Aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist ein erster Entwurf durchgesickert, wie die umfassende Novelle des EEG aussehen soll. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dies ist insofern wichtig, da dann die ersten EEG-Anlagen nach 20 Jahren aus der Förderung fallen und bisher für diese Anlagen keine passenden Rahmenbedingungen für einen sinnvollen Weiterbetrieb existieren. Der Referentenentwurf, der pv magazine vorliegt, sieht für diese ausgeförderten Anlagen vor, dass sie auch künftig einen Anspruch auf vorrangige Einspeisung haben werden. Zudem wird anerkannt, dass die Direktvermarktung bei kleinen Anlagen derzeit noch unwirtschaftlich ist. Daher sieht der Gesetzentwurf eine Alternative vor. „Diese Anlagenbetreiber können den in der Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Hierdurch werden sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein ‚wildes Einspeisen‘ verhindert“, heißt es im Entwurf unter dem Punkt „Einstieg in die ‚Post-EEG-Förderung‘“. Dort steht jedoch auch geschrieben, dass die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien künftig „so weit wie möglich marktgetrieben“ vorantreiben wolle. Daher werde sie „bis spätestens 2027 einen Vorschlag für einen Umstieg von der finanziellen Förderung auf einen marktgetriebenen Ausbau“ vorlegen.
Weitere Kernelemente des EEG-Entwurfs sind die Verankerung des Ziels, Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral zu machen. Zudem soll das „Klimaschutzprogramm 2030“ mit der Novelle umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass dort verbindlich das Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien am deutschen Stromverbrauch festgeschrieben werden soll. Dafür werden Ausbaupfade für die einzelnen Technologien definiert, um das Ziel zu erreichen. Für die Photovoltaik wird demnach eine Steigerung der installierten Leistung auf 100 Gigawatt angestrebt. Dies wäre fast eine Verdoppelung der aktuell installierten Leistung in Deutschland. Für Windkraft an Land ist das Ziel von 71 Gigawatt und für Offshore-Windkraft von 20 Gigawatt vorgesehen. „Die Ausbaupfade sind teilweise noch ambitionierter als im Klimaschutzprogramm 2030 geregelt, um zusätzliche Sicherheit bei der Erreichung des 65-Prozent-Ausbauziels zu schaffen“, heißt es weiter. Für die einzelnen Technologien sind im Gesetzentwurf jeweils Ausschreibungsmengen bis 2028 festgelegt.
Wenn man sich die im Entwurf enthaltene Tabelle anschaut, dann sind für Photovoltaik-Anlagen in den Jahren 2021 bis 2028 jeweils Ausschreibungsmenge zwischen 1,9 und 2,8 Gigawatt vorgesehen. Die Mengen erhöhen sich vor allem ab 2025 stetig. Angesichts der derzeitigen Flaute beim Ausbau der Windkraft ist allerdings fraglich, ob die insgesamt ausgeschriebenen Mengen reichen werden, um einen Erneuerbaren-Anteil von 65 Prozent bis 2030 zu realisieren. So sollen für die Windkraft an Land bereits im kommenden Jahr 4,5 Gigawatt ausgeschrieben werden, in den Jahren danach dann zwischen 2,9 und 5,8 Gigawatt. Derzeit werden wegen Akzeptanzproblemen jedoch kaum neue Windparks in Deutschland realisiert und die Ausschreibungen sind regelmäßig unterzeichnet. Dies will die Regierung auch mit dieser Novelle lösen und zusätzliche Standorte für Windkraftanlagen freigeben.
Die Tabelle aus dem EEG-Entwurf zeigt zudem, dass es künftig separate Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen geben soll. Bislang müssen Dachprojekte mit Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen ab 750 Kilowatt direkt konkurrieren und haben zumeist wenig Chancen. Für 2021 und 2022 plant die Regierung nun, jeweils 200 Megawatt für Dachanlagen separat auszuschreiben. Das Volumen wird dann in den Folgejahren noch deutlich steigen; 2028 soll es 1,2 Gigawatt erreichen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) weist darauf hin, dass mit diesem geringen Ausschreibungsvolumen – gerade in den ersten Jahren – der Markt für große Dachanlagen deutlich ausgebremst würde. Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur sind allein im vergangenen Jahr 1,12 Gigawatt an Photovoltaik-Anlagen mit 500 bis 750 Kilowatt Leistung neu gemeldet worden.
