? Dann schnell vors Gericht!
@ Peter Rentfort.
Nein nicht die gesamte Zeit, sondern erst seit 2010 der Ermächtigungsverordnung, wird die Umlage diskriminierend ermittelt. Bis 2010 wurde sie nach dem Kosten/Nutzen Prinzip ermittelt , wie Sie dem Video in meinem vorigen Beitrag entnehmen können.
Ich bin ja mal gespannt ob dieser Entwurf wieder durchgewunken wird und was passiert wenn er durchgewunken wird. Ich kann einfach nur hoffen ,dass er noch in letzter Minute gestoppt wird und Ausbau der Eneubaren Energien weiter geht.
@ Peter Rentfort.
Schauen Sie mal hier:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/eeg-umlage-waere-ohne-deckelung-drastisch-gestiegen-17001398.html
Zitat:….Der Grund für den rechnerisch massiven Zuwachs der EEG-Umlage sind Effekte durch die Corona-Krise. Mit den Einnahmen aus der Umlage wird die Differenz zwischen dem an der Börse ermittelten Strompreis und den garantierten Zahlungen an die Ökostromproduzenten ausgeglichen. Wegen deutlich gesunkener Börsenpreise ist diese Lücke zuletzt erheblich größer geworden. Die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms wäre im nächsten Jahr auf ein Rekordhoch gestiegen – allerdings hat die Bundesregierung bereits eine Deckelung angekündigt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wäre die EEG-Umlage 2021 sonst von derzeit rund 6,8 Cent je Kilowattstunde auf rund 9,6 Cent gestiegen. Dies wäre ein Anstieg von rund 40 Prozent gewesen, wie Insider berichteten. Das kostet rund 11 Milliarden Euro. Zitat Ende.
Das muss man sich mal vorstellen. Ausgerechnet in dem Jahr wo die ersten und mit 50 Cent am teuersten vergüteten PV Anlagen aus der Förderung fallen, soll die Umlage auf ein Rekordhoch steigen. Da müsste doch dem letzten Hinterbänkler auffallen, dass da was faul sein muss, geschweige denn mit den EE Richtlinien zu vereinbaren ist.
Mit dieser Maßnahme, die den Steuerzahler 11 Milliarden kostet, wird der Umlagenschwindel von 2010 vertuscht, und wird obendrein noch der Energiewende als zusätzliche Kosten in die Schuhe geschoben.
Nach dem alten System von vor 2010 würde gerade das Gegenteil geschehen Die sinkenden Börsenpreise infolge von Corona würden kompensierend ( Kosten/Nutzen ) auf die EE Mehrkosten, sprich Umlage wirken. Dazu kommt, dass die teuersten Anlagen aus der Förderung fallen, die Umlage wäre kaum noch ein Thema.
Einen besseren Zeitpunkt als jetzt, hat es zu keiner Zeit gegeben um diese Volksverdummung gerichtlich klären zu lassen.
Politiker kann man nicht für ihre Fehler haftbar machen. Wenn man als Handwerker einen Fehler macht ist man voll Haftbar, Politiker brauchen für ihre Fehler nicht haften, sie werden höchstens eine Stufe höher eingesetzt. Rechnen können die Politiker auch nicht das Beweist schon die Pisastudie. Beispiel :die Elbphilharmoni in Hamburg, Der Berliner Flughafen, Stuttgart der Hauptbahnhof und viele andere Sachen. Die verschärften Abgas Werte,. Man sollte bei der Gesetzgebung mehr Gehirn einsetzen. Deshalb habe ich festgestellt das die Duemsten in Deutschland unsere Politiker sind!
Ich kann nur sagen, danke schön für die EEG2021. Wir haben einige PV-Anlagen und ein Klärgas-BHKW in Betrieb. Durch die EEG-Belastung auf Eigenverbrauch und die nötige Messinfrastruktur zur bilanziellen Abgrenzung von Drittverbrauchern, werden ALLE Anlagen unwirtschaftlich – sie verursachen dann mehr Kosten durch Betrieb und Wartung, als über den Weiterbetrieb gewonnenen Energiemenge – und werden spätestens zum Jahresende ausser Betrieb genommen.
SCHÖNEN DANK, dass die Regierung so die geplante Klimaneutralität ad absurdum führen wird!!!
Es ist schon gedanklich absurd, eine Erneuerbare-Energien-Umlage von Strom aus erneuerbaren Quellen zu erheben. Ist sinnbefreit.
Wenn wir wirklich Mess- und Regeltechnik brauchen, um die Altanlagen ins Netz einspeisen zu lassen – was fraglich ist – wäre eine staatliche Unterstützung für deren Einbau sinnvoll. Wenn die Anlagen nur damit am Netz bleiben, wäre das eine extrem kosteneffiziente Förderung, gerechnet in €/kW.