EEG-Entwurf enthält Anschlussregelung für Post-EEG-Anlagen und Ausschreibungen für PV-Dachanlagen

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Aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist ein erster Entwurf durchgesickert, wie die umfassende Novelle des EEG aussehen soll. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dies ist insofern wichtig, da dann die ersten EEG-Anlagen nach 20 Jahren aus der Förderung fallen und bisher für diese Anlagen keine passenden Rahmenbedingungen für einen sinnvollen Weiterbetrieb existieren. Der Referentenentwurf, der pv magazine vorliegt, sieht für diese ausgeförderten Anlagen vor, dass sie auch künftig einen Anspruch auf vorrangige Einspeisung haben werden. Zudem wird anerkannt, dass die Direktvermarktung bei kleinen Anlagen derzeit noch unwirtschaftlich ist. Daher sieht der Gesetzentwurf eine Alternative vor. „Diese Anlagenbetreiber können den in der Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Hierdurch werden sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein ‚wildes Einspeisen‘ verhindert“, heißt es im Entwurf unter dem Punkt „Einstieg in die ‚Post-EEG-Förderung‘“. Dort steht jedoch auch geschrieben, dass die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien künftig „so weit wie möglich marktgetrieben“ vorantreiben wolle. Daher werde sie „bis spätestens 2027 einen Vorschlag für einen Umstieg von der finanziellen Förderung auf einen marktgetriebenen Ausbau“ vorlegen.

Weitere Kernelemente des EEG-Entwurfs sind die Verankerung des Ziels, Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral zu machen. Zudem soll das „Klimaschutzprogramm 2030“ mit der Novelle umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass dort verbindlich das Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien am deutschen Stromverbrauch festgeschrieben werden soll. Dafür werden Ausbaupfade für die einzelnen Technologien definiert, um das Ziel zu erreichen. Für die Photovoltaik wird demnach eine Steigerung der installierten Leistung auf 100 Gigawatt angestrebt. Dies wäre fast eine Verdoppelung der aktuell installierten Leistung in Deutschland. Für Windkraft an Land ist das Ziel von 71 Gigawatt und für Offshore-Windkraft von 20 Gigawatt vorgesehen. „Die Ausbaupfade sind teilweise noch ambitionierter als im Klimaschutzprogramm 2030 geregelt, um zusätzliche Sicherheit bei der Erreichung des 65-Prozent-Ausbauziels zu schaffen“, heißt es weiter. Für die einzelnen Technologien sind im Gesetzentwurf jeweils Ausschreibungsmengen bis 2028 festgelegt.

Wenn man sich die im Entwurf enthaltene Tabelle anschaut, dann sind für Photovoltaik-Anlagen in den Jahren 2021 bis 2028 jeweils Ausschreibungsmenge zwischen 1,9 und 2,8 Gigawatt vorgesehen. Die Mengen erhöhen sich vor allem ab 2025 stetig. Angesichts der derzeitigen Flaute beim Ausbau der Windkraft ist allerdings fraglich, ob die insgesamt ausgeschriebenen Mengen reichen werden, um einen Erneuerbaren-Anteil von 65 Prozent bis 2030 zu realisieren. So sollen für die Windkraft an Land bereits im kommenden Jahr 4,5 Gigawatt ausgeschrieben werden, in den Jahren danach dann zwischen 2,9 und 5,8 Gigawatt. Derzeit werden wegen Akzeptanzproblemen jedoch kaum neue Windparks in Deutschland realisiert und die Ausschreibungen sind regelmäßig unterzeichnet. Dies will die Regierung auch mit dieser Novelle lösen und zusätzliche Standorte für Windkraftanlagen freigeben.

Die Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen sollen 2021 mit 200 Megawatt starten. Stand des Entwurfs ist 25. August 2020.

Quelle: EEG-Refentenentwurf

Die Tabelle aus dem EEG-Entwurf zeigt zudem, dass es künftig separate Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen geben soll. Bislang müssen Dachprojekte mit Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen ab 750 Kilowatt direkt konkurrieren und haben zumeist wenig Chancen. Für 2021 und 2022 plant die Regierung nun, jeweils 200 Megawatt für Dachanlagen separat auszuschreiben. Das Volumen wird dann in den Folgejahren noch deutlich steigen; 2028 soll es 1,2 Gigawatt erreichen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) weist darauf hin, dass mit diesem geringen Ausschreibungsvolumen – gerade in den ersten Jahren – der Markt für große Dachanlagen deutlich ausgebremst würde. Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur sind allein im vergangenen Jahr 1,12 Gigawatt an Photovoltaik-Anlagen mit 500 bis 750 Kilowatt Leistung neu gemeldet worden.

