Der Bundestag hatte das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes – kurz WEMoG – nach langen Diskussionen Mitte September verabschiedet. Am Freitag gab nun auch der Bundesrat grünes Licht, so dass die Neuregelungen überwiegend zum 1. November in Kraft treten können. Das WEMoG erleichtert es künftig Wohnungseigentümern und Mietern, eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu installieren. Mit dem novellierten Gesetz haben sie einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen. Der Bundesrat betonte, dass er wiederholt in den vergangenen Jahren auf das Problem einer fehlenden Zustimmung der Miteigentümer und Vermieter hingewiesen habe, die den Einbau von Ladesäulen verhinderte. Er zeigte sich erfreut, dass dies vom Bundestag aufgegriffen wurde und mit der Novellierung des Gesetzes beseitigt wird.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach von einer „guten Woche für die Elektromobilität“. So sei die Entscheidung des Bundesrats durch zwei weitere Beschlüsse flankiert worden. So ist die steuerliche Förderung von Elektroautos bis 2030 verlängert worden. Zudem kündigte das Bundesverkehrsministerium in dieser Woche ein neues Förderprogramm an. So soll künftig der Einbau privater Ladesäulen mit jeweils 900 Euro gefördert werden.*
Zudem ist bei Beschlüssen über energetische Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Eigentümergemeinschaften künftig eine einfache Mehrheit ausreichend. Bislang mussten alle Eigentümer solchen Maßnahmen zustimmen, bevor sie umgesetzt werden durften. Der BDEW hatte anlässlich der Verabschiedung im Bundesrat bereits betont, dass damit ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität beseitigt werde, da mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge zu Hause oder am Arbeitsplatz erfolgten. Mit Blick auf die Erleichterungen bei den energetischen Sanierungen glaubt der Verband, dass dies auch die Installationen von Photovoltaik-Anlagen künftig erleichtern werde.
*Anmerkung der Redaktion: Dieser Absatz ist nachträglich zum Artikel hinzugefügt worden.
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Halten wir also fest das die Forderung aus der Solarbranche nach Mehrheitsbeschlüssen auch für Solaranlagen nicht gesetztlich verankert wurde … oder?
Das Gesetzt iist realitätsfern. Stellen wir uns vor eine TG mit 100 Stellplätzen soll teilweise umgerüstet werde.
Problem 1: Anschlußleistung muss erhöht werden für eine Sammelladeanlage
Problem 2: Die Abstandsflächen zwischen den Stellplätzen müssen vergrößert werden und eine Schutzwand (Feuerschutz) zwischen die Stellplätze. Stellplatzverlust oder TG Neubau
Problem 3: Die Kosten
Etwas zu beschließen war nur bisher nur das geringste Problem. Wann werden solche Gesetze an einem realen Beispiel validiert um die Umsetzung tatsächich zu erleichtern
Ich stelle es mir auch problematisch vor, wenn jetzt ein Mieter nach dem anderen auf eigene Kosten Anschlüsse installieren will. Zum einen stellt sich die Frage, wie/wo hier die Anschlüsse gestaltet werden, die erforderlichen Starkstromleitungen liegen ja i.d.R. nicht vor. Muß der erste, der auf die Idee kommt, dann die Leitung vom Hausanschluß bis zur TG bezahlen, und alle weiteren hängen sich dann nur noch da dran? Was ist, wenn bei der dritten, zehnten, oder was auch immer die Hausanschlußleistung überschritten wird? Da gibt es noch einiges zu klären.
Für Ihr Problem 2 sehe ich dagegen keine Anhaltspunkte. Wie kommen Sie auf die Idee, dass hier eine Schutzwand erforderlich wäre?
Das muß bei Neubau bereits geplant werden.
Wenn jemand privat baut geht das noch, aber bei Bauträgerobjekten sehe ich schwarz.
Einmal wegen der Anschlussleistung, zum anderen wegen des erhöhten Platzbedarfs.
Wenn die Städte bei Neubau nur 0.5 Stellplätze für eine Wohnung fordern, um dem Bauträger Kosten zu ersparen, dann die Parkplätze so eng geplant sind dass kein Platz für eine Ladesäule da ist, wird es keine Ladeinfrastruktur geben. Die Stellplätze sind ständig besetzt und im öffentlichen Raum ein Kabel über den Gehweg legen ist praktisch verboten.
Zumindest das Thema Platzbedarf sehe ich überhaupt nicht. Tiefgaragen sind schließlich voller Betonsäulen, und eine typische Ladestation ist ein überschaubarer Kasten, der die Breite einer typischen Säule nicht überschreitet.