„Die geplante EEG-Novelle wird für Unternehmen, die selbst erzeugten Photovoltaik-Strom auch selbst nutzen möchten, zu einem Albtraum“, mit diesen Worten kommentiert Fenecon-Geschäftsführer Franz-Josef Feilmeier den am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für die EEG-Novelle 2021. Mit den geplanten Änderungen werde das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 mehr als gefährdet. Feilmeier spricht weiter von einer „Energie-Planwirtschaft“. „Photovoltaik-Sozialismus statt Marktwirtschaft wird jedoch zu einer Vielzahl von Problemen führen“, so seine Prognose.
Auch die Grünen sind enttäuscht von den vorgelegten Plänen, die nach ihren Einschätzung „keine Ausbau-Dynamik“ bei Photovoltaik und Windkraft auslösen werden. „Damit die niedrigen Ausbauziele von Minister Altmaier die klimapolitischen Vorgaben aus Brüssel erfüllen, bedient er sich eines Tricks: Er nimmt an, dass der Stromverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2030 leicht sinkt. Dadurch braucht es deutlich weniger PV- und Wind-Anlagen“, so die Einschätzung von Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen, und Fraktionsvize Oliver Krischer. Die Partei hätte sich eine weitergehende Entbürokratisierung gewünscht sowie mehr Engagement beim Mieterstrom und Bürgerenergie.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) mahnt besonders zwei kritische Punkte an. So werde die geplante Novelle zu einem deutlichen Rückgang des Zubaus bei Photovoltaik-Dachanlagen führen und der Weiterbetrieb von ausgeförderten Anlagen sei nicht gesichert. Zudem werde „, solare Eigenerzeuger systematisch diskriminiert und eine riesige Chance für den dringend notwendigen Ausbau von Speichern bleibe ungenutzt“, hieß es weiter. Während der Ressortabstimmung habe das Bundeswirtschaftsministerium nur geringe Zugeständnisse gemacht. „Jetzt sind die Abgeordneten des Bundestages gefordert, einen Solar-Rollback zu verhindern und aus dem vorliegenden Kabinettsentwurf ein Solarbeschleunigungsgesetz zu machen,“ erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Nach den im BSW-Solar vertretenen Photovoltaik- und Speicherunternehmen sind vorrangig an drei Punkten Nachbesserungen dringend erforderlich. Der Verzicht auf Eigenverbrauch bei großen Dachanlagen sollte keine Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen sein. Das Bundesumweltministerium habe während der Konsultationen bereits versucht, die Kollegen zu einem Verzicht auf den Systemwechsel zu überzeugen. Herausgekommen sei jedoch lediglich eine Abmilderung. So Wird die Leistungsgrenze erst einmal nicht auf 100 Kilowatt, sondern 500 Kilowatt gesenkt, ab denen die Teilnahme an Auktionen bei Dachanlagen verbindlich sein soll. Die leichte Aufstockung des Ausschreibungsvolumens auf 250 Megawatt 2021 und 2022 sei ein Nullsummenspiel, da diese Menge von der förderbaren Solarstromleistung kleinerer Dächer abgezogen werde und das aktuelle Marktvolumen des Segments nicht im Ansatz widerspiegele.
Auch bei den Post-EEG-Anlagen müsse erheblich nachjustiert werden. Die Belastung des Eigenverbrauchs aus den ausgeförderten Anlagen mit 40 Prozent EEG-Umlage mache eine Nachrüstung mit Speichersystemen unrentabel. Zudem wird die Einführung weiterer Auflagen zum Messen und Steuern vom BSW-Solar kritisch gesehen, da dies unverändert auch für die kleinsten Photovoltaik-Anlagen vorgesehen ist. Der geplante Smart-Meter-Zwang für alle neuen Anlagen ab einem Kilowatt Leistung werde auch negative Auswirkungen auf dieses Segment haben. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum selbst eine Handvoll Solarmodule auf Eigenheimen künftig mit teuren fernsteuerbaren Messsystemen ausgestattet werden sollen. Das erhöht weder die Netzstabilität noch die Systemeffizienz und ist gänzlich unverhältnismäßig“, so Körnig.
Weitgehend unverändert auch die Einschätzung beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne): „wenig Inspiration und Innovation“. Immerhin will sich der Verband bei den geplanten Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab 500 Kilowatt „konstruktiv einbringen“. Diese müssten möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Ein Bedarf an Vereinfachungen gebe es jedoch auch noch an vielen anderen Stellen. Der bne verwies zudem auf seine eigene Anregung, die Standortkommunen von Solarpark stärker finanziell an den Projekten beteiligen zu wollen. Ausdrücklich begrüßt wird von bne die von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) in einer Protokollerklärung geforderte Einführung einer Photovoltaik-Pflicht im Gebäudebereich.