Mit der Ausweitung der Ausschreibungen will die Bundesregierung die Kostenentwicklung weiter dämpfen. Sie plant daher auch, die Höchstwerte in den Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen von derzeit 7,50 auf 5,90 Cent pro Kilowattstunde bei Freiflächenanlagen zu senken. Bei Dachanlagen ist im Entwurf ein Höchstwert von 9,00 Cent pro Kilowattstunde als Höchstwert vorgesehen. Zudem will die Regierung eine schnellere Reaktion des atmenden Deckels bei der Solarförderung auf die Kostenentwicklung bei Photovoltaik-Anlagen erreichen. Mit einer Erweiterung der Flächenkulisse bei der Ausschreibung von Solarparks will sie dem Entwurf zufolge zudem den Wettbewerb bei den Photovoltaik-Ausschreibungen weiter erhöhen. Es ist auch eine Anhebung der zulässigen Leistung von 10 auf 20 Megawatt im Entwurf für Freiflächenanlagen in Ausschreibungen vorgesehen.
Zudem will die Bundesregierung künftig auf die gemeinsamen Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft an Land verzichten. Diese sollten in die Innovationsausschreibungen integriert werden, deren Volumen erhöht werde. 2021 sind für diese Auktionen insgesamt 500 Megawatt vorgesehen und bis 2028 steigt das Volumen jährlich um 50 Megawatt auf dann 850 Megawatt.
Zur Stärkung der Netz- und Marktintegration der erneuerbaren Energien sind in dem Entwurf ebenfalls mehrere Maßnahmen vorgesehen. So soll „die gleitende Marktprämie weiterentwickelt und die Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei negativen Börsenpreisen für Neuanlagen abgeschafft“ werden, heißt es im Entwurf. Damit wolle die Regierung neue Anreize für Speichertechnologien und Innovationen setzen. Auch sollen die Anforderungen an die Steuerbarkeit der Anlagen ausgeweitet und die Digitalisierungsstrategie über Smart-Meter-Gateways konsequent fortgesetzt werden.
Mit der EEG-Novelle 2021 sollen auch längst zugesagte Nachbesserungen für Photovoltaik-Mieterstrom realisiert werden. So wird es künftig auch für große Photovoltaik-Mieterstromprojekte wieder eine Vergütung geben. Für Anlagen bis 750 Kilowatt ist ein Zuschlag von 1,42 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Bei kleinen Projekten bis 10 Kilowatt Leistung wird er bei 2,66 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Was in dem Entwurf zunächst nicht zu finden ist, ist die Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU. Diese schreibt vor, dass solarer Eigenverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt nicht mit Umlagen und Abgaben belastet werden darf. Eigentlich muss die Bundesregierung dies bis Mitte 2021 in nationales Recht umsetzen.
Im Entwurf sind dagegen einzelne Punkte zur EEG-Umlage enthalten. So soll die Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlagezahlung befreit werden. Gleichzeitig müsse jedoch sichergestellt werden, dass die EEG-Umlage dadurch nicht steige, heißt es im Entwurf. Zur Erarbeitung der erforderlichen Rahmenbedingungen sei im August ein Dialogprozess eröffnet worden. Überdies soll mit der EEG-Novelle auch die Besondere Ausgleichregelung für energieintensive Industrien weiterentwickelt werden. Mit der mittelfristig geplanten Absenkung der EEG-Umlage könnten Unternehmen aus dieser Begünstigung herausfallen. Dies will die Bundesregierung verhindern, um den Unternehmen in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine zusätzliche Unsicherheit aufzuerlegen, wie es im Entwurf weiter heißt.
Erste Reaktionen
Der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sieht den ersten Entwurf der EEG-Novelle positiv. „Befreiung der Erzeugung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage, Beteiligung der Standortkommunen von Windrädern an der Einspeisevergütung, Perspektiven für Biogas und generell alte EEG-Anlagen nach 20 Jahren, praktikables Mieterstrommodell – viele Wünsche von Befürwortern der Energiewende wurden aufgegriffen.“ Wenn jetzt nicht im Kleingedruckten wieder alles zerschossen werde, könne die EEG-Novelle ein großer Wurf werden.
Der BSW-Solar sieht in dem Referentenentwurf eher neue Bremsen für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland und fordert daher ein „Solar-Beschleunigungsgesetz“. So sei es ein „Irrweg“, künftig nur noch Betrieben neue Photovoltaik-Systeme zu fördern, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. „Diese Bedingungen sind schikanös und das Gegenteil dessen, was die Energiewende braucht und vorantreibt,“ erklärt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Zudem müsse die anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauch endlich gestrichen werden, um vor allem das Petenzial bei den Gewerbeanlagen zu heben. „Die ‚Sonnensteuer´ blockiert Milliardeninvestitionen in die Energiewende in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Neben dem Ausbau der Photovoltaik erschwert sie die Markteinführung dringend benötigter intelligenter und dezentraler Lösungen der Speicherung und Sektorenkopplung und verstößt teils sogar gegen EU-Recht“, so Körnig weiter.
