In der vergangenen Woche war der erste Gesetzentwurf für die EEG-Novelle des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt geworden. Er befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, soll aber bereits am 23. September vom Kabinett verabschiedet werden. Eigentlich hätte der Entwurf schon viel früher vorgelegt werden sollen, denn immerhin drängt die Zeit: Die Novelle muss verabschiedet werden, bevor zum Jahreswechsel die ersten Anlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung laufen.
„Was lange währt, ist noch nicht gut, um das erforderliche Aufbruchssignal für Klimaschutz, Innovation und Energiewende zu senden“, erklärte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie. Sie forderte, in der Ressortabstimmung die Fehlsteuerungen zu korrigieren und die Kritik aus der Branche, von Unternehmen und Verbänden aufzunehmen. „Die aktuelle Version des Referentenentwurfs zur EEG-Novelle greift eindeutig zu kurz“, so Peter. Mit der EEG-Novelle würde weder Schwung in den Ausbau der Erneuerbaren kommen noch könnten Klimaschutzziele erreicht werden.
Daher brauche es dringend Nachbesserungen. Die jährlichen Zielkorridore für die verschiedenen erneuerbaren Technologien seien nicht geeignet, um den wachsenden Bedarf an CO2-freier Energie aus den Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie zu decken. „Die Bundesregierung muss eine ehrliche Abschätzung des Stromverbrauchs 2030 vornehmen, die die Mehrbedarfe durch Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtigt. Nur so lässt sich vermeiden, dass es bereits in wenigen Jahren eine Stromerzeugungslücke gibt, die den zügigen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern blockieren könnte“, forderte Peter. Nach Ansicht des BEE lässt sich eine Versorgungslücke nur vermeiden, wenn bis 2030 jährlich 10.000 Megawatt Photovoltaik, 4700 Megawatt Onshore- und 2000 Megawatt Offshore-Windenergie zugebaut würden.
Doch nicht nur bei den Ausbauzielen fordert der Verband mehr von der Bundesregierung. Es müsse auch „eine intelligente Ausgestaltung des Eigenverbrauchs“ geben, um Lastspitzen und Netzengpässe zu vermeiden sowie Netzausbaukosten zu verringern. Eigenversorgung stärke zudem die Akzeptanz für erneuerbare Energien. Der BEE plädiert auch für eine Abschaffung des § 51 im EEG: „Eine noch stärkere Pönalisierung der Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen trägt nicht dazu bei, die Problematik von Zeitfenstern mit negativen Strompreisen zu lösen. Vielmehr wälzt sie den Umstand, dass konventionelle Kraftwerke nachweislich in Zeitfenstern negativer Strompreise einspeisen, noch stärker als bisher auf die Erneuerbaren ab.“
Bei den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Photovoltaik hieß es, dass es keine Ausschreibung für Dachanlagen geben dürfe. „Wenn Solarstromanlagen auf Gebäuden künftig nur noch nach erfolgreicher Teilnahme an einer Auktion eine Marktprämie erhalten, so bremst das eines der wichtigsten Marktsegmente der Photovoltaik aus“, erklärte Peter. Sie verwies auf die negativen Erfahrungen ähnlicher Auktionen in Frankreich. Im EEG-Referentenentwurf sind separate Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab 500 Kilowatt Leistung vorgesehen. Zunächst sollen sie auf ein Volumen von 200 Megawatt jährlich begrenzt sein. Dies ist deutlich weniger, als in diesem Marktsegment 2019 ohne Ausschreibungen zugebaut wurde. Bislang gilt die Ausschreibungspflicht nur für Dachanlagen ab 750 Kilowatt Leistung, wobei sie mit Freiflächenanlagen konkurrieren müssen und nur selten zum Zug kommen. „Wir sehen eine Anhebung der Ausschreibungsgrenze auf 1 Megawatt als erforderlich an“, sagte Peter weiter.
Der Verband wünscht sich auch für die Wind- und Bioenergie noch Nachbesserungen, um den Ausbau wieder in Gang zu bekommen. „Wir brauchen noch vor dem geplanten Kabinettsbeschluss eine ernsthafte Auseinandersetzung über die Zielrichtung der EEG-Novelle“, erklärte die BEE-Präsidentin. Die erneuerbaren Energien müssten gerade vor dem Hintergrund notwendiger Impulse für ein nachhaltiges Konjunkturprogramm gestärkt werden. Es gehe darum, die Basis für eine nachhaltige und krisenresiliente Energieversorgung, einen zukunftsfähigen Industriestandort und das Erreichen der Klimaschutzziele zu legen.