Enttäuscht, wenngleich auch nicht überrascht, zeigt sich der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Die Argumente aus der zeitlich sehr knapp bemessenen Verbändeanhörung fanden fast schon erwartungsgemäß kaum Berücksichtigung. Lediglich durch den Entwurf neu geschaffene Hürden wurden teilweise wieder abgeschwächt“, kritisierte BEE-Präsidentin Simone Peter. Der Verband fordert daher weiter umfassende Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess, die er sich bereits vor der Beschlussfassung des Kabinetts gewünscht hätte. „Das parlamentarische Verfahren ist jetzt essentiell, um im Gesetz die notwendige Rolle der erneuerbaren Energien für die Energiewende herauszuheben. Es braucht Zubau aller erneuerbarer Technologien im ganzen Land, einen Schub für Innovation und eine zusätzliche Dynamik“, so Peter weiter.
„Kein großer Wurf“ heißt es von der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg. Sie fordert deutlich ambitioniertere Ausbauziele, um Energiewende, Klimaziele und Sektorkopplung zu bewältigen. Dabei sei besonders kritisch, dass die Einspeisevergütungen bei Photovoltaik-Anlagen zu schnell sinken würden. Wir erleben mit der aktuellen EEG-Novelle jedoch in einigen Segmenten, dass die Absenkung der EEG-Vergütung deutlich stärker ausfällt als die Kostensenkung. Zu berücksichtigen ist, dass die Anlagenkosten nur einen Bruchteil der Gesamtkosten darstellen. Viele Anlagen sind damit an der Grenze zur Wirtschaftlichkeit“, so Geschäftsführer Franz Pöter. Die Vereinigung plädiert dafür, die Vergütung an Ausbaustufen statt an zeitliche Komponenten zu koppeln. Pöter warnt auch davor, dass die geplanten Ausschreibungen für große Dachanlagen zu einem „Wirrwarr“ wegen der neuen Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg führen könnten. „Es ist völlig unklar, was passieren würde, wenn die Anlage keinen Zuschlag erhält“ so Pöter. „Ist die Solardachpflicht dann für sie erloschen?“
Das Karlsruher Institut für Technik (KIT) weist daraufhin, dass Annahmen für den Bruttostromverbrauch weiter viel zu niedrig seien. Die Ausbau-Anstrengungen müssten in der Realität deutlich intensiviert werden. Zudem brauche es neue Marktmechanismen. „Wenn im Gesetzesentwurf vom Markt die Rede ist, geht es eigentlich immer nur darum, dass erneuerbare Energien in der Lage sein sollen, sich ohne Subventionen zu refinanzieren“, kommentiert Philipp Staudt, der am Institut für Wirtschaftsinformatik und Marketing des KIT. „Das ist aber in Verbindung mit einem Ausbauziel 65 und langfristig sogar 100 Prozent gar nicht so einfach. An windigen und sonnigen Tagen kann der Preis schon heute auf null oder unter null sinken. Wer stellt ein teures Windrad auf, wenn sich damit kein Geld verdienen lässt?“ Es brauche also neue Geschäftsmodelle, wobei vor allem die Elektromobilität viele Chancen biete. Diese werde aber in dem Gesetzesentwurf, abgesehen von einem Passus zur Weitergabe der EEG-Umlage, gar nicht erwähnt, so Staudt.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht viel Positives für die Photovoltaik im angepassten EEG-Entwurf. „Die jetzt geplante dauerhafte Grenze der Teilnahme ab 500 Kilowatt ist ein wichtiger Beitrag zum forcierten Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern“, heißt es vom Verband. Zudem sei das Ausschreibungsvolumen „moderat angehoben“. „Wichtig ist dabei jedoch, dass es auch weiterhin eine Wahlmöglichkeit zwischen der Teilnahme an der Ausschreibung und der Nutzung eines Daches für den Eigenverbrauch gibt“, so der BDEW weiter. Auch sei der Mieterstrom-Zuschlag, wie vom Verband vorgeschlagen, nochmals angehoben worden. „Auch für ausgeförderte Anlagen über 100 Kilowatt sieht der Regierungsentwurf nun eine Anschlusslösung bis Ende 2021 vor, die in diesen Fällen für eine sehr kurze Zeit grundsätzlich sinnvoll erscheint“, kommentiert der Verband den verabschiedeten Entwurf weiter. Diese Förderung sollte jedoch erheblich gesenkt werden, um für Anlagenbetreiber noch einen deutlicheren Anreiz zu bieten, in die Direktvermarktung zu wechseln. Eher problematisch findet der BDEW, dass die Eigenverbrauchsprivilegierungen nicht weitreichend genug angepasst wurden.