Der BVES – Bundesverband Energiespeicher Systeme moniert, dass in dem Entwurf die EU-rechtlichen Vorgaben komplett vernachlässigt werden. „Der Gesetzentwurf enttäuscht auf ganzer Linie, da die guten und zielführenden Diskussionen unterschiedlichster Interessensgruppen in den letzten Monaten zum Energiesystem der Zukunft anscheinend an den hohen Mauern des Ministeriums komplett abgeprallt sind“, sagt Hauptgeschäftsführer Urban Windelen nach der ersten Analyse. Nach dem Willen der EU soll der Prosumer in den Mittelpunkt rücken, Eigenverbrauch soll von Abgaben und Umlagen befreit werden – zumindest bei Anlagen bis 30 Kilowatt. „Eine Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist in dem Entwurf nicht zu erkennen. Entlastungen für Eigenversorger und Speicherbetreiber sucht man darin ebenso vergeblich wie Regelungen zum Abbau der Bürokratie und Rechtsunsicherheit in dezentralen Energiekonzepten“, ergänzt Florian Valentin, Sprecher der BVES Arbeitsgruppe Energierecht. Insgesamt sind die geplanten Änderungen im EEG-Entwurf nach Ansicht des Verbands unzureichend, um das für die Energiewende notwendige Speicher-Potenzial zu heben.
„Der vorliegende Entwurf hat Licht und Schatten“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Positiv sei, „dass sich die geforderte Zubaumenge erhöht, wenn im Jahr zuvor das Ziel nicht erreicht wurde“. Auch die Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz von Windparks begrüßte der Verband. Kritik kam aber an den unzureichenden Maßnahmen, um den Photovoltaik-Zubau weiter zu steigern. „Um die Sonnenenergie endlich auch in die Städte zu bringen, hätte es vor allem bei der Eigenversorgung mehr Mut bedurft“, kommentierte Andreae. Dagegen begrüßte sie die geplante Post-EEG-Regelung. „Die weitere Einspeisung insbesondere auch für kleine PV-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung wird in dem Entwurf gesichert ermöglicht. Erfreulich ist zudem, dass keine über den Marktwert des entsprechenden Stroms hinausgehende Vergütung vorgesehen ist.“ Dies hätte die angestrebte Entwicklung langfristiger PPAs oder anderer Vermarktungsmodelle gehemmt, so die BDEW-Hauptgeschäftsführerin.
In einer ersten Reaktion erklärte Victoria Ossadnik, Geschäftsführerin bei Eon Energie Deutschland, dass Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten stärker mitgedacht werden sollten. Bei jährlich rund 80.000 neuen Einfamilienhäusern ergebe sich ein Potenzial von zusätzlich 600 Millionen Kilowattstunden Solarstrom jährlich. „Insgesamt muss der Eigenverbrauch gestärkt und Stromspeicher sollten unbürokratisch gefördert werden“, so Victoria Ossadnik.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert Nachbesserungen, um Klimaziele und erneuerbare Ausbauziele zu schaffen und den notwendigen Innovationsimpuls zu senden. Zwar würden einige von der Erneuerbaren-Branche adressierte Baustellen erkannt und angegangen, wie der Wegfall des Netzausbaugebiets bei der Winkraft oder die bundeseinheitliche Regel zur Kommunalbeteiligung, aber weder reichten die benannten Ausbaupfade, noch seien alle Hürden beseitigt. „Bei der Solarenergie sind sogar neue Schikanen geplant, die die Entfesselung der Photovoltaik weiter behindern“, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Statt dessen müsse die Eigenversorgung von Betrieben und Privatpersonen endlich gestärkt werden. „Der BEE setzt jetzt auf die Ressortabstimmung und die politischen Abstimmungen, damit dieser Entwurf zu dem wird, was er werden muss: Ein Aufbruchssignal für Klimaschutz und Energiewende.“
Sascha Müller-Kraenner, Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), bezeichnet den Entwurf als enttäuschend.Die im Entwurf erst 2050 angestrebte Treibhausgasneutralität des Stromsektors reiche bei weitem nicht aus, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Völlig absurd sei die Überprüfung der Ausbauziele bis 2023, da die Prüfergebnisse längst vorliegen würden und bekannt seien. Hier würden wertvolle Jahre verschenkt. Auch Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an Projekten der Energiewende würden leider auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gestärkt.