Mit der Ausweitung der Ausschreibungen will die Bundesregierung die Kostenentwicklung weiter dämpfen. Sie plant daher auch, die Höchstwerte in den Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen von derzeit 7,50 auf 5,90 Cent pro Kilowattstunde bei Freiflächenanlagen zu senken. Bei Dachanlagen ist im Entwurf ein Höchstwert von 9,00 Cent pro Kilowattstunde als Höchstwert vorgesehen. Zudem will die Regierung eine schnellere Reaktion des atmenden Deckels bei der Solarförderung auf die Kostenentwicklung bei Photovoltaik-Anlagen erreichen. Mit einer Erweiterung der Flächenkulisse bei der Ausschreibung von Solarparks will sie dem Entwurf zufolge zudem den Wettbewerb bei den Photovoltaik-Ausschreibungen weiter erhöhen. Es ist auch eine Anhebung der zulässigen Leistung von 10 auf 20 Megawatt im Entwurf für Freiflächenanlagen in Ausschreibungen vorgesehen.

Zudem will die Bundesregierung künftig auf die gemeinsamen Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft an Land verzichten. Diese sollten in die Innovationsausschreibungen integriert werden, deren Volumen erhöht werde. 2021 sind für diese Auktionen insgesamt 500 Megawatt vorgesehen und bis 2028 steigt das Volumen jährlich um 50 Megawatt auf dann 850 Megawatt.

Zur Stärkung der Netz- und Marktintegration der erneuerbaren Energien sind in dem Entwurf ebenfalls mehrere Maßnahmen vorgesehen. So soll „die gleitende Marktprämie weiterentwickelt und die Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei negativen Börsenpreisen für Neuanlagen abgeschafft“ werden, heißt es im Entwurf. Damit wolle die Regierung neue Anreize für Speichertechnologien und Innovationen setzen. Auch sollen die Anforderungen an die Steuerbarkeit der Anlagen ausgeweitet und die Digitalisierungsstrategie über Smart-Meter-Gateways konsequent fortgesetzt werden.

Mit der EEG-Novelle 2021 sollen auch längst zugesagte Nachbesserungen für Photovoltaik-Mieterstrom realisiert werden. So wird es künftig auch für große Photovoltaik-Mieterstromprojekte wieder eine Vergütung geben. Für Anlagen bis 750 Kilowatt ist ein Zuschlag von 1,42 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Bei kleinen Projekten bis 10 Kilowatt Leistung wird er bei 2,66 Cent pro Kilowattstunde liegen.

Was in dem Entwurf zunächst nicht zu finden ist, ist die Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU. Diese schreibt vor, dass solarer Eigenverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt nicht mit Umlagen und Abgaben belastet werden darf. Eigentlich muss die Bundesregierung dies bis Mitte 2021 in nationales Recht umsetzen.

Im Entwurf sind dagegen einzelne Punkte zur EEG-Umlage enthalten. So soll die Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlagezahlung befreit werden. Gleichzeitig müsse jedoch sichergestellt werden, dass die EEG-Umlage dadurch nicht steige, heißt es im Entwurf. Zur Erarbeitung der erforderlichen Rahmenbedingungen sei im August ein Dialogprozess eröffnet worden. Überdies soll mit der EEG-Novelle auch die Besondere Ausgleichregelung für energieintensive Industrien weiterentwickelt werden. Mit der mittelfristig geplanten Absenkung der EEG-Umlage könnten Unternehmen aus dieser Begünstigung herausfallen. Dies will die Bundesregierung verhindern, um den Unternehmen in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine zusätzliche Unsicherheit aufzuerlegen, wie es im Entwurf weiter heißt.

Erste Reaktionen

Der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sieht den ersten Entwurf der EEG-Novelle positiv. „Befreiung der Erzeugung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage, Beteiligung der Standortkommunen von Windrädern an der Einspeisevergütung, Perspektiven für Biogas und generell alte EEG-Anlagen nach 20 Jahren, praktikables Mieterstrommodell – viele Wünsche von Befürwortern der Energiewende wurden aufgegriffen.“ Wenn jetzt nicht im Kleingedruckten wieder alles zerschossen werde, könne die EEG-Novelle ein großer Wurf werden.

Der BSW-Solar sieht in dem Referentenentwurf eher neue Bremsen für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland und fordert daher ein „Solar-Beschleunigungsgesetz“. So sei es ein „Irrweg“, künftig nur noch Betrieben neue Photovoltaik-Systeme zu fördern, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. „Diese Bedingungen sind schikanös und das Gegenteil dessen, was die Energiewende braucht und vorantreibt,“ erklärt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Zudem müsse die anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauch endlich gestrichen werden, um vor allem das Petenzial bei den Gewerbeanlagen zu heben. „Die ‚Sonnensteuer´ blockiert Milliardeninvestitionen in die Energiewende in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Neben dem Ausbau der Photovoltaik erschwert sie die Markteinführung dringend benötigter intelligenter und dezentraler Lösungen der Speicherung und Sektorenkopplung und verstößt teils sogar gegen EU-Recht“, so Körnig weiter.

