Josef Göppel saß bis 2017 für die CSU im Bundestag. Mittlerweile ist er Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft Regionalstrom Franken. In dieser Funktion hat er sich nun mit einem Schreiben an die Mitglieder des Energieausschusses des Bundestages gewandt, die sich demnächst intensiv mit der vom Bundeswirtschaftsministerium derzeit erarbeiteten EEG-Novelle befassen werden. Göppel geht es in erster Linie um eine wirkliche Weiterbetriebsoption für die Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2021 aus dem EEG fallen. Dabei rechnet er in dem Schreiben am Beispiel einer 7-Kilowatt-Anlage vor, dass der Weiterbetrieb der kleinen Photovoltaik-Anlagen derzeit zulasten der Betreiber geht und nicht wirtschaftlich ist. Den Einnahmen von 980 Euro stünden Ausgaben von 1326 Euro jährlich gegenüber, die sich aus den Kosten für die Direktvermarktung sowie Abgaben und Umlagen ergeben.
„Wir brauchen eine klar durchschaubare Lösung, die den Kleinerzeugern nach der EEG-Förderung nur noch den aktuellen Marktwert sichert, sie aber auch nicht mit weiteren Abgaben und bürokratisch-technischen Auflagen belastet. Der entscheidende Hebel dafür ist eine allgemein gültige Vermarktungsregelung für Kleinmengen, die Provisionen an Vermarktungsfirmen erübrigt“, fordert Göppel daher in seinem Brief an die Abgeordneten des Energieausschusses. Ein Weg dafür sei, dass Regionalnachweise für den Solarstrom durch die Netzbetreiber zum Preis von 0,1 Cent pro Kilowattstunde ausgestellt würden.
Konkret will Göppel nicht nur den jeweiligen Marktwert Solar eins zu eins an die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen weitergeben. Er fordert auch, dass Eigenverbrauch aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung von jeglichen Umlagen, Abgaben und Gebühren befreit werden müsse. Dies gelte auch für die Anlagen, die noch in der EEG-Förderung sind. Die EU-Erneuerbaren-Richtlinie verlangt dies ebenfalls. Diese müsse eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden, so Göppel. Offiziell hat die Bundesregierung dafür noch bis Mitte 2021 Zeit. Göppel macht sich zudem dafür stark, dass die Herkunftsnachweise für den erzeugten Ökostrom aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung ohne jährliche Gebühr vom Umweltbundesamt ausgestellt werden.
„Wir brauchen deshalb jetzt eine Änderung der nationalen Rechtsvorschriften, die der immer wieder betonten aktiven Bürgerbeteiligung gerecht wird. Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf zum EEG ist davon weit entfernt“, schreibt Göppel weiter. Er warf dem Wirtschaftsministerium zudem „Verachtung für die kleinen Erzeuger“ vor, da sie die 18.400 Anlagen, die zum Jahreswechsel aus der EEG-Förderung laufen, „als nicht systemrelevant für den Strommarkt“ ansehe.
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Das mit den Zertifikaten für Öko- oder Regionalstrom ist ja sowas von Augenauswischerei! Der eine fühlt sich wer weiß was toll, der andere merkt gar nicht, dass ihm rechnerisch etwas mehr Kohlestrom zugerechnet wird, und beide beziehen den gleichen Mix aus dem Netz unabhängig davon, wieviel des zertifizierten Stroms gerade dort verfügbar ist.
Wenn ich nach günstigen Stromlieferanten suche, werben die Preisführer auch immer mit „100% Ökostrom, als ob es das billigste vom billigen wäre. Man lügt sich mit so einem Zertifikatekauf selber in die Tasche. Nur ein paar Gutgläubigen wird noch etwas Geld aus der Tasche gezogen, während sich ein paar gewissenlose die Hände reiben. Der Mix im Netz bleibt doch immer der gleiche.
JCW sagt:
Das mit den Zertifikaten für Öko- oder Regionalstrom ist ja sowas von Augenauswischerei! Der eine fühlt sich wer weiß was toll, der andere merkt gar nicht, dass ihm rechnerisch etwas mehr Kohlestrom zugerechnet wird, und beide beziehen den gleichen Mix aus dem Netz unabhängig davon, wieviel des zertifizierten Stroms gerade dort verfügbar ist.
@ JCW.
All das kann man vermeiden, wenn man den Ökostrom wieder in die Standard Last Profile der Bilanzkreise aufnimmt, wie das bis 2010 der Fall war.
Dann hat jeder Anbieter einen Anteil von gegenwärtig etwa 35% in seinem Mix
Man kann jedem Betreiber ausgeförderter PV Anlagen nur die Empfehlung geben, die alte Anlage still zu legen und gegen neue Module und Wechselrichter zu tauschen. Für die neue Anlage wird dann keine EEG Vergütung mehr beantragt und die Beschränkungen entfallen somit. Auch die Leistung wird sich dadurch erhöhen. Das dürfte sich schnell amortisieren.
………„Verachtung für die kleinen Erzeuger“ vor, da sie die 18.400 Anlagen, die zum Jahreswechsel aus der EEG-Förderung laufen, „als nicht systemrelevant für den Strommarkt“ ansehe. Das beschreibt sehr gut die „Denke“ im BMWI und da muss denen mal das Gehirn etwas durchgepustet werden: wenn man eine Bürger-Energiewende will, dann braucht es dafür andere Beamte mit einem anderen Esprit ! Die 18.400 Anlagen sind ja nur die erste „Runde“ von vielen, die noch kommen werden ! Meine Anlage fällt 2022 aus der Förderung ………Unterzeichnet die Petition auf WeAct oder Campact, um diesen Herren etwas Dampf zu machen !!
Im Jahr 2002 wurde aus PV-Anlagen gerade einmal 0,162 TWh eingespeist , in etwa 0,4 Promille der deutschen Stromerzeugung
Ost-West Anlagen werden nach wie vor benachteiligt.
Sie benötigen viele Module, haben aber einen geringen Spitzenwert.
Daher keine Begrenzung der installierten Anzahl von Modulen. Besser wäre es selbstgemachten und eigen verbrauchten Strom generell von Abgaben zu befreien und es sollte eine Genehmigungsfreiheit eingeführt werden für die Einspeisung von Strom bis 22 kW.
Auch der direkte Verkauf von Überschußstrom vom Dach an im Umfeld parkende E-Fahrzeuge sollte deutlich erleichtert werden.