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Dass der Strompreis an windigen und sonnigen Tagen so weit sinkt, kann verhindert werden, wenn nicht abregelbare fossile Kraftwerke abgeschafft und große Speicherkapazitäten angeschafft werden. Dies wird in einigen Jahren möglich sein, sollte aber jetzt schon angegangen werden.
Ich wollte eine PV Anlage auf meine Dächer machen ca 12 Tkwhmit 5 Tkwh Speicher um meinen Stromverbrauch teilweise selbst zu erzeugen, aber es ist bei unserem Gesetzgeber leider nicht möglich. Fahr lieber in Urlaub 😇
Die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG Umlage bei Anlagen mit mehr als 10.000kWh Erzeugung ist ein weiteres Hindernis für die Sektorenkopplung. Warum um alles in der Welt soll ich für Strom, der anstelle Überschussstrom ins Netz in den Heizstab geht, EEG Umlage bezahlen? Er substituiert damit Gas oder Öl oder andere Energieträger. Ich würde niemals Strom aus dem Netz dafür verwenden, sehr wohl aber Strom von der eigenen PV Anlage.
@Christian Voigt
An sich stimme ich Ihnen voll zu.
Eine kleine Anmerkung aber:
Die Belastung des Eigenverbrauchs durch anteilige EEG Umlage (40%) gilt meines Wissens nach noch für PV Anlagen über 10kWp, oder ab 10.000kWh Jahreseigenverbrauch. Mit der Erzeugung hat das nichts zu tun.
Man kann diese Umlage auch umgehen, indem man mit Abstand von 12 Monaten 2 PV Anlagen <10kWp auf das selbe Dach baut.
Das lohnt sich aktuell aber wegen der degression der Vergütung nicht mehr, bzw. nur in Sonderfällen, z.B. hat man auf dem Dach Platz für 12kWp, dann kann man alles in einem Rutsch bauen, bis 10kWp anmelden und nach 12 Monaten die restlichen 2kWp als neue Anlage am gleichen Wechselrichter dazu klemmen. Dann muss keine anteilige EEG Umlageauf den Eigenverbrauch gezahlt werden.
Einfach machen und den EE Verhinderern ein dickes Pfund sch….;-)
Die Energiewende kann nur von Unten kommen. Auf die Sesselpfurzer unserer lobbyverseuchten, sogenannten Volksvertretung gebe ich keinen Pfifferling mehr!
Typisch deutscher Merkelantilismus. Der Berg kreiste und gebar eine Maus. Hauptsache der BDEW findets toll und es wird nur ja nicht zu einfach sauberen Strom zu nutzen. Oder: wir schießen uns ins Knie und ihr anderen werdet schon sehen, was ihr davon habt. Dümmer geht ümmer… gute Nacht uneinig Lobbyland.
Ich habe einen Schrebergarten, und verzehre die Tomaten selbst
Also eigenverbrauch, da liegt noch viel potetial um die Industrie
mit Steuergeldern zu versorgen
Das muss man studieren ,den keiner wird normalerweise von sich darauf kommen.bin sprachlos über so viel Geschick die umwelt zuschützen
Erinnert sich noch jemand an die dramatische Zeit 2012-2013 ?
Hat hier ernsthaft jemand an ein politisches „Wunder“ aus dem Hause Altmeier geglaubt?
Warum traut sich hier niemand auszusprechen, dass offensichtlich wie immer Korruption und Lobbyismus der großen Energieversorger die Feder führt.
Wer glaubt, das Wirtschaftsministerium und sein Minister sind an Umweltschutz interessiert,
glaubt auch dass ein Bäckergeselle zum Fleischer wird.
Man muß sich ja schon mal rüsten, für die Zeit NACH der nächsten Bundestagswahl…
Auf der Strecke bleibt wie immer der kleine Bürger mit ehrlichen Absichten, die Umwelt zu erhalten und für die nachfolgenden Generationen zu retten.
Klaus- Michael baltruschat sagt:
Warum traut sich hier niemand auszusprechen, dass offensichtlich wie immer Korruption und Lobbyismus der großen Energieversorger die Feder führt.
@ Klaus- Michael baltruschat
Meine Beiträge, und auch viele andere, scheinen Sie offensichtlich nicht zu lesen.