„Viel zu wenig Ehrgeiz“ sieht Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in der EEG-Novelle. „Wichtige Punkte wie etwa Lösungsansätze für den Weiterbetrieb der Photovoltaik-Pionieranlagen, die 2021 aus dem EEG fallen, sowie Vorschläge für mehr Teilhabe in Form einer kommunalen Abgabe und eine Überarbeitung für Mieterstrom werden zwar aufgegriffen. Aber schon jetzt ist klar: Ohne Nachbesserungen geht es nicht.“
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wird mit Reaktionen fortlaufend ergänzt.
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Aus der Sicht kleiner Dachanlagen:
Wenn es so bleibt, sind zwei Änderungen im Bereich der kleinen Dachanlagen zu erwarten:
1. Überhalb von „x“ kWp (noch nicht definiert!) muss Auslesen der Ist-Einspeisung und stufenlose Regelung durch den Netzbetreiber möglich sein. 70%-Regel taucht nicht mehr auf! Wenn die Anlage in Betrieb geht, bevor die Technik verfügbar ist, hat man 5 Jahre Übergangszeit nach dem Zeitpunkt, ab dem die Technik verfügbar ist. Nachrüsten ist also dann Pflicht!
Bis dahin reicht die stufenweise wirksame Fernwirkeinrichtung bzw. bis 30 kWp die Fernabschaltung.
2. Ausgeförderte Anlagen werden definiert und dürfen somit nach Ablauf der ursprünglichen Förderzeit unter dem EEG weiter betrieben werden. ABER: Nur nach Einbau eines intelligenten Messsystems wird Eigenverbauch erlaubt, sonst muss „gesamter Strom aus der Anlage dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden“. Regelbarkeit wird nicht gefordert, somit könnte man die alten WR wohl weiter betreiben. Einspeisevergütung = Marktwert PV Strom, also um die 3,5 ct, eher weniger. Jetzt kommt das Problem: Wer dann (wirtschaftlich clever) auf Eigenverbrauch umbaut, wird ggf. den Zählerschrank komplett erneuern müssen, weil der Netzbetreiber eine „Änderung der elektrischen Anlage“ Unterstellt. Er tut dies, um den Kunden (Betreiber) über die dann einzuhaltenden Vorschriften für den Netzanschluss (TAB) die Kosten für die Vorrichtung der intelligenten Messtechnik tragen zu lassen. Muss tatsächlich ein neuer Zählerschrank gebaut werden, wird es wirtschaftlich grenzwertig…
Also werden einige die Anlagen in der Volleinspeisung weiter laufen lassen, was natürlich für den Netzbetreiber am attraktivsten ist.
Ich setzte auf starken Protest, insbesondere im Bundesrat. Stoßrichtung müsste sein, eine Bagatellgrenze zu schaffen unterhalb derer keine intelligente Messtechnik notwendig ist, ggf. analog des „x“ für Neuanlagen.
@ Tim Wolf :
Das EEG ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz
….. den FachexpertInnen war das sehr wahrscheinlich schon lange klar, daß für ProsumerInnen die europaweite, freie Wahl des Einspeisebilanzkreises noch vor Ablauf der Legislaturzeit eingebracht werden wird. Damit wird dann für alle Kostengerechtigkeit und etwas stärker Liberalität erreicht.
Die BürgerInnen können dann übernächstes Jahr wieder viele neue PolitikerInnen glücklicher machen?
Das große Rätselraten zum Klimawandel kommt dann nach dem EEG_2020, ab 1. Jan. 2021 …
https://www.bundestagswahl-2021.de/koalitionen/
und der Wahlrecht-Reform
https://www.deutschlandfunk.de/wahlrechtsreform-einigung-in-zwei-schritten.2897.de.html?dram:article_id=474551
und das nach 3 Legislaturzeiten mit den Möglichkeiten einer großen Koalition aus programmatisch konservativ und sozialliberalen Parteien seit 2005
@ Tim Wolf
Wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber sagt, es werden alle Anlagen mit Smart Meter Gateways ausgestattet, also auch PV-Anlagen unter 7kWp, dann ist eh ein Umbau des Zählerschranks notwendig. Die Kosten trägt so oder so der Kunde!
Damit werden alle glücklich werden, deren Beratungsdienstleister bei Aufbau der Photovoltaikanlage bereits darauf hingewiesen haben und einen Kostenvoranschlag für die spätere Erweiterung beim anfänglichen Anlagenangebot beigefügt hatten.
Da gibts einige Anbieter, die diese Voraussicht als Kundendienst angeboten haben. Alle machen das aber nicht so.
Ein paar hundert Euro für eine Erneuerung der Verteilerschränke sind wohl kaum der Beobachtung durch die Regierung wert.
Bin fast sicher, das könnte man wegklagen. Aber erstens ist ein neuer Zählerschrank billiger und zweitens schön… man kriegt ja was für sein Geld…
Aber seltsam bleibt es: in Verbrauchsrichtung geht alles dran, egal wie gammelig das Zählerfeld ist, in Erzeugungsrichtung sind die Elektronen deutlich gefährlicher und brauchen stets das feinste vom feinen…..
