Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) schlägt Alarm. Nach seinen Recherchen haben bislang sind bislang nur etwa zwei Drittel der 600.000 Photovoltaik-Anlagen im Freistaat im Marktstammdatenregister eingetragen. Wer dies noch nicht getan hat, sollte die Anmeldung möglichst rasch vornehmen, denn am 31. Januar 2021 endet die Übergangsfrist. Wer seine Photovoltaik-Anlage bis dahin nicht im Marktstammdatenregister angemeldet hat, erhält für seinen Solarstrom keine EEG-Vergütung mehr. Rund 200.000 Photovoltaik-Anlagen allein in Bayern könnte dies treffen. „Es wäre doch ein Jammer, wenn die Anlagenbetreiber ab Februar 2021 kein Geld mehr für den eingespeisten Strom vom Netzbetreiber erhalten“, erklärt VBEW-Geschäftsführer Detlef Fischer. Er empfiehlt, die Anmeldung über das Webportal der Bundesnetzagentur rasch nachzuholen und so den weiteren Zahlungsfluss sicherzustellen.
Die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister besteht auch für Photovoltaik-Heimspeicher und andere Batteriesysteme. Bis zum 31. Januar 2021 gilt die zweijährige Übergangsfrist. Danach muss die Meldung neuer Photovoltaik-Anlagen und Speichersysteme binnen eines Monats erledigt sein – dies gilt nicht nur für Anlagen in Bayern, sondern deutschlandweit. Nach Angaben des VBEW lässt sich die Registrierung auch für ungeübte Internetnutzer über das Webportal der Bundesnetzagentur innerhalb einer halben Stunde erledigen. „„Die Daten im Marktstammdatenregister sind für jedermann zugänglich. Da werden wohl einige Anlagenbetreiber auch Angst vor dem Finanzamt haben, denn der recht ordentliche Gewinn aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage muss regelmäßig versteuert werden“, so Fischer weiter. Ab Mittwoch wird der VBEW auch eine telefonische Hotline schalten, um Fragen der Anlagenbetreiber zu beantworten und Tipps für die Registrierung zu geben.
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Wenn 200 000 Wähler ihnen Bundestagsabgeordneten einen Brief schreiben, dann hat das mit Sicherheit eine Wirkung
Es gibt zahlreiche einfache Modelle im Ausland, die zeigen dass man das einfach und unkompliziert lösen kann, zb in Polen, Eigenverbrauch ist kosten los und das Netz kann man als Speicher nutzen.
Den Strom selbst verbrauchen oder dem Nachbarn verkaufen.
Der Netzbetreiber wird kaum klagen, ein Präzedenzurteil könnte seine Geschäftsgrundlage zerstören.
Außerdem sind demnächst Bundestagswahlen, das wir es keiner erlauben mit 600 000 Anlagenbetreiber anzulegen.
Mit einer halben Stunde ist es leider nicht getan, ich jedenfalls musste noch eine Anlagennummer beim Netzbetreiber erfragen. Die Antwort kam innerhalb weniger Tage per Email, und dann durfte ich mich noch einmal dransetzen. Das war’s dann aber auch. Jedenfalls unkomplizierter als ein Brief an den Abgeordneten, der mit größter Wahrscheinlichkeit auch nichts bringen wird.
der VBEW widmet sich, als einer energetischen Akteure, damit auch den drägenden Prioritäten?
„Energiepolitik und Regulierung dürfen die Energieversorgung nicht mit Bürokratie überlasten. Diese gefährdet insbesondere die Existenz vieler kleiner und mittlerer Versorgungsunternehmen.“
erkannt hatte man, daß die Fluktuation der Einspeisung auch die Netzbetreiber vor neue Aufgaben und Einschätzungsmethoden stellt:
https://www.vbew.de/vbew/zahlen-und-fakten/stromwirtschaft/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1602174563&hash=fcdfd44bf9e1087ac80c7c377519c89c2f7815d8&file=/fileadmin/Daten/datei_anhaenge/V_185.20_VBEW-Grafiken/V_185.30_Stromwirtschaft/322_EfB2013-S24_Strom_Szenario_2021_in_Bayern.pdf
….. der derzeitige Handlungsbeitrag wird damit aber stärker im Bereich Regulierung und Bürokratie geleistet, denn Verbände beeinflussen in deren Eigenwahrnehmung Gesetzgebungslinien scheinbar noch weniger als EinzelstromkundInnen? Stöckchen …
https://www.vbew.de/presse/presseinformationen/archiv/detailansicht/200000-pv-anlagen-droht-der-verguetungsstopp/
Den Wunsch, dann direkt mit den Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises darüber zu diskutieren, den kann man nachvollziehen.
Für meine zwei Module hatte ich eigentlich überhaupt nicht vor, Geld verdienen zu wollen. Wenn ich den erzeugen Strom von der Stromrechnung angerufen bekomm‘ ist mir die Anlage eigentlich schon ihr Geld wert. Ohne Anmeldung geht aber leider nichts hier im Land, also muss ich jetzt auch noch einen Papiertieger zähmen
Es sollte jeder Anlagenbetreiber daran interessiert sein sich dort einzutragen. Es geht wie immer ums Geld!
Habe mich dort auch gleich eingetragen, mit den Anlagendaten laut Installateur. Nun bekomme ich seit geraumer Zeit Mails vom Register mit der Aufforderung zur Datenkorrektur. Obwohl der Installateur und auch noch andere Leute die Richtigkeit überprüft haben. Ist das die neue Masche die Anlagenbetreiber zu nerven, oder vielleicht die Hoffnung darauf das man es vergisst?