Ich verstehe nicht, warum ich ich als Kleinerzeuger verpflichtet bin, mir von einem Steuerberater helfen zu lassen, während viele Finanzbeamte keine Ahnung von den Gesetzen haben. Es ist schwierig, dass Kleinanlagen so viele Schwierigkeiten von den Finanzämtern bereitet werden. Wenn die Regierung auf erneuerbare Energien umsteigen will sollte dieses auch für normal verständliche Gesetze sorgen.
Wenn sich alle Energiewende Institutionen die jetzt kritisieren zusammen tun würden, müsste doch eine Klage wegen nicht Einhaltung der europäischen Richtlinien möglich sein. Anders ist dieser lobbyistischen Energiepolitik nicht beizukommen.
Siehe z.B. hier die Richtlinie 68
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/Richtlinie%20EU%202018.2001.pdf
Zitat:…Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität sollten keine diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Lasten und Kosten zu tragen haben, und ihnen sollten keine ungerechtfertigten Umlagen und Abgaben auferlegt werden. Zitat Ende.
Ich glaube nicht, dass man einem Richter deutlich machen kann, dass eine Umlage gerechtfertigt ist, die ständig höher wird, nur weil die Börsenpreise sinken, und infolge dessen die Versorger sich billigen Strom beschaffen können.
Oder hier die 60.
Zitat:…Die Einbindung von Energie aus erneuerbaren Quellen in das Übertragungs- und Verteilernetz und der Einsatz von Systemen zur Energiespeicherung für die integrierte variable Gewinnung zur Verfügung stehender Energie aus erneuerbaren Quellen müssen unterstützt werden, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen für die Einspeisung in das Netz und den Netzzugang. Zitat Ende.
Gegenwärtig müssen die Erneuerbaren zusätzlich an der Börse „Verramscht“ werden.
Sie meinen wohl die „Erneuerbare-Energie-Richtlinie“ der EU von 2018. Ihr „Zitat“ ist aber nicht korrekt. Die Richtlinie verlangt von den Mitgliedsstaaten Solaranlagen bis 30 KW Leitung bis Mitte nächsten Jahres von Abgaben wie der EEG-Umlage zu befreien ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2001 )
Es heißt aber auch wie folgt.
Zitat:…sollten keine diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Lasten und Kosten zu tragen haben, und ihnen sollten keine ungerechtfertigten Umlagen und Abgaben auferlegt werden Zitat Ende.
Diskriminierend und unverhältnismäßig ist die EEG Umlage allemal, egal für welche Kategorie.
Ich habe mir gestern eine 9,75 Kwp Anlage bestellt Und habe ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Was sollte man jetzt machen , erst einmal die Anlage auf Eis legen ???
Mit 9,75 kWp ist die Anlage von der Sonnensteuer auf Eigenverbrauch befreit. Weil die Vergütung (viel zu schnell) sinkt, schnell die Anlage fertigstellen lassen – insbesondere vor dem 31.12.2020. Dann können Sie bald billigen selbsterzeugten Strom nutzen und haben rechtlich „Bestandsschutz“.
Advokat Diaoboli…
Was nutzt das Jammern? Man muß einfach MACHEN …einige meiner Kunden setzten bereits jetzt auf sehr hohen Eigenverbrauch und NULL-Einspeisung …für´s Klima nicht wirklich prikelnd, aber besser als sich von Peter Altmaier und Co länger gängeln zu lassen. Nach dem Solar-Rebellen mit ein bis 2 Modulen für die „Steckdose“ kommt jetzt die Zeit der großen Solar-Rebellen mit kompletten PV-Anlagen auf den Dächern – nicht jammern – machen!
Alles elektrifizieren was geht, einen (am Besten fahrbaren) Speicher integrieren und bei Überschuß diesen fahrbaren Speicher einfach auf dem nächsten Markplatz direkt neben eine E-Ladesäule stellen und diesen selbst erzeugten Überschußstron entweder verschenken – oder 20% günstiger anbieten …;-)…
Auch für Gewerbe und Industrie Kunden – nix aussreiben – einfach Dächer voll machen, alles verbrauchen was geht und NULL-einspeisen – dann kann Peter Altmaier sehen wo er seinen Ökostrom für die Energiewende her bekommt. Hauptsache vor Ort wird möglichst barrierefrei, ökologisch und ökonomisch SolarStrom erzeugt…günstiger gehts heuer nimmer …also machen – nicht jammern …
Wo bleibt das Misstrauensvotum für PA im BMiW?
sonnige Grüße A. Espenschied
Das Problem ist aber, dass die Abgaben auch bei Nulleinspeisung gelten …
Was für eine Diskussion; wir lassen uns als PV-Strom-Produzenten gerade an eine Wand pressen!