Warum sollte man sich als Verbraucher nicht frei entscheiden können wofür man ein paar hundert Euro investiert?
https://www.oeko-energie.de/shop1/de/Solarstrom/Eigenstrom/Mini-Netzanlage/
Zur Klärung: Das sind in den Niederlanden, beispielsweise, bis zu 200000 Anlagen, und dort sind 3/4 aller Anlagen im Leistungsbereich unter 10kWp.
Wofür also das Geld investieren, angesichts des Klimawandels (und auch zur Installation einer Einspeisesteckdose, durch Fachkräfte, wird dort informiert)?
….. und bei Anlagen „egal wie gammelig das Zählerfeld ist“ sollte man, im Sinne des Verbraucherschutzes, dann die notwendige Überzeugungsarbeit leisten, damit dort kein Laie gefährdet wird.
@ Hans R
Ups, das wird stimmen…Vielleicht protestiert er trotzdem 😉
Mist, dann bleibt nur die SPD (Umweltministerium) als Hoffnung, der Klimaflügle der Union wird den eigenen Mann trotz hoher Erwartungshaltung im Vorfeld sicher nicht öffentlich anzählen.
Zitat aus dem Artikel.
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.
Erfreulich ist zudem, dass keine über den Marktwert des entsprechenden Stroms hinausgehende Vergütung vorgesehen ist.“ Dies hätte die angestrebte Entwicklung langfristiger PPAs oder anderer Vermarktungsmodelle gehemmt. Zitat Ende
Eine typische Betrachtung von der Dachorganisation der konventionellen Stromwirtschaft.
Kurz auf die Energiewende übersetzt heißt das. Der EE Strom muss auf jeden Fall mit dem Marktpreis unterbewertet bleiben, damit die Konventionellen auf dieser Basis Gewinne optimieren können.
Wohl wissend, dass die EE sich, mit stetiger Zunahme ja selber entwerten, seit dem sie 2010 zum vermarkten an die Börse verbannt wurden.
Wie die Gewinnoptimierung stattfindet, kann man im Folgenden ab Seite 4 sehen.
https://www.greenpeace-energy.de/fileadmin/news_import/Studie_Ertragsoptimierung_von_Kraftwerken_durch_EEG-Regelungen.pdf
Das ist halt Marktwirtschaft !
@ Heinz R.
Ich habe mal nach der Definition Marktwirtschaft gegoogelt, dabei habe ich nichts gefunden, dass man die Produkte der Konkurrenz systematisch abwerten soll, um eigenen Gewinne zu optimieren.
Es ist wohl eher grotsk wenn ein Lobbyist einer Branche , die auf eine 20 Jahre garantierte Vergütung erhält die weit über dem Marktwert ihres Produkts liegt , sich über Benachteiligung beklagt
@ Heinz R.
Lobbyist ehrt mich insofern, weil Sie damit zum Ausdruck bringen, das ich mit dem System vertraut sein muss.
Besonders die von „Echten“ Lobbyisten seit 2010 vernebelten Zusammenhänge kenne, die Leute wie Sie, für den normal sterblichen Betrachter hier schönreden wollen.
Wenn Sie sich für meine „Lobbyarbeit“ näher interessieren, können Sie ja mal hier reinschauen,
https://www.pv-magazine.de/2020/08/21/cdu-csu-klimakreis-will-mutige-eeg-novelle/#comments
und schreiben, was Ihnen da an meinen Beiträgen unter dem Gesichtspunkt der mehrheitlich beschlossenen Energiewende, als grotesk erscheint..
Die Gewinnoptimierung, wie in
https://www.greenpeace-energy.de/fileadmin/news_import/Studie_Ertragsoptimierung_von_Kraftwerken_durch_EEG-Regelungen.pdf beschrieben, funktioniert nur bei unerwartetem Zubau von EE-Stromerzeugungskapazitäten.
Die im Artikel beschriebene Möglichkeit, die fossilen Kraftwerke abzuschalten, wenn genug Wind- und Solarstrom im Netz ist, kann wirtschaftlich als put-Option im Besitz der Kraftwerksbetreiber verstanden werden. Sie ergibt sich aus dem Terminverkauf in Verbindung mit der Option zu Deckungskäufen am Strommarkt. Für eine Option ist der Besitzer bereit, einen Preis zu zahlen. Also werden Kraftwerksbetreiber unter Marktverhältnissen ein niedrigeres Gebot auf den langfristigen Märkten abgeben, um die Option zur kurzfristigen Drosselung zu haben, also den Strom biliger anbieten, als es der Autor annimmt.
