Bundesrat beschließt WEMoG und erleichtert Einbau von Ladesäulen

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Der Bundestag hatte das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes – kurz WEMoG – nach langen Diskussionen Mitte September verabschiedet. Am Freitag gab nun auch der Bundesrat grünes Licht, so dass die Neuregelungen überwiegend zum 1. November in Kraft treten können. Das WEMoG erleichtert es künftig Wohnungseigentümern und Mietern, eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu installieren. Mit dem novellierten Gesetz haben sie einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen. Der Bundesrat betonte, dass er wiederholt in den vergangenen Jahren auf das Problem einer fehlenden Zustimmung der Miteigentümer und Vermieter hingewiesen habe, die den Einbau von Ladesäulen verhinderte. Er zeigte sich erfreut, dass dies vom Bundestag aufgegriffen wurde und mit der Novellierung des Gesetzes beseitigt wird.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach von einer „guten Woche für die Elektromobilität“. So sei die Entscheidung des Bundesrats durch zwei weitere Beschlüsse flankiert worden. So ist die steuerliche Förderung von Elektroautos bis 2030 verlängert worden. Zudem kündigte das Bundesverkehrsministerium in dieser Woche ein neues Förderprogramm an. So soll künftig der Einbau privater Ladesäulen mit jeweils 900 Euro gefördert werden.*

Zudem ist bei Beschlüssen über energetische Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Eigentümergemeinschaften künftig eine einfache Mehrheit ausreichend. Bislang mussten alle Eigentümer solchen Maßnahmen zustimmen, bevor sie umgesetzt werden durften. Der BDEW hatte anlässlich der Verabschiedung im Bundesrat bereits betont, dass damit ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität beseitigt werde, da mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge zu Hause oder am Arbeitsplatz erfolgten. Mit Blick auf die Erleichterungen bei den energetischen Sanierungen glaubt der Verband, dass dies auch die Installationen von Photovoltaik-Anlagen künftig erleichtern werde.

*Anmerkung der Redaktion: Dieser Absatz ist nachträglich zum Artikel hinzugefügt worden.

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