Wir reden über 2 oder 3 €cent/kWh hoch oder runter für eine Energierzeugungsanlage!
Wir Zahlen 30 – 32 €cent/kWh in Deutschland für den Verbrauch; die Erzeugung wird allgmein zwischen 2,5 – 10 €cent/kWh taxiert.
Wo bitte bleibt der Rest?
Die Industrie bezahlt zw. 16 und 22 €cnt/kWh und hat mitunter auch noch keinerlei EEG-Abgaben zu leisten.
Es ist schlechthin, Tschuldigung, eine Frechheit der aufsichtführenden Behörden, sich über den offensichtlich schiefliegenden Sachverhalt mal eben einfach hinweg zu schummeln.
Wer definiert die Standarts und damit den Grad der Versorgungssicherheit der Stromversorgung?
Wie wird der so horrende zus. Betrag für den Ausbau der Netze definiert?
Wie viele zus. Erforderlichkeiten für einen technischen Ausbau ( Erneuerung und Instandsetzung) gibt es neben der eigentlichen beabsichtigten Verstärkung der Nord/ Süd-Trasse?
Welchen Ausbau?
Erhöhtem Strombezug durch Schnelladestationen? Kosten zu tragen durch Verursacherprinzip.
Wir haben in der Bundesrepublik eines der Besten Verteilungssysteme; bislang?
Unterbrechungszeiten der öffentlichen Stromversorgung sind im internationlen Vergleich Spitze und auch in die Bewertung um einen Strompreisvergleich adäquat mit einzubringen.
Sektoren und Eigenverbrauch scheint dass erlösende Stichwort. Leider im EEG2021 nicht vorhanden.
Überproduktion wäre mittels Wasserstoffgeneratoren im windreichen Norden ausreichend abzufangen.
Wo sind die Ansätze hierfür zu finden?
Zukunft schreibt man anderst!
Es ist schade wie der Staat diese Dinge angeht.
Eigentlich sollte man froh sein über jede kWH CO2 freien Strom und über die Arbeitsplätze in Zukunftstechnologien.
Aber offensichtlich werden die Gesetze von den Kohlekraftwerksbetreibern geschrieben, die alles tun um ihre Kraftwerke zu Lasten der umweltfreundlichen Energien so lange wie möglich am Netz zu halten.
Da sitzen im Ministerium eindeutig die falschen Leute.
Irgendwie verschliesst es sich mir, dass man mir verbieten kann, meinen eingenen, selbst erzeugten Strom auch selbst zu nutzen. Ist es dann auch gesetzlich verboten, meine eigenen, selbst erzeugten Äpfel aus dem Garten zu essen? Dieser Entwurf grenzt für mich an Enteignung und ich frage mich ernsthaft, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist?
Einmal mehr zeigen die Herren, dass sie nichts, aber auch überhaupt nichts begriffen haben, wie es um unseren Planeten steht und welches Erbe sie mit solchen sinnlosen Gesetzen den jungen und nächsten Generationen hinterlassen. Es geht -wie immer in der CDU- nur darum, es den Lobbyisten recht zu machen. Man schützt ca. 50-60TSD Arbeitsplätze in der Kohle-/ und Atomenergie, verhindert aber mehrere Hundertausend Arbeitsplätze bei den Erneuerbaren Energien…
Alexander Espenschied sagt:
Alles elektrifizieren was geht, einen (am Besten fahrbaren) Speicher integrieren und bei Überschuß diesen fahrbaren Speicher einfach auf dem nächsten Markplatz direkt neben eine E-Ladesäule stellen und diesen selbst erzeugten Überschußstron entweder verschenken – oder 20% günstiger anbieten.
@ Hallo Alex
Wecke keine schlafenden Löwen beim Altmaier Clan, sonst werden die Dir nur noch 3 Stunden Sonne am Tag genehmigen, bevor Du mit Deinem Speiche am Marktplatz angekommen bist.
so schlimm scheint es doch nicht zu sein!
Wenn Jemand in der Predoullie sein sollte, seine Ziehle umzusetzen, müßte er Werbung für seine Ziele machen.
Offensichtlich scheint es beim Ausbau der PV-Industrie für BRD nicht der Fall zu sein!
Man sieht, wie denn die Entscheidungsträger Ihre Ziehle erreichnen und daran bemessen werden!