Man könnte es auch anders interpretieren, dass sie mit ihrern Kraftwerken jederzeit eine Erzeugungsoption haben, also eingegangene Liefer-Verpflichtungen mit einer Mischung aus Börsenstrom und Beitrieb des eigenen Kraftwerks erfüllen können. Für Zusatzgewinne ist da eigentlich kein Raum, es sei denn, die Kraftwerksbetreiber treiben die Preise künstlich in die Höhe.
@ Echo einer Zukunft :
die aktuelle Legislaturperiode endet erst im Herbst des nächsten Jahres und bis dahin wird es wohl kaum zu einen vorzeitigen Ende der aktuellen Schwarz-Roten Koalition unter Merkel kommen
Die geringe Ausschreibungsmenge für Solarenergie, vermutlich 19,8 GW in der Summe, ist die größte Enttäuschung. Eine Errichtungsgarantie gibt es ja auch nicht und es sind ja weniger Volllaststunden.
Mit den Zahlen für Windenergie, bei denen eine Unterschreitung mangels Standorten wahrscheinlicher ist, werden die (nicht mit dem Pariser Abkommen kompatiblen) Ziele des Energiekonzepts zwar auf dem Papier erreicht, aber in der Praxis eben nicht.
Ein Systemwechsel zu EEG-Umlage-freien Neuanlagen, wenn ohne EEG-Förderung errichtet, finde ich zielführender.
@Joa Falken:
PPA-Anlagen , die ohne Föderung übere das EEG auskommen sind doch schon jetzt möglich rechen sich aber nur an sehr wenigen Standorten
Bitte die Forderung nach EEG-Umlagefreiheit beachten.
EEG-freie-PPA-Anlagen lohnen sich i.d.R. deshalb nicht, weil der Strom bei Belieferung von Dritten der vollen EEG-Umlage unterliegt.
Für den Industrieverbrauch wäre das indes keine Lösung.
Solange die Endverbraucher für die EEG-Umlage aufkommen müssen wird es eine von ihnen vorgeschlagene Reglung sicher nicht geben. Erst wenn das „Paradoxon“ abgeschafft wird das sognannte nicht privilegierte Endverbraucher ( private Endverbraucher und kleine Gewerbetreibe ) für die gesamtgesellschaftlich Aufgabe der Förderung von EE über die EEG-Umlage aufkommen müsse, auf die zusätzlich auch noch Mehrwertsteuer erhoben wird und der Staat für diese EEG-Umlagekosten aufkommt erledigt sich das von selbst . Ein erster Schritt in dies Richtung ist ja jetzt mit der teilweisen Staatfinanzierung in den kommenden Jahren zur Deckelung der Umlage gemacht
Joa Falken sagt:
Die Gewinnoptimierung, wie in
https://www.greenpeace-energy.de/fileadmin/news_import/Studie_Ertragsoptimierung_von_Kraftwerken_durch_EEG-Regelungen.pdf beschrieben, funktioniert nur bei unerwartetem Zubau von EE-Stromerzeugungskapazitäten.
@ Joa Falken
Wieso nur bei unerwartetem EE Zubau.
Das funktioniert bei jedem Sturmtief oder Phasen wo die Sonne am höchsten steht, und die Börsenpreise unter die sinken, die in den Langzeitverträgen vereinbart sind.
Bei negativen Börsenpreisen wird’s am lukrativsten. Wenn die einschlägigen Medien berichten, dass wir wieder Strom ins Ausland verschenkt hätten, ist das bei Lichte betrachtet, nichts anderes als diese Ertragsoptimierung.
Wenn der Strom bei einem Sturmtief nach Holland exportiert wird , weil der Stom aus den Norddeutschen Windkraftwerken sich wegen des fehlenden Netzausbaus nicht nach Süddeutschalnd transferieren lässt, dann profitieren die Holländischen Käufer von den negativen Börsenpreise. Die Betreiber der Nordeutschen Windkraftwerke erhalten aber auch dann ihr volle Einspeise-Vergütung solange die negativen Börsenpriese weniger als 6 aufeinander folgende Stunden andauern . Die nordeuschen Übertragungsnetzte gehören übrigens dem holländischen Netbetreiber Tennet ( https://de.wikipedia.org/wiki/Tennet_TSO )
Dass die Bundesregierung bis spätestens 2027 einen Vorschlag für einen Umstieg von der finanziellen Förderung auf einen marktgetriebenen Ausbau vorlegen wird , läuft wohl darauf hinaus dass die Degression der Einspeiseverütung nach § 49 für Anlagen bis 750 KW dann durch eine ähnliche Reglung wie sie für Windenergie seit 2019 nach § 46b EEG gilt
Klaus Müller sagt:
Wenn der Strom bei einem Sturmtief nach Holland exportiert wird , weil der Stom aus den Norddeutschen Windkraftwerken sich wegen des fehlenden Netzausbaus nicht nach Süddeutschalnd transferieren lässt, dann profitieren die Holländischen Käufer von den negativen Börsenpreise.
