Bundeskabinett soll sich am 23. September mit der EEG-Novelle befassen

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Es ist eine kleine Randnotiz in dem Papier, in dem das Bundeswirtschaftsministerium den Umsetzungsstand des „Aktionsprogramms zur Stärkung der Windenergie an Land“ darlegt. Demnach will das Ministerium die EEG-Novelle „in Kürze“ vorlegen, und der Abschluss der Gesetzgebung soll „noch dieses Jahr“ erfolgen.

Die Kabinettszeitplanung, die pv magazine vorliegt, passt zu diesen Aussagen. Demnach soll der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ am 23. September auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehen. Am gleichen Tag sollen sich Kanzlerin und Minister auch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bundesbedarfsplangesetzes und zur Änderung weiterer gesetzlicher Bestimmungen“ befassen. So zumindest der Planungsstand von Ende Juli.

Wie das Papier des Bundeswirtschaftsministerium zum Umsetzungsstand des „Aktionsprogramms zur Stärkung der Windenergie an Land“ zeigt, sollen beide Novellen aufeinander abgestimmt und zeitgleich beschlossen werden. Damit will die Bundesregierung eine Synchronisation des Ausbaus der erneuerbaren Energien und des Netzausbaus erreichen. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Ob die Bundesregierung diesen Zeitplan halten kann, bleibt abzuwarten. Denn eigentlich hätte die EEG-Novelle bereits Ende August Thema im Kabinett sein sollen, zumindest hatte das eine frühere Kabinettszeitplanung vorgesehen. Eine zwischen den Ressorts abgestimmte Vorlage scheint es aber zumindest bislang nicht zu geben – dafür allerdings einen ersten Entwurf des neu gefassten EEG. Dieser war am Dienstag Thema eines Hintergrundgesprächs und hatte beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) zu deutlicher Kritik geführt. Demnach mangelt es den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums an Inspiration, Innovation und Realitätsbezug.

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