Der BVES – Bundesverband Energiespeicher Systeme moniert, dass in dem Entwurf die EU-rechtlichen Vorgaben komplett vernachlässigt werden. „Der Gesetzentwurf enttäuscht auf ganzer Linie, da die guten und zielführenden Diskussionen unterschiedlichster Interessensgruppen in den letzten Monaten zum Energiesystem der Zukunft anscheinend an den hohen Mauern des Ministeriums komplett abgeprallt sind“, sagt Hauptgeschäftsführer Urban Windelen nach der ersten Analyse. Nach dem Willen der EU soll der Prosumer in den Mittelpunkt rücken, Eigenverbrauch soll von Abgaben und Umlagen befreit werden – zumindest bei Anlagen bis 30 Kilowatt. „Eine Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist in dem Entwurf nicht zu erkennen. Entlastungen für Eigenversorger und Speicherbetreiber sucht man darin ebenso vergeblich wie Regelungen zum Abbau der Bürokratie und Rechtsunsicherheit in dezentralen Energiekonzepten“, ergänzt Florian Valentin, Sprecher der BVES Arbeitsgruppe Energierecht. Insgesamt sind die geplanten Änderungen im EEG-Entwurf nach Ansicht des Verbands unzureichend, um das für die Energiewende notwendige Speicher-Potenzial zu heben.

„Der vorliegende Entwurf hat Licht und Schatten“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Positiv sei, „dass sich die geforderte Zubaumenge erhöht, wenn im Jahr zuvor das Ziel nicht erreicht wurde“. Auch die Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz von Windparks begrüßte der Verband. Kritik kam aber an den unzureichenden Maßnahmen, um den Photovoltaik-Zubau weiter zu steigern. „Um die Sonnenenergie endlich auch in die Städte zu bringen, hätte es vor allem bei der Eigenversorgung mehr Mut bedurft“, kommentierte Andreae. Dagegen begrüßte sie die geplante Post-EEG-Regelung. „Die weitere Einspeisung insbesondere auch für kleine PV-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung wird in dem Entwurf gesichert ermöglicht. Erfreulich ist zudem, dass keine über den Marktwert des entsprechenden Stroms hinausgehende Vergütung vorgesehen ist.“ Dies hätte die angestrebte Entwicklung langfristiger PPAs oder anderer Vermarktungsmodelle gehemmt, so die BDEW-Hauptgeschäftsführerin.

In einer ersten Reaktion erklärte Victoria Ossadnik, Geschäftsführerin bei Eon Energie Deutschland, dass Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten stärker mitgedacht werden sollten. Bei jährlich rund 80.000 neuen Einfamilienhäusern ergebe sich ein Potenzial von zusätzlich 600 Millionen Kilowattstunden Solarstrom jährlich. „Insgesamt muss der Eigenverbrauch gestärkt und Stromspeicher sollten unbürokratisch gefördert werden“, so Victoria Ossadnik.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert Nachbesserungen, um Klimaziele und erneuerbare Ausbauziele zu schaffen und den notwendigen Innovationsimpuls zu senden. Zwar würden einige von der Erneuerbaren-Branche adressierte Baustellen erkannt und angegangen, wie der Wegfall des Netzausbaugebiets bei der Winkraft oder die bundeseinheitliche Regel zur Kommunalbeteiligung, aber weder reichten die benannten Ausbaupfade, noch seien alle Hürden beseitigt. „Bei der Solarenergie sind sogar neue Schikanen geplant, die die Entfesselung der Photovoltaik weiter behindern“, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Statt dessen müsse die Eigenversorgung von Betrieben und Privatpersonen endlich gestärkt werden. „Der BEE setzt jetzt auf die Ressortabstimmung und die politischen Abstimmungen, damit dieser Entwurf zu dem wird, was er werden muss: Ein Aufbruchssignal für Klimaschutz und Energiewende.“

Sascha Müller-Kraenner, Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), bezeichnet den Entwurf als enttäuschend.Die im Entwurf erst 2050 angestrebte Treibhausgasneutralität des Stromsektors reiche bei weitem nicht aus, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Völlig absurd sei die Überprüfung der Ausbauziele bis 2023, da die Prüfergebnisse längst vorliegen würden und bekannt seien. Hier würden wertvolle Jahre verschenkt. Auch Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an Projekten der Energiewende würden leider auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gestärkt.

„Viel zu wenig Ehrgeiz“ sieht Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in der EEG-Novelle. „Wichtige Punkte wie etwa Lösungsansätze für den Weiterbetrieb der Photovoltaik-Pionieranlagen, die 2021 aus dem EEG fallen, sowie Vorschläge für mehr Teilhabe in Form einer kommunalen Abgabe und eine Überarbeitung für Mieterstrom werden zwar aufgegriffen. Aber schon jetzt ist klar: Ohne Nachbesserungen geht es nicht.“

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wird mit Reaktionen fortlaufend ergänzt.

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