@ Klaus Müller.
Und wo Kommen dann die Export Rekordeinnahmen her
Siehe hier: https://www.iwr.de/news.php?id=26696
Stromexport: Deutschland erzielt Rekordeinnahmen
Münster – Die deutsche Stromwirtschaft hat im Jahr 2013 mit dem Export von Strom so viel verdient wie noch nie.
Bestimmt nicht weil der Strom nach Holland verschenkt worden ist.
Profitieren tut Tennet, denn die kaufen den billigen Strom und optimieren ihre Gewinne in dem Sie Ihre Kunden damit bedienen.
Oder sind Sie der Meinung jeder könnte an der Börse Strom kaufen.?
Korrektur:
Muss heißen, profitieren tun die Händler, die den Strom billig kaufen können, und ihre Gewinne Optimieren können.
Tennet ist ja nur der Netzbetreiber in dessen Netzen der Strom aufgenommen wird.
An der Stellungnahme von der Geschäftsführerin „Eon Energie Deutschland“ siehl man wie sich die Dinge gewandelt haben . „Eon Energie Deutschland“ verkauft und installiert mittlerweile mehr kleine PV-Dachanlagen für Ein- und Zweifamilien als jede andre Installationsfirma für PV-Anlagen in Deutschland
Ich bin sehr gespannt, was mit dem „marktgetriebenen Ausbau“ gemeint sein wird. Man wird doch nicht etwa die Verwendung der Atmosphäre als CO2-Deponie kostengerecht in Rechnung stellen wollen? Oder die Endlagerung der radioaktiven Abfälle (für immer noch 15% unseres Stroms) doch den Betreibern und nicht dem Steuerzahler in Rechnung stellen?
Ich vermute ja, dass die „marktliberalen“ im Wirtschaftsministerium andere Vorstellungen haben: Da soll die Zukunft behindert und die alte Energiewirtschaft gepampert werden. Jeder halt nach seinen Interessen, nur einen schönen verschleiernden Namen dafür finden. Wenn die sich wenigstens erinnern würden, dass der Staat schon immer Kapizitätsplanung betrieben hat, mit den Techniken, die ihm gerade am zukunftsträchtigsten erschienen. Das war mit der Wasserkraft so (bis in die 20er-Jahre des vorigen Jahrhunderts), mit Kohlekraftwerken (Energieautarkie für Hitlers Kriegswirtschaft), Kernkraftwerken (zur Kombination mit der Plutonium-Produktion für die atomare Bewaffnung), und sollte heute mit den Erneuerbaren so sein. Man muss den Markt dann so gestalten, dass die gewünschten Erzeuger zu günstigsten Kosten zur Verfügung gestellt werden. Aber so sehen das Altmaier und seine Mannen wohl nicht. Die sind mit dem Geld der alten Energiewirtschaft in den Bundestag und das Wirtschaftsministerium gebracht worden, um Zumutungen von ihren Geldgebern fernzuhalten.
Nachdem die Windkraft an Land erfolgreich zu Boden gebracht wurde, werden sie das mit der PV auch noch schaffen, indem sie, statt den Markt die Preise bestimmen zu lassen, mit staatlichen Diktaten eine ständige Kostendegression voraussetzen, die aber nicht mehr gegeben ist.
In dem Ausbau-Szenario muss die Hälfte des Zubaus durch Windkraftanlagen an Land abgedeckt werden, und gerade die wurde zerstört, und keine Maßnahmen ergriffen, daran etwas zu ändern, weil das Ausschreibungsprinzip, das mit der PV ganz gut funktionierte wegen der längeren Planungszeiten für Windkraft überhaupt nicht funktioniert.
Wenn man dieser Regierung weiterhin die Verantwortung überlässt, sind wir verraten und verkauft.
JCW sagt:
Ich bin sehr gespannt, was mit dem „marktgetriebenen Ausbau“ gemeint sein wird.
@ JCW.
Marktgetrieben, heißt nichts anderes, als wir müssen den Ausbau der EE verlangsamen, damit wir bei zunehmenden EE nicht zu schnell, zu viel Strom am Markt haben, der angeblich nicht gebraucht wird. Sonst würde ja auffallen, dass wir die Kohlekraftwerke schon viel früher nicht mehr brauchen. Und der ganze Schwindel mit der Kohleabfindung würde offensichtlich.