Man sollte den Anlagenbetreibern nicht so viele Steine in den Weg legen.
Klärt mal die Öffentlichkeit auf wie es hinter den ganzen Versprechungen und Forderungen der Regierung aussieht. Mir fällt da die Drosselung auf 70% der Anlagenleistung ein oder die Reduzierung der Anlagenleistung auf 50% sobald man die „Förderung“ in Anspruch nimmt.
Es gibt noch mehr Punkte. Die sollten alle wissen, vor allem unsere schlauen Freitagsdemonstranten, dann würden die mal ihre Forderungen überdenken und merken wie sie hintergangen werden.
Seminare für Dienstleistungen:
„Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) will die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein umfassendes behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt aufbauen, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereiches (Strom und Gas) genutzt wird. Hierzu hat die BNetzA zusammen mit einem Dienstleister innerhalb der letzten Jahre ein neues Portal entwickelt, das Anfang 2019 seinen Betrieb aufgenommen hat und seitdem fleissig mit Daten gefüttert wird. Viele bisherige behördliche Meldepflichten können nur noch durch die Nutzung des zentralen Registrierungssystems „Marktstammdatenregister“ erfüllt werden. Damit sind auch die bisherigen Register für PV-Anlagen, sonstige EEG-Anlagen (Anlagenregister) und konventionelle Kraftwerke abgeschafft. Die Hauptansprechpartner der BNetzA für die Qualität der Daten des Registers sind die Verteilernetzbetreiber. Ihnen obliegt die Kontrolle der im MaStR eingetragenen Daten von Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten.“
oder
„Nach den Vorgaben der NAV/NDAV/AVBWasserV dürfen Kundenanlagen nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten werden. Dazu besteht für jeden Netzbetreiber bzw. jedes Wasserversorgungsunternehmen die Verpflichtung zur Führung eines Installateurverzeichnisses, wobei der Zugang zum Installateurverzeichnis diskriminierungsfrei zu gewähren ist.
Es gilt die Eintragungsvoraussetzungen zu beurteilen und auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Netz, Kundenbetreuung und Service, die für das Führen des Installateurverzeichnisses (Strom, Gas und Wasser) zuständig sind.“
oder
„Das Jahr 2020 hat gut angefangen. Die unendliche Warterei auf das zertifizierte Smart-Meter-Gateway wurde durch das BSI beendet. Wäre die Coronapandemie nicht dazwischengekommen, so wären die intelligenten Messsysteme unter den Freunden der Digitalisierung der Energiewende das Tagesgespräch. Probleme mit rustikalen Zählerschränken wären gelöst, die kommunikative Anbindung vereinheitlicht und so manche neue Geschäftsidee hätte den Weg aus der Schublade in die guten Stuben unserer Kunden gefunden. Selbstverständlich hätten auch alle Kunden eine steuerbare Wallbox für das E-Auto installiert und die kWh würden perfekt nach deutschem Eichrecht ermittelt und abgerechnet werden. Wird dieser Traum bald Realität oder liegt doch ein Fluch der ewig Gestrigen auf dem ganzen Projekt?“
http://www.vbew-gmbh.de/seminare/uebersicht/
VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH
Die Bundesnetzagentur will keine veralteten Systeme:
“ Ihr Browser ist veraltet.
Um zukunftsfähig zu sein und allen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen, wurde das Marktstammdatenregister für die neuesten Technologien entwickelt.
Daher können bei älteren Browsern folgende Probleme auftreten:
Seiten oder Teile davon werden nur unvollständig angezeigt
eine Registrierung von Objekten kann nicht abgeschlossen werden
Funktionen werden fehlerhaft ausgeführt
Wir empfehlen Ihnen für das Marktstammdatenregister einen aktuellen Browser zu verwenden.“
Die genutzte Browserversion ist jünger als die gültige Version des EEG 2017.
Es scheint die passend, dafür vor allem schon eine (relativ) knappe Frist bis Januar 2021 gesetzt zu haben?
– geänderte Photovoltaik-Altanlagen (->Ablauf der Vergütungsdauer, aktuelle Gesetzesänderungen)
– veränderte Messkonzepte (und evtl. bevorstehende Veränderung aufgrund der Vorschläge der BNA und vorgelagert des BDEW in differenzierterer Vorbereitung)
– viruspandemische gesamtgesellschaftliche Verzögerungen (Rücksichtnahme?)
– Verhältnismäßigkeit des Aufwandes im Vergleich zum Ertrag für „Nicht-Profis“, also Laien
zumindest bleiben Fragen an die ExpertInnen
HALLO, ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich für meine seit 2010 installierte PV-Anlage in neuester Zeit eine Info über die neu kreierte Verpflichtung zur Registrierung in einem weiteren Register erhalten habe.
Ist das Vorgehen mit dem in D verankertem Vertragsrecht vereinbar?#####
Natürlich werde ich mich gerne eine weitere Stunde vor den Rechner setzen und die notwendigen Eintragungen für diese neu ersonnene Verpflichtung vornehmen, jedoch verlange ich von den Vertragsparteien Vertragstreue über eine dezidierte Mitteilungspflicht, gerade wenn entsprechende Grundlagen für die Errichtung eines MaStR geändert werden.
Es muss kein eingeschriebener Brief sein; Kommunikationswege wurden mit ursprünglicher Registrierung wirklich ausreichend ausgetauscht!
Das Vorgehen erinnert mich an die französchische Bourchoasie zu Zeiten vor der grossen Revolution.