Es ist eine kleine Randnotiz in dem Papier, in dem das Bundeswirtschaftsministerium den Umsetzungsstand des „Aktionsprogramms zur Stärkung der Windenergie an Land“ darlegt. Demnach will das Ministerium die EEG-Novelle „in Kürze“ vorlegen, und der Abschluss der Gesetzgebung soll „noch dieses Jahr“ erfolgen.
Die Kabinettszeitplanung, die pv magazine vorliegt, passt zu diesen Aussagen. Demnach soll der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ am 23. September auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehen. Am gleichen Tag sollen sich Kanzlerin und Minister auch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bundesbedarfsplangesetzes und zur Änderung weiterer gesetzlicher Bestimmungen“ befassen. So zumindest der Planungsstand von Ende Juli.
Wie das Papier des Bundeswirtschaftsministerium zum Umsetzungsstand des „Aktionsprogramms zur Stärkung der Windenergie an Land“ zeigt, sollen beide Novellen aufeinander abgestimmt und zeitgleich beschlossen werden. Damit will die Bundesregierung eine Synchronisation des Ausbaus der erneuerbaren Energien und des Netzausbaus erreichen. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Ob die Bundesregierung diesen Zeitplan halten kann, bleibt abzuwarten. Denn eigentlich hätte die EEG-Novelle bereits Ende August Thema im Kabinett sein sollen, zumindest hatte das eine frühere Kabinettszeitplanung vorgesehen. Eine zwischen den Ressorts abgestimmte Vorlage scheint es aber zumindest bislang nicht zu geben – dafür allerdings einen ersten Entwurf des neu gefassten EEG. Dieser war am Dienstag Thema eines Hintergrundgesprächs und hatte beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) zu deutlicher Kritik geführt. Demnach mangelt es den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums an Inspiration, Innovation und Realitätsbezug.
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Mir fehlt bei dem Entwurf der Regierung vor allem der Faktor „Dezentralisierung“ und Bürgerbeteiligung.
Ausserdem wäre eine bindende Verknüpfung für Förderung mit Speichern sinnvoll!
Zusätzlich fehlt noch der gasamte Bereich rund um den „Grünen Wasserstoff“.
Der Anbau von Energiepflanzen sollte zugunsten von Mehrfachnutzung der Flächen durch PV Anlagen verbunden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder als Ausgleichsflächen mit ökologischer Komponente gebremst werden. OV Anlagen haben eine mehrfach höheren Wirkungsgrad als die Umwandlungskette der Energiepflanzen.
Energiepflanzen sind nicht CO2 Neutral, wie immer behaupte wird, das die CO2 Komponente bei den Vergärung, der Methanverlust (70 CO2 Wert) und der Lachgasaustrag durch Düngung (200 CO2 Wert) sowie der CO2 Ausstoß bei der Flächenbearbeitung und Materialaufbereitung dabei ausser acht gelassen werden.
Biogas sollte letztendlich nur aus Abfällen und Gülle erzeugt werden.
Könnte man den Entwurf mal hier verlinken, sobald/sofern er online verfügbar ist?
Lt. Entwurf sollen Ausschreibungen bei PV Dachanlagen ab 500 kW eingeführt werden, die Grenze wird dann 2023 auf 300 kW und 2025 auf 100 kW abgesenkt –> erste Ausschreibung im August 2021 mit einem Volumen von 200 MW (Jahr 2023 auf 400 MW erhöht)
Wie das wohl die Solarteure finden, die in diesem Segment unterwegs sind…
200 MW pro Jahr…was wurde im Segment 500 – 750 kWp in den letzten Jahren so zugebaut? M.M. ca. 3-mal so viel.
Was passiert im Zeitraum zwischen Beschluss und erster Ausschreibungsrunde?
Dachanlagen haben gefühlt noch die meiste Akzeptanz – warum die Größenbegrenzung und der Einschnitt?
Eine Änderung des Systems, weg vom atmenden Deckels wird notwendig und ist sinnvoll, aber ob das der richtige Weg für Dachanlagen ist, stelle ich mal in Frage.
Wenn man mir bei der eigenen Stromproduktion (Dachanlagen, Balkonkraftwerk) Steine in den Weg legt bei Anmeldung, Ausbau der Anlagen , Förderung usw., dann ist das genauso, als würde man mir den Kartoffelanbau im Garten für den Eigennutz verbieten oder erschweren.
Den Strom sowie die Kartoffeln soll der Bürger bei den Produzenten kaufen, damit die Geld verdienen. … Dieses geht so nicht. Die nächsten Wahlen kommen ganz bestimmt. Mit Klimaschutz hat das nichts mehr zu tuen.
Die Uhr steht schon auf 12.15 Uhr. Eine Umkehr zu weniger CO2 wird immer schwieriger, wenn nicht alle Bürger provitieren können. Warum formuliert man denn nicht entsprechendes EEG. … Begreift das in Berlin niemand?
Genau
Kartoffelanbaupflicht. Das ist natürlich Irrsinn .Wenn die Kartoffeln zu teuer werden kommen die Menschen ganz von allein auf die Idee selbst anzubauen.
In Deutschland gibt es 20 Millionen Gärten. Der größte Teil davon ist lediglich Rasenfläche.
Es ist slso nicht notwendig darüber nachzudenken ob Autobahnen überdacht werden können damit man Solarmodule darauf montiert. Wir können auch ruhig Acker nehmen.
Es ist garnicht möglich so viel Freiflächen Solar zu installieren um damit die Kartoffelpreise zu beeinflussen.
Wir müssen einfach PV installieren anstatt zu zweifeln.
Genau
Kartoffelanbaupflicht. Das ist natürlich Irrsinn .Wenn die Kartoffeln zu teuer werden kommen die Menschen ganz von allein auf die Idee selbst anzubauen.
In Deutschland gibt es 20 Millionen Gärten. Der größte Teil davon ist lediglich Rasenfläche.
Es ist also nicht notwendig darüber nachzudenken ob Autobahnen überdacht werden können damit man Solarmodule darauf montiert. Wir können auch ruhig Acker nehmen.
Es ist garnicht möglich so viel Freiflächen Solar zu installieren um damit die Kartoffelpreise zu beeinflussen.
Wir müssen einfach PV installieren anstatt zu zweifeln.