Markt “Getrieben“ , ist wieder eine der vielen Nebelkerzen der Lobbyisten.
JCW wir Beide sind bei der Einschätzung ganz nahe beieinander, Sie haben es leider noch nicht gemerkt, weil Sie die guten alten Zeiten, die ich gebetsmühlenartig ins Spiel bringe als „Mist“ bezeichnen.
Wenn die EE noch – wie bis 2010 – in den Standard Last Profilen integriert wären, das heißt gesetzt wären, und nicht zusätzlich an der Börse vermarktet werden müssten, könnte der EE Ausbau voll von statten gehen, ohne das wir zu viel Strom hätten, weil die Kohlekraftwerke ja von selbst unrentabel vom Netz gingen. Nicht der EE Strom wäre der Überschuss der angeblich verschenkt werden muss, sondern eindeutig der Kohlestrom.
Wenn doch wenigstens für Privatinvestoren, die ihr eigenes Haus mit PV belegen, die lästige Gewerbeanmeldung unterbliebe.
Die Kosten für Steuerberater sind unvergleichlich hoch und fressen einen Teils des Überschusses gleich auf.
Die ganze Umsatzsteuer-Rechnerei macht hier großen Schaden.
Auf der einen Seite wurde gesponsert, auf der anderen zieht man die Erträge wieder aus den Taschen der Betreiber.
Hallo zusammen,
gern dürft Ihr Euch hier weiter zanken, aber zwischendurch wäre ich für einen ganz pragmatischen Ratschlag dankbar, denn ich gehöre wohl zu den betroffenen Betreibern einer Anlage Baujahr 1994, vor wenigen Jahren mit den Kauf eines Hauses übernommen. Die Anlage hat kaum 1,5 kW, bringt somit derzeit im Jahr knapp 500€. So langsam steht eine Erneuerung des darunter liegenden Daches an, der Zählerscgrank stammt aus den 80ern, die Zähler sind noch nicht Smart und der Netzbetreiber hat mir letzte Woche zum 31.12. gekündigt und weigert sich aufgrund der unklaren Rechtslage mir irgendeine Auskunft zum Betrieb nach dem 31.12. zu geben.
Was fange ich jetzt also mit diesem Schlamassel an? Warten? Ggf. einfach weiter einspeisen? Alles runter reißen, nach Berlin fahren und vor dem Bundestag illegal entsorgen? Oder gibt es auch etwas, was ich legal und sinnvoll tun kann?
Zitat aus Text vorn:
„…erklärte Victoria Ossadnik, Geschäftsführerin bei Eon Energie Deutschland, dass Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten stärker mitgedacht werden sollten. Bei jährlich rund 80.000 neuen Einfamilienhäusern ergebe sich ein Potenzial von zusätzlich 600 Millionen Kilowattstunden Solarstrom jährlich. …“
Ohne es vielleicht gewollt zu haben, bringt Fr. Ossadnik hier eine schlüssige Erklärung für manche (Verhinderungs-) Regelung in der Novelle, denn wenn von den im o.g. Beispiel jährlich zusätzlich erzeugten 600 Mio. kwh 50% in Eigenverbrauch gehen, ähnliches in Größenordnungen bei mehr und mehr Bestandsgebäuden, REDUZIERT sich der Umsatz der alten großen Energieversorger und Netzbetreiber DRASTISCH. Das ist denen klar und deshalb das Trommelfeuer aus allen lobiistischen, parlamentarischen, juristischen, oligopolistischen u.a. Rohren…
Was tun:
a) gegenhalten damit die Novelle so nicht kommt
b) StromBEZUG durch Eigen- oder Anders- Verbrauch (auch wenns weh tut, den Verbrenner noch eine Weile länger fahren bzw. den Hybrid nur mit Strom vom eigenen Dach tanken…) reduzieren, dann geht denen die Munition (Geld) schneller aus, als ihnen lieb ist
c) FDP wählen, wegen Anti-Trust- Politik (Vorsicht Satire)
@Torben Boer
mit einer 1,1 kWp-Anlage von 1999 habe ich ein ähnliches Problem. Da sich der Leistungsverlust in den letzten Jahren beschleunigt hat und aktuell bei ca. 10% liegt, werde ich wohl maximal noch den Zeitraum der Anschlussförderung nutzen und dann die Anlage ersetzen. In Ihrer Situation würde ich Abbau, Dachsanierung und Neuinstallation empfehlen. Beim herumbasteln an der Altanlage stimmen weder das Verhältnis Aufwand/Nutzen noch die Umweltbilanz.
Sie finden mich übrigens im Telefonbuch von Neubrandenburg!