Für Freitag hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Statement von Peter Altmaier (CDU) zu seinen klima- und wirtschaftspolitischen Vorschlägen angekündigt.
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11.09.20 Peter Altmeier hat geliefert:
Leider ist da nicht mehr herausgekommen als “ Mea Culpa! Wir waren bislang zu langsam! Ich gelobe Besserung.“
Ich denke, wir werden bei einer weiteren Erläuterung oder Stellungsnahme die nächsten Tage wieder hoffnungslos enttäuscht werden…….
Warum ist es eigentlich so schwierig, ein praktikables Energiekonzept für die PV aufzustellen?
Jeder der verbrauchernah, auf dem eigenen Dach, ein Stromgenerator installiert und weitestgehend den dort verbrauchten Strom direkt verbraucht, wird nachweislich die Netz-Leistungen entlasten. 10 cnt/kWh statt 30
Warum sollte er nicht in Relation seines eigenen Stromverbrauches dafür entlohnt werden?
Wir brauchen den privaten oder auch industriellen Investor für die weitere Entwicklung eines Energiekonzeptes ohne Verbrenner. Für weitere Investitionen fehlen bislang leider die Anreize!
Mir schwebt da ein System ähnlich der Fa. Sonnen vor, das bitte von jedem EVU praktiziert werden sollte, indem die eingespeiste Energie eines Erzeugers 1 -1 auch wieder als verbraucht zum gleichen Preis vergütet werden sollte.
Eventuell sollten sich die EVUs hierfür einen Pauschaltbetrag als „Flat-Rate“ für technische Umsetzung und Verwaltung vergüten lassen.
Schwierig sollte es allerdings nicht sein.
Der Gesetzgeber sollte sein Anspruch auf die Umsetzung der EEG-Vergütung auf Eigenverbrauch in sämtliche kleinste Verbraucherkanäle dringend überarbeiten.
Es scheint nicht sinnvoll, den potentiellen Investor mit einer Flut an Regulatorien zu überfrachten und letztendlich dann auch noch dessen Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen.
Sinnvoll ist zweifelsohne die Beteiligung der allgemeinen Verbraucher an besoderen Aufwand und den Kosten für die Bereitstellung der Erneuerbaren Energie.
Bei Eigenverbrauch sollten sinnvolle Grenzen in Abhängigkeit der erzeugten/ bezogenen E-Energie für die Erhebung des EEG-Zuschlages definiert werden.
Zur Ermittlung des jährlich behördlich festzulegenden EEG-Zuschlages gehört aber ebenso die monatliche oder jährliche Feststellung der wahren Erzeugungskosten für die E-Energie, bitte ohne, wie bislang praktisiert, nur auf die Differenz zu geringen Energie-Mengen des Spottmarktes zur Preisfindung zu schauen.
Viele Stromkontingente werden unterjährig oder auch für die nächsten Jahre gestaltet ohne sich am Spotmarkt zu orientieren!
Hier liegt ein riesen Konstruktionsfehler des bisherigen Systems zur Feststellung des EEG Zuschlages! Differenzen werden von den Stromversorgern offensichtlich vereinnahmt!
Für die EEG-Finanzierung hierfür den Erzeuger von Erneuerbarer Energie selbst nochmals durch Erhebung einer Abgabe zur Kasse zu bitten und auch in der Kleinteiligkeit scheint absolut unangebracht und grenzt leider bitter an Ironie von Steuer- und Verwaltungsfreaks; sorry.
Praktiker hätten diesen Passus aus Kentniss über ein dann erforderliches umfangreiches Messkonzept mit div. zusätzlich erforderlichen zu installierenden Zählern und deren laufenden Kosten umgehend als kontraproduktiv und nicht praktikabel abgelehnt.
Regelungen für größere Anlagen von bspw. Investoren sollte entsprechend abweichende
Regelung getroffen werden.
Auch hier gilt: Invest muss sich lohnen! Abwürgen